Nova Patents
EP2196244A2

Floorball stick

Abstract

Bei einem Unihockeyschläger ist ein am Schaft (4) lösbar befestigter Griff (5) vorgesehen. Die Befestigung erfolgt mit einer den Schaft durchsetzenden Schraube (9) und zusätzlich ist eine separate Verdrehsicherung vorgesehen, die durch zusammenwirkende Flächen an Schaft und Griff ausgeführt ist. Dies erlaubt eine einfache Montage und Demontage von Schaft und Griff.

EP2196244A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 13

Term

Projected expiry 3 November 2029.

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  5. Projected expiry

20 claims: 1 independent, 19 dependent

  1. 1
    Unihockeyschläger (1) mit einer Schaufel (3), einem im Wesentlichen runden Schaft (4;5-9) und einem am Schaft befestigten Griff (2), dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft und der Griff mit als Verdrehsicherung zusammenwirkenden Flächen (20, 21, 22, 23) versehen sind, und dass mindestens ein lösbares Befestigungsmittel (9) für den Griff vorgesehen ist, insbesondere ein den Schaft durchsetzendes Befestigungsmittel.
  2. 2
    Unihockeyschläger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (2) den Schaft übergreifend ausgestaltet ist.
  3. 3
    Unihockeyschläger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Griff teilweise in das Schaftinnere erstreckt.
  4. 4
    Unihockeyschläger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Befestigungsmittels (19) der Schaft vom Griff sowohl übergriffen als auch im Schaftinneren abgestützt ist.
  5. 5
    Unihockeyschläger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff den Schaft unterhalb des Bereichs des Befestigungsmittels (19) lediglich übergreift und sich nicht ins das Schaftinnere erstreckt.
  6. 6
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff ein starres Innenteil (10), an welchem die Verdrehsicherungsflächen (20-23) und gegebenenfalls Abstützflächen (31) ausgebildet sind, und ein Aussenteil (11) aufweist.
  7. 7
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächen (20-23) der Verdrehsicherung im Bereich des Befestigungsmittels im Wesentlichen vollflächig aneinander anliegen und in einem vom Befestigungsmittel beabstandeten, sich zur Schaufel hin erstreckenden Bereich als Führungsflächen (22, 23, 24, 25) nur teilweise aneinander anliegen.
  8. 8
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft als Verdrehsicherung im Griffbereich zwei einander gegenüberliegende Flächen (22, 23) aufweist, welche durch gekrümmte Schaftteile verbunden sind, wobei insbesondere die eine Fläche (23) des Schafts nutenartig in diesen zurückversetzt ist.
  9. 9
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft in Längsrichtung in mehreren miteinander verbundenen einzelnen Abschnitten (5, 6, 7, 8) ausgeführt ist, insbesondere dreiteilig oder vierteilig, wobei ein Schaftgriffteil (5) den griffseitigen Abschluss des Schafts bildet und die Flächen für die Verdrehsicherung aufweist.
  10. 10
    Unihockeyschläger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftgriffteil (5) einen geringeren Durchmesser aufweist als ein mittlerer Abschnitt (7) des Schafts, und insbesondere, dass der Schaftgriffteil (5) und der mittlere Abschnitt (7) über einen konischen Schaftabschnitt (6) miteinander verbunden sind.
  11. 11
    Satz von Unihockeyschlägern unterschiedlicher Länge, welche jeweils einen Schaft, einen Griff und eine Schaufel aufweisen, insbesondere von Unihockeyschlägern nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft in Längsrichtung mehrteilig, insbesondere mindestens dreiteilig, vorzugsweise vierteilig, aus verschiedenen Abschnitten (5-8) gebildet ist, wobei unterschiedliche Stocklängen dadurch gebildet sind, dass der in der Reihenfolge der Abschnitte jeweils selbe Abschnitt (5) bei unterschiedlicher Stocklänge eine unterschiedliche Länge aufweist und alle anderen Abschnitte (6, 7, 8) bei unterschiedlicher Stocklänge dieselbe Länge aufweisen.
  12. 12
    Satz von Unihockeyschlägern nach Anspruch 11, bei dem der in der Reihenfolge der Abschnitte jeweils selbe Abschnitt (5) unterschiedlicher Länge der griffseitige Abschnitt des Schafts (4) ist.
  13. 13
    Unihockeyschläger, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 12, mit einem Griff (2), einem im Wesentlichen im Querschnitt runden Schaft (4, 5-8) und einer Schaufel (3, 13) sowie einem Befestigungsmittel (51), insbesondere einem Schraubbefestigungsmittel, durch welches Schaft und Schaufel lösbar aneinander befestigbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Befestigungsmittel mit seiner Längsachse im Wesentlichen in Richtung der Schaftlängsachse erstreckt.
  14. 14
    Unihockeyschläger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft mit seinem schaufelseitigen Ende in einen Aufnahmebereich (13) der Schaufel eingesteckt ist.
  15. 15
    Unihockeyschläger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft im Aufnahmebereich der Schaufel durch ein mittels des Befestigungsmittels verschiebbares oder aufweitbares Klemmglied (16) festklemmbar ist.
  16. 16
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass, eine vom Befestigungsmittel unabhängige Verdrehsicherung (9, 18, 19) für die Schaufel vorgesehen ist.
  17. 17
    Unihockeyschläger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung durch die zusammenwirkende Formgebung des schaufelseitigen Schaftendes und des Aufnahmebereichs (13) der Schaufel gegeben ist.
  18. 18
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft an seinem schaufelseitigen Ende im Querschnitt gesehen einander gegenüberliegende konvex gerundete Bereiche (40, 41) und zwischen diesen liegende nutenförmig eingezogene Bereiche (43) aufweist.
  19. 19
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft in dem schaufelseitigen Aufnahmebereich sowohl an seiner Aussenseite umgriffen als auch an seiner Innenseite abgestützt ist.
  20. 20
    Unihockeyschläger nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft in Längsrichtung in mehreren separaten, miteinander verbundenen Abschnitten ausgeführt ist, insbesondere mit drei oder vier Abschnitten, wobei ein Schaftschaufelabschnitt (8) den schaftseitigen Abschluss des Schafts bildet.
Independent claims20