EP2322232A2

Method for producing a layered wound dressing

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen Wundauflage mit mindestens einem bioverträglichen Material und mindestens einem Polysaccharid. Es umfasst die Schritte der Bereitstellung mindestens einer Dispersion des Polysaccharides in einem flüssigen Dispersionsmittel, Verfestigung der Dispersion unter Ausbildung einer Polysaccharidschicht durch Aufnahme von Wasser aus dem flüssigen Dispersionsmittel und/oder durch Aufnahme des Dispersionsmittels in das Polysaccharid und/oder durch Verdunstung des Dispersionsmittels, der Zufuhr von Wasser für das Aufquellen der verfestigten Polysaccharidschicht unter Bildung einer Gelschicht sowie die Einstellung deren Schichtdicke und Porenstruktur; das Aufbringen einer Suspension oder Lösung des Polysaccharides auf die Gelschicht oder die verfestigte Polysaccharidschicht und das gleichzeitige Abkühlen und Gefriertrocknen der Gelschicht mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung oder der verfestigten Polysaccharidschicht mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung unter Ausbildung einer festen Verbindung zwischen den beiden Schichten. Bei gegebener Bioverträglichkeit und Resorbierbarkeit werden die Stabilität der Wundauflage und die Wundsekretaufnahmefähigkeit verbessert und haften die beiden schichtförmigen Materialien wesentlich fester aneinander. Die Ausbildung einer Trägerschicht erweist sich im Unterschied zum Stand der Technik nicht mehr als erforderlich. Gemäß der Erfindung ist nur ein einziger Gefriervorgang für die Ausbildung der mehrschichtigen Wundauflage erforderlich.

Term

4.1 yearsto projected expiry

Projected expiry 12 November 2030, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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11 claims: 2 independent, 9 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Herstellung einer schichtförmigen Wundauflage mit mindestens einem bioverträglichen Material und mindestens einem Polysaccharid, umfassend die Schritte - Bereitstellung mindestens einer Dispersion des Polysaccharides in einem flüssigen Dispersionsmittel, - Verfestigung der Dispersion unter schichtförmiger Ausbildung des Polysaccharides durch Aufnahme von Wasser aus dem flüssigen Dispersionsmittel und/oder Aufnahme des Dispersionsmittels in das Polysaccharid und/oder durch Verdunstung des Dispersionsmittels;- durch Zufuhr von Wasser Aufquellen des verfestigten Polysaccharides unter Bildung eines Gels sowie Einstellung dessen Dicke und Porenstruktur;- Aufbringen einer Suspension oder Lösung eines bioverträglichen Materials auf das gequollene Gel oder das schichtförmig verfestigte Polysaccharid, - gleichzeitiges Abkühlen und Gefriertrocknen des Gels mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials oder des verfestigten Polysaccharides mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials jeweils unter Ausbildung einer festen Verbindung zwischen den beiden Schichten.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials ein Saccharid, Lipid, synthetisches Polymer, vorzugsweise ein Polyvinylalkohol oder Polyethylenglykol oder ein Polypeptid, besonders bevorzugt Kollagen, vorzugsweise mit einem Zusatz von Elastin, oder ein Gemisch von diesen Materialien und als Polysaccharid, vorzugsweise Alginat, Amylose, Amylopektin, Cellulose, Chitosan, Chondroitinsulfat, Dextran, Hyaluronsäure, Stärke und/oder ein Derivat dieser Stoffe verwendet wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als flüssiges Dispersionsmittel eine oder mehrere organische meist wasserhaltige Flüssigkeit bzw. Flüssigkeiten, vorzugsweise Alkohol, besonders bevorzugt Ethanol, Isopropanol oder Glycerin, verwendet wird bzw. werden und/oder die organische Flüssigkeit bis zu 30 Gew. %, vorzugsweise 15 Gew. %, Wasser enthält.
  4. 4
    Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Polysacchariddispension mit einer Konzentration von bis zu 40 Gew. % des Polysaccharides, vorzugsweise mit einer Konzentration von 20 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Polysacchariddispension und/oder die Suspension aus Kollagen in einer Konzentration von bis zu 1,5 Gew. %, vorzugsweise von 1,0 Gew. % Kollagen, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspension bereitgestellt wird.
  5. 5
    Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass die Wundauflage mit einer Dicke des schichtförmigen Polysaccharides von 0,5 mm bis 5 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 4 mm und/oder mit einer Dicke des schichtförmigen bioverträglichem Material von 0,02 mm bis 5 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 4 mm, hergestellt wird.
  6. 6
    Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kenntlichmachung der Wundauflage das Polysaccharid und/oder das bioverträgliche Material eingefärbt werden, vorzugsweise mittels Riboflavin.
  7. 7
    Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Wundauflage antimikrobielle und/oder entzündungshemmende Wirkstoffe enthält und/oder die Oberfläche der Wundauflage modifiziert und vorzugsweise geglättet oder strukturiert wellen- oder waffelförmig ausgebildet wird.
  8. 8
    Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wundauflage unter Verwendung eines Vernetzungsmittels, vorzugsweise eines Aldehydes oder mehrerer Aldehyde und/oder eines Weichmachers, vorzugsweise von 1,2-Propandiol, hergestellt wird.
  9. 9
    Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf die eingefrorene Wundauflage bestehend aus einem schichtförmigem bioverträglichen Material und einem Polysaccharid eine neue Schicht aufgebracht und diese dann unter Gefriertrocknung zu einer dreischichtigen Wundauflage ausgebildet wird.
  10. 10
    Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Kollagen vorzugsweise Kollagen bovinen, equinen und/oder porcinen Ursprungs, besonders bevorzugt porcinen Ursprungs, eingesetzt wird.
  11. 11
    Schichtförmige Wundauflage bestehend aus mindestens einem bioverträglichen Material und mindestens einem Polysaccharid, dadurch gekennzeichnet, dass das bioverträgliche Material und das Polysaccharid nicht als voneinander getrennt ausgebildete Schichten vorliegen und die Mehrschichtigkeit der Wundauflage durch eine Verfestigung von gegenüberliegenden Oberflächen des bioverträglichen Materials und des Polysaccharides durch einen einzigen Gefriertrocknungsprozess erzeugt ist.