EP2241508A2

Work station of a blister packaging machine

Abstract

Zur einfacheren Auswechslung der Werkzeugeinheiten (18) in Arbeitstationen (1, 10, 100, 101) einer Blisterverpackungsmaschine (2) wird vorgeschlagen, die Konstruktion der Arbeitsstationen so zu gestalten, dass die Trägersäulen (14) zwischen den oberen und den unteren Holmen (12, 15) der Rahmenkonstruktion der Arbeitsstationen weiter voneinander distanziert sind als die Längsausdehnung der Werkzeugeinheit, so dass diese zur Auswechslung quer zur Längsrichtung der Arbeitsstation ein- und ausgefahren werden kann.

EP2241508A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 5

Term

Projected expiry 18 March 2030.

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  4. Today
  5. Projected expiry

13 claims: 2 independent, 11 dependent

  1. 1
    Arbeitsstation (1,10,100,101) einer Blisterverpackungsmaschine (2), insbesondere einer Tiefziehstation, einer Siegel- oder Schweissstation oder einer Stanz- oder Prägestation, umfassend eine Rahmenkonstruktion (11) mit unteren Längs- (12) und Querholmen (13) und darin gelagertem Hebemechanismus (21), sowie oberen Längsholmen (15) zwischen denen die entstehende Blisterverpackung transportiert wird, sowie zwischen den unteren und oberen Holmen (12, 15) angeordnete Trägersäulen (14) und Führungsmittel (16) zur geführten Vertikalbewegung einer Aufnahme (17) auf der eine auswechselbare Werkzeugeinheit (18) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägersäulen (14) und Führungsmittel (16) mindestens auf einer Seite der Arbeitsstation weiter voneinander distanziert sind als die Längsausdehnung der Werkzeugeinheit (18) und wobei die Werkzeugeinheit (18) auf der Aufnahme (17) quer zur Längsrichtung von beziehungsweise auf dieser verschiebbar ist, und auf dieser mittels Positioniermittel Lagekorrekt haltbar ist, so dass eine seitliche transversale Auswechselbarkeit der Werkzeugeinheit (18) ermöglicht ist.
  2. 2
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsstation (1) einen frei beweglichen Transportwagen (40) umfasst mit einer Ladeplatte (41), welche in der Höhe einer definierten Tieflage der Aufnahme (17) entspricht und Positioniermittel aufweist zur lagepositionierten Anordnung einer Werkzeugeinheit (18), und dass ferner die Lagerplatte (41) des Transportwagens (40) und die Aufnahme (17) der Arbeitsstation aufeinander abgestimmte Andockmittel (44) aufweisen.
  3. 3
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Werkzeugeinheit (18) ein Zentrierungsbalken (30) angebracht ist und auf der Aufnahme (17) Zentrierungsbacken (31) befestigt sind zwischen denen der Zentrierungsbalken (30) einfahrbar ist.
  4. 4
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahme (17) Gewindelöcher angeordnet sind die mit Durchgangslöcher im seitlichen Führungswangen (18') an der Werkzeugeinheit (18) fluchtend zusammen passen, wenn der Zentrierungsbalken (30) zwischen den Zentrierungsbacken (30) lagegenau eingeschoben ist.
  5. 5
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägersäulen (14) gleichzeitig die Führungsmittel (16') für die Vertikalbewegung der Aufnahme (17) bilden.
  6. 6
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an allen vier Ecken der Aufnahme (17) Führungswinkel (25) befestigt sind in denen einerseits Lagerbuchsen (26) angeordnet durch die die Trägersäulen (14) geführt sind und andererseits Drehlager (27) angebracht sind in denen Hebel drehbar gelagert sind, die Teil des Hebemechanismus sind.
  7. 7
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebemechanismus (21) aus zwei gleichsinnig sich bewegenden Kniehebelsysteme besteht auf denen eine Hydraulikkolbenzylindereinheit (22) wirkt mittels dem die Aufnahme (17) auf- und abbewegbar ist.
  8. 8
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Andockmittel (44) am Transportwagen (40) Andockbohrungen (46) oder Andockbolzen (45) in beziehungsweise an der seitlichen äusseren Längsstirnflächen (41') der Lagerplatte (41) sind, während die Andockmittel (44) an der Aufnahme (17) an beziehungsweise in der Längsstirnfläche (17') angebrachte Andockbolzen (45) oder Andockbohrungen (46) sind.
  9. 9
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen (40) auf allseitig schwenkbaren und arretierbaren Rollen (46) läuft.
  10. 10
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen (40) eine Ladeplatte (41) aufweist, die so gross ist, dass zwei Werkzeugeinheiten (18) darauf Platz finden, so dass auf demselben Transportwagen (40) auf einer Seite die aus der Arbeitsstation (1) herauszunehmende Werkzeugeinheit (18) aufschiebbar ist und auf der anderen Seite die einzuwechselnde Werkzeugeinheit (18) Platz findet.
  11. 11
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladeplatte (41) an zwei einander gegenüberliegenden Seitenkanten mit Andockmitteln (44) versehen ist.
  12. 12
    Arbeitsstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf den oberen Lägsholmen (12) eine mit der Arbeitseinheit (1) zusammen wirkende Werkzeughaube (19) angeordnet ist.
  13. 13
    Blisterverpackungsmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass diese mindestens zwei Arbeitsstationen (1, 10, 100, 101) nach mindestens einer der vorangegangenen Ansprüche aufweist.
Independent claims13