EP2198744B1

Bristle tuft and toothbrush with bristle tuft

Abstract

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EP2198744B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

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Expires 19 December 2028.

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9 claims: 6 independent, 3 dependent

  1. 1
    Borstenbüschel (1) für eine Zahnbürste, aufweisend eine Anzahl von Borsten erster Art (2) und eine Anzahl von Borsten zweiter Art (4), wobei die Borsten erster Art ein von den Borsten zweiter Art abweichendes Verschleißverhalten aufweisen, wobei die Borsten erster Art einen Verschleißindikator (5) aufweisen der eine farbliche Veränderung der Borsten bewirkt und die Borsten zweiter Art bei fortlaufender mechanischer Beanspruchung einer sichtbaren mechanischen Veränderung unterliegen und die freien Enden der Borsten zweiter Art in Längsrichtung aufspleißbar ausgestaltet sind.
  2. 2
    Borstenbüschel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten zweiter Art (4) im Bereich ihrer freien Enden mindestens eine Sollbruchstelle aufweisen, die durch fortlaufende mechanische Beanspruchung der Borsten zweiter Art (4) aufspleißt.
  3. 3
    Borstenbüschel nach Anspruch 1 oder 2, wobei die mechanische Veränderung nach einem vorherbestimmten Zeitraum, vorzugsweise nach einer vorherbestimmten Nutzungsdauer der Zahnbürste, erkennbar wird.
  4. 4
    Borstenbüschel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Querschnittsfläche der Borsten zweiter Art Kleiner ist als die Querschnittsfläche der Borsten erster Art (4).
  5. 5
    Borstenbüschel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Borsten zweiter Art einen farblich veränderbaren Verschleißindikator aufweisen.
  6. 6
    Borstenbüschel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Borsten erster Art (2) ein anderes Verhalten bezüglich mechanischen Verschleißes aufweisen als die Borsten zweiter Art. (4).
  7. 7
    Borstenbüschel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Borsten erster Art (2) einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, und dass die Borsten zweiter Art (4) einen nicht kreisförmigen Querschnitt aufweisen.
  8. 8
    Borstenbüschel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die freien Enden der Borsten erster und/oder zweiter Art (2,4) abgerundet sind.
  9. 9
    Zahnbürste (1) mit einem Borstenbüschel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8.