Nova Patents
EP2425333B1

Method to update software components

Abstract

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EP2425333B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

Term

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Expires 30 March 2030.

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11 claims: 1 independent, 10 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Aktualisierung zumindest einer Softwarekomponente eines Kraftfahrzeugs, umfassend zumindest die Schritte - Ermittlung von Fahrzeugkonfigurationsinformation, die zumindest die Information umfasst, welche Hardwarekomponenten und/oder welche Softwarekomponenten im konkreten Kraftfahrzeug vorhanden sind, sowie von Identifikationsdaten des betreffenden Kraftfahrzeugs, durch eine Zustandsermittlungs-Vorrichtung, - Bereitstellen einer drahtlosen Telekommunikationsverbindung zwischen einer fahrzeuginternen Service-Schnittstelle und einer fahrzeugexternen Service-Einrichtung, - Versenden der von der Zustandsermittlungs-Vorrichtung ermittelten Fahrzeugkonfigurationsinformation und Identifikationsdaten vom Kraftfahrzeug über die Telekommunikationsverbindung an die fahrzeugexterne Service-Einrichtung, - Prüfung anhand der Fahrzeugkonfigurationsinformation durch die fahrzeugexterne Service-Einrichtung, ob eine oder mehrere Softwarekomponenten gemäß einer bei der fahrzeugexternen Service-Einrichtung verfügbaren Kontrollvorschrift zu aktualisieren ist, - Bereitstellen einer entsprechenden Aktualisierungsvorschrift durch die fahrzeugexterne Service-Einrichtung und Aktualisierung der zu aktualisierenden Softwarekomponente anhand der Aktualisierungsvorschrift, wobei - die Aktualisierung der zu aktualisierenden Softwarekomponente dem Fahrer von der fahrzeugexternen Service-Einrichtung vor ihrer Durchführung angeboten wird, - die Aktualisierung auf das Angebot hin ausschließlich durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs freigebbar ist, dadurch gekennzeichnet, - dass das Versenden der Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie der Identifikationsdaten ohne Mitwirkung und/oder Benachrichtigung des Fahrers zeitgesteuert und/oder ereignisgesteuert wiederholt stattfindet und - dass das Kraftfahrzeug hinsichtlich der Periode einer periodischen Zeitsteuerung und/oder hinsichtlich eines Sendezeitpunkts innerhalb der Periode einer periodischen Zeitsteuerung nachträglich über eine drahtlose Verbindung von einer zentralen Servicestelle aus konfiguriert wird.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Versenden der Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie der Identifikationsdaten über eine abgesicherte Verbindung und/oder in verschlüsselter Form vorgenommen wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie die Identifikationsdaten nach ihrer Verarbeitung bei der fahrzeugexternen Service-Einrichtung umgehend oder nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne selbsttätig gelöscht werden.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsdaten zumindest eine eindeutige Fahrzeugidentifikationsnummer umfassen.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie den Identifikationsdaten weitere Fahrzeugdaten, insbesondere Fehlerspeicherinhalte, an die fahrzeugexterne Service-Einrichtung versendet werden.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Versenden der Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie der Identifikationsdaten ohne Mitwirkung und/oder Benachrichtigung des Fahrers zeitgesteuert wiederholt stattfindet.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Versenden der Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie der Identifikationsdaten ohne Mitwirkung und/oder Benachrichtigung des Fahrers zyklisch mit gleich bleibender Periodendauer stattfindet.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Versenden der Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie der Identifikationsdaten ohne Mitwirkung und/oder Benachrichtigung des Fahrers ereignisgesteuert wiederholt stattfindet.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass als ein auslösendes Ereignis der erstmalige und/oder der wiederholte Anschluss eines bestimmten Zubehörgeräts, insbesondere eines Mobiltelefons, eines Audio-/Video-Players oder eines tragbaren Computers, an das Kraftfahrzeug definiert ist.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das wiederholte Versenden der Fahrzeugkonfigurationsinformation sowie der Identifikationsdaten aufgrund einer einmaligen MMI-gesteuerten Mitwirkung des Fahrers stattfindet und/oder aufgrund einer gegenüber dem Versenden mit deutlich geringerer Wiederholrate vorzunehmenden MMI-gesteuerten Mitwirkung des Fahrers stattfindet.
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Versenden der Fahrzeugkonfigurationsinformation, insbesondere bei gegenüber einem vorhergehenden Versendevorgang unveränderter Fahrzeugkonfiguration, in Gestalt eines die Fahrzeugkonfiguration eindeutig kennzeichnenden Identifikations-Codes erfolgt.