EP2244345A2

Housing and method for manufacturing same

Abstract

1. Gehäuse und Verfahren zum Herstellen von Gehäusen. 2.1. Die Erfindung betrifft ein Gehäuse aus wenigstens einem plattenartigen Zuschnitt, insbesondere aus Blech und insbesondere für Elektroinstallationen, mit wenigstens einer mittels einer Ausnehmung in der Gehäusewand gebildeten Aufnahme für einen Gewindebolzen. 2.2. Erfindungsgemäß ist die Ausnehmung mittels wenigstens zwei aneinander angrenzenden plattenartigen Gehäusewandabschnitten gebildet und eine Berandung der Ausnehmung ist abschnittsweise durch einen Rand eines ersten Gehäusewandabschnitts und abschnittsweise durch einen Rand eines zweiten Gehäusewandabschnitts gebildet. 2.3. Verwendung z.B. für Gehäuse von Unterflurgerätedosen für Elektroinstallationen.

EP2244345A2, drawing sheet 1
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Term

3.5 yearsto projected expiry

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15 claims: 8 independent, 7 dependent

  1. 1
    Gehäuse aus wenigstens einem plattenartigen Zuschnitt, insbesondere aus Blech und insbesondere für Elektroinstallationen, mit wenigstens einer mittels einer Ausnehmung (30) in der Gehäusewand gebildeten Aufnahme für einen Gewindebolzen, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (30) mittels wenigstens zwei aneinander angrenzenden plattenartigen Gehäusewandabschnitten gebildet ist und dass eine Berandung der Ausnehmung (30) abschnittsweise durch einen Rand eines ersten Gehäusewandabschnitts und abschnittsweise durch einen Rand eines zweiten Gehäusewandabschnitts gebildet ist.
  2. 2
    Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gewindegang der Aufnahme (30) lediglich durch einander gegenüberliegende Teilabschnitte (34, 36) der Berandung der Ausnehmung (30) am ersten und am zweiten Gehäusewandabschnitt gebildet ist und dass außerhalb dieser Teilabschnitte (34, 36) liegende Teilabschnitte (38, 40, 42, 44) der Berandung der Ausnehmung (30) außerhalb eines Außendurchmessers eines Gewindes der Aufnahme liegen.
  3. 3
    Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Teilabschnitte (34, 36) jeweils etwa viertelkreisförmig ausgebildet sind.
  4. 4
    Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den gegenüberliegenden Teilabschnitten (34, 36) ein Höhenversatz von wenigstens der halben Gewindesteigung vorgesehen ist.
  5. 5
    Gehäuse nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der erste und der zweite Gehäusewandabschnitt angrenzend an die Ausnehmung (30) teilweise überlappen.
  6. 6
    Gehäuse nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindebolzen einen Gewindegang mit sägezahnartigem Querschnitt aufweist, wobei im Querschnitt durch den Bereich, in dem der Gewindebolzen sich auf dem Rand der Ausnehmung (30) abstützt, gesehen, eine auf dem Rand aufliegende Flanke (82) des Gewindegangs etwa parallel zu einer Oberfläche der Gehäusewandabschnitte angrenzend an die Ausnehmung (30) angeordnet ist.
  7. 7
    Gehäuse nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) wenigstens zwei Seitenwände (12, 14, 16, 18) und von den Seitenwänden (12, 14, 16, 18) senkrecht abragende Flansche (22, 24, 26, 28) aufweist, wobei die Ausnehmung (30) in einem Eckbereich vorgesehen ist, in dem zwei Flansche (22, 24, 26, 28) aneinander angrenzen.
  8. 8
    Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) eine rechteckige Grundform mit einer Grundplatte (20) und vier Seitenwänden (12, 14, 16, 18) aufweist, wobei jede Seitenwand (12, 14, 16, 18) gegenüberliegend der Grundplatte (20) jeweils einen parallel zur Grundplatte (20) abragenden Flansch (22, 24, 26, 28) aufweist und wobei in den vier Eckbereichen zwischen den Flanschen (22, 24, 26, 28) jeweils eine Ausnehmung (30) zur Bildung einer Aufnahme für einen Gewindebolzen gebildet ist.
  9. 9
    Gehäuse nach einem der vorstehenden Abschnitte, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) aus einem einstückigen, gebogenen Blechplatinenzuschnitt (46) gebildet ist.
  10. 10
    Gehäuse, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei in wenigstens einer Seitenwand (12, 14, 16, 18) wenigstens ein entfernbarer Bereich (32) zum wahlweisen Herstellen einer Kabeleinführungsöffnung vorgesehen ist, wobei wenigstens ein Steg (62, 70) das Seitenwandmaterial und den entfernbaren Bereich (32) verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass eine den entfernbaren Bereich (32) umgebende Kontur im Seitenwandmaterial wenigstens eine sich von dem entfernbaren Bereich (32) weg erstreckende Ausbuchtung (64) aufweist, in der der Steg (62, 70) wenigstens abschnittsweise angeordnet ist.
  11. 11
    Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine den entfernbaren Bereich (32) umgebende Kontur domartig verläuft.
  12. 12
    Gehäuse nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Begrenzung der Ausbuchtung und der darin angeordnete Steg (62, 70) so voneinander beabstandet sind, um den Steg (62, 70) mit einem Seitenschneider oder dergleichen durchtrennen zu können.
  13. 13
    Gehäuse nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter, entfernbarer Bereich einschließlich einer Ausbuchtung der umgebenden Kontur zur Anordnung eines Stegs (70) innerhalb eines ersten, größeren entfernbaren Bereichs angeordnet ist.
  14. 14
    Gehäuse nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Seitenwandabschnitt unmittelbar angrenzend an die den entfernbaren Bereich (32) umgebende Kontur aus einer Ebene des Seitenwandmaterials ausgestellte Laschen (74, 76) vorgesehen sind.
  15. 15
    Verfahren zum Herstellen von Gehäusen, insbesondere für Elektroinstallationen, bei dem zunächst flache Zuschnitte in Form von Platinen (46), insbesondere aus Blech, hergestellt werden und abschnittsweise um Kanten zu Seitenwänden (12, 14, 16, 18) und/oder Flanschen (22, 24, 26, 28) hochgeklappt und zur Gehäuseendform gebracht werden, wobei mindestens zwei Seitenwände (12, 14, 16, 18) und/oder Flansche (22, 24, 26, 28) am jeweiligen Rand in Gegenüberlage gebracht oder wenigstens abschnittsweise überlappt werden, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Rändern eine Ausnehmung (30) zur Bildung einer Aufnahme für einen Gewindebolzen hergestellt wird.
Independent claims15