Nova Patents
EP2467220B1

Device for expanding hollow bodies

Abstract

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EP2467220B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 2

Term

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Expires 28 August 2030.

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7 claims: 1 independent, 6 dependent

  1. 1
    Vorrichtung zum Aufweiten von Hohlkörpern (10), insbesondere von Rohrenden, mit mehreren sektorförmigen Spreizbacken (1), die in einer Halterung um eine Achse "A-A" verteilt angeordnet und radial dazu bewegbar sind und Ausschnitte aus Zylinderflächen (6) aufweisen, deren Radien den Radien des aufgeweiteten Hohlkörpers (10) entsprechen, wobei in den Trennfugen zwischen den Spreizbacken (1) alternierend Vorsprünge (8) und Ausnehmungen (7) angeordnet sind, und wobei die Aussenflächen der Vorsprünge (8) gegenüber den Zylinderflächen (6) zumindest an ihren Enden radial einwärts verlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Zylinderflächen (6) abgerundet in die Aussenflächen der Vorsprünge (8) übergehen, b) die Spreizbacken (1) im Bereich ihrer freien Enden radial einwärts verjüngt ausgebildet sind und dass c) die Ausnehmungen (7) und die Vorsprünge (8) in dem radial einwärts verjüngten Bereich (11) fortgesetzt sind.
  2. 2
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der radial einwärts verjüngte Bereich (11) auf dem Umfang einerseits kantenfrei in die Zylinderflächen (6) übergeht und andererseits auch gegenüber den Stirnflächen (12) abgerundet ausgebildet ist.
  3. 3
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenflächen des einwärts verjüngten Bereichs (11) am Ende des Spreizhubes in einer kegelförmigen Hüllfläche liegen.
  4. 4
    Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der öffnungswinkel der kegelförmigen Hüllfläche zwischen 30 und 45 Grad beträgt.
  5. 5
    Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des einwärts verjüngten Bereichs (11) zwischen 3 und 30 mm beträgt.
  6. 6
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , das der Krümmungsradius an den übergangsstellen zwischen den Zylinderflächen (6) und den Aussenflächen der Vorsprünge (8) mindestens 1 mm beträgt.
  7. 7
    Verwendung der Vorrichtung nach Anspruch 1 zum Aufweiten von Hohlkörpern (10) aus Kunststoffrohren mit Formgedächtnis.