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EP2174591A1

Puncture instrument

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Stechgerät mit einem Stechantrieb (5), um eine Lanzette (4) in eine Stichbewegung zu versetzen, einem Gehäuse (3), das den Stechantrieb (4) umgibt, und einem Auflageelement (11) mit einer Öffnung (12) zum Anlegen an einen Körperteil, in dem eine Stichwunde erzeugt werden soll, wobei das Auflageelement (11) zur Einstellung der Stechtiefe in Stichrichtung relativ zu dem Stechantrieb (3) beweglich ist. Erfindungsgemäße ist vorgesehen dass das Auflageelement (11) mittels eines Gewindes (14) drehbar und in Stichrichtung beweglich an einem Zwischenstück (13) befestigt ist, das relativ zu dem Gehäuse (3) drehbar beweglich ist, wobei eine Führung (17a, 17b) eine Drehbewegung des Auflageelements (11) relativ zu dem Gehäuse (3) verhindert.

EP2174591A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

2 yearsto projected expiry

Projected expiry 9 October 2028, counted from filing; an application has no term until it is granted.

  1. Priority and filed
  2. Published
  3. Today
  4. Projected expiry

15 claims: 8 independent, 7 dependent

  1. 1
    Stechgerät mit einem Stechantrieb (5), um eine Lanzette (4) in eine Stichbewegung zu versetzen, einem Gehäuse (3), das den Stechantrieb (5) umgibt, und einem Auflageelement (11) mit einer Öffnung (12) zum Anlegen an einen Körperteil, in dem eine Stichwunde erzeugt werden soll, wobei das Auflageelement (11) zur Einstellung der Stechtiefe in Stichrichtung relativ zu dem Stechantrieb (5) beweglich ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (11) mittels eines Gewindes (14) drehbar und in Stichrichtung beweglich an einem Zwischenstück (13) befestigt ist, das relativ zu dem Gehäuse (3) drehbar beweglich ist, wobei eine Führung (17a, 17b) eine Drehbewegung des Auflageelements (11) relativ zu dem Gehäuse (3) verhindert.
  2. 2
    Stechgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (17a, 17b) ein sich in Stichrichtung erstreckendes Führungselement (17a, 17b) aufweist, das zwischen zwei Anschlägen angeordnet ist, gegenüber denen es in Stichrichtung beweglich ist.
  3. 3
    Stechgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (17a, 17b) als eine Nase an dem Auflageelement (11) ausgebildet ist.
  4. 4
    Stechgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (11) mindestens zu einem Teil in dem Zwischenstück (13) sitzt.
  5. 5
    Stechgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (14) eine Nut in dem Auflageelement (11) umfasst.
  6. 6
    Stechgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenstück (13) an einer Innenfläche wenigstens einen Vorsprung (16), vorzugsweise wenigstens drei Vorsprünge (16), aufweist, welche in die Nut eingreifen.
  7. 7
    Stechgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenstück (13) eine Hülse ist.
  8. 8
    Stechgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) einen abnehmbaren Träger (15) aufweist, mit dem das Zwischenstück (13) verrastet ist.
  9. 9
    Stechgerät nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch ein Aufnahmefach für ein Trommelmagazin (2), wobei sich das Aufnahmefach durch Abnehmen des Trägers (15) für einen Austausch eines Trommelmagazins (2) öffnen lässt.
  10. 10
    Stechgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach in einer von dem Träger (15), dem Zwischenstück (13) und dem Auflageelement (11) gebildeten Stechtiefenverstelleinrichtung (10) angeordnet ist.
  11. 11
    Stechgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (15) verdrehsicher mit dem Gehäuse (3) verrastet.
  12. 12
    Stechgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (15) an seiner dem Gehäuse (3) zugewandten Unterseite eine Einbuchtung (21) aufweist, in die ein Fixierelement des Gehäuses (3) eingreift.
  13. 13
    Stechgerät einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (11) eine Schraubkappe ist.
  14. 14
    Stechsystem mit einem Stechgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche und einem Trommelmagazin (2), das mehrere Lanzetten (4) enthält.
  15. 15
    Stechtiefenverstelleinrichtung für ein Stechgerät zum Erzeugen einer Stichwunde mittels einer Lanzette, mit einem Auflageelement (11), das eine Öffnung (12) zum Anlegen an einen Körperteil, in dem eine Stichwunde erzeugt werden soll, aufweist, einem Zwischenstück (13), an dem das Auflageelement (11) mittels eines Gewindes (14) drehbar und in Stichrichtung beweglich ist, und einem Träger (15), an dem das Zwischenstück (13) drehbar beweglich befestigt ist, wobei eine Führung (17a, 17b) eine Drehbewegung des Auflageelements (11) relativ zu dem Träger (15) verhindert.
Independent claims15