EP2139384B1

Assembly consisting of medical treatment units and peripheral devices, peripheral device and treatment unit for use in an assembly of this type

Abstract

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EP2139384B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Expires 17 April 2028.

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13 claims: 1 independent, 12 dependent

  1. 1
    Anordnung aus mindestens zwei Blutbehandlungsvorrichtungen mit einem extrakorporalen Blutkreislauf und mindestens zwei Peripheriegeräten, die jeweils mindestens einen Sensor (6) zum Messen von physiologischen Daten des Patienten aufweisen, wobei eine Blutbehandlungsvorrichtung (1) der mindestens zwei Blutbehandlungsvorrichtungen und ein Peripheriegerät (5) der mindestens zwei Peripheriegeräte einem Patienten und das dem Patienten zuzuordnende Peripheriegerät der dem Patienten zuzuordnenden Blutbehandlungsvorrichtung zuzuordnen ist, wobei die Peripheriegeräte und die Blutbehandlungsvorrichtungen aufweisen:Mittel (3, 4) zum Zuordnen einer Blutbehandlungsvorrichtung zu einem Patienten, die ein System von Schläuchen und/oder Leitungen zum Anschließen des Patienten an die Blutbehandlungsvorrichtung aufweisen, Mittel (7, 10, 14, 16) zum Zuordnen eines Peripheriegeräts zu einer Blutbehandlungsvorrichtung, Mittel (20) zum Überprüfen der Zuordnung eines Peripheriegeräts zu einem Patienten, die Mittel (7) zum Senden eines Signals an die Blutbehandlungsvorrichtung nach der erfolgreichen Zuordnung des Peripheriegeräts zu dem Patienten und Mittel (10) zum Empfangen des Signals von der Blutbehandlungsvorrichtung aufweisen, Mittel (19) zum Bestätigen, dass der Patient, dem das Peripheriegerät zugeordnet worden ist, derjenige Patient ist, dem diejenige Blutbehandlungsvorrichtung zugeordnet worden ist, der das Peripheriegerät zugeordnet worden ist und Mittel (17) zur Freigabe des Peripheriegeräts nur unter der Bedingung, dass die richtige Zuordnung von Peripheriegerät und Patient bestätigt worden ist.
  2. 2
    Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Zuordnen eines Peripheriegeräts zu einer Blutbehandlungsvorrichtung Mittel (7) zum Senden einer Adresse zur Identifikation des Peripheriegeräts an die Blutbehandlungsvorrichtung und Mittel (10) zum Empfangen der Adresse zur Identifikation des Peripheriegeräts von der Blutbehandlungsvorrichtung aufweisen.
  3. 3
    Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Zuordnen eines Peripheriegeräts zu einer Blutbehandlungsvorrichtung Mittel (14) zur Aufnahme eines Peripheriegeräts und Mittel (16) zum Erkennen eines in den Mitteln zur Aufnahme eines Peripheriegeräts aufgenommenen Peripheriegeräts aufweisen.
  4. 4
    Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (14) zur Aufnahme eines Peripheriegeräts eine Aufnahmeeinheit sind, in die das Peripheriegerät eingelegt wird.
  5. 5
    Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (14) zur Aufnahme eines Peripheriegeräts Mittel (15) zum Aufladen eines Akkus (8) zur Stromversorgung des Peripheriegeräts aufweisen.
  6. 6
    Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (14) zur Aufnahme eines Peripheriegeräts und die Mittel (16) zum Erkennen eines in den Mitteln zur Aufnahme eines Peripheriegeräts aufgenommenen Peripheriegeräts mit den Mitteln (7) zum Senden einer Adresse zur Identifikation des Peripheriegeräts an die Blutbehandlungsvorrichtung und den Mitteln (10) zum Empfangen der Adresse zur Identifikation des Peripheriegeräts von der Blutbehandlungsvorrichtung derart zusammenwirken, dass nach dem Erkennen eines Peripheriegeräts das Peripheriegerät (5) eine Adresse zur Identifikation an die Blutbehandlungsvorrichtung sendet und die Blutbehandlungsvorrichtung (1) die Adresse zur Identifikation des Peripheriegeräts empfängt.
  7. 7
    Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (7, 10) zum Senden und Empfangen Mittel zur drahtlosen Übertragung von Signalen aufweisen.
  8. 8
    Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (7,10) zum Senden und Empfangen einen Funk-Sender und einen Funk-Empfänger aufweisen.
  9. 9
    Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (20) zum Überprüfen der Zuordnung eines Peripheriegeräts zu einem Patienten Mittel zum Überprüfen aufweisen, ob das Peripheriegerät patientenspezifische Signale zur Überwachung des Patienten empfängt, wobei beim Empfangen patientenspezifischer Daten darauf geschlossen wird, dass das Peripheriegerät erfolgreich dem Patienten zugeordnet worden ist.
  10. 10
    Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (20) zum Überprüfen der Zuordnung eines Peripheriegeräts zu einem Patienten mit Mitteln (18) zum Messen der Zeit nach der Entnahme des Peripheriegeräts aus den Mitteln (14) zur Aufnahme des Peripheriegeräts derart zusammenwirken, dass beim Empfangen patientenspezifischer Daten nur dann auf eine erfolgreiche Zuordnung von Peripheriegerät und Patient geschlossen wird, wenn das Peripheriegerät innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls dem Patienten zugeordnet worden ist.
  11. 11
    Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (20) zum Überprüfen der Zuordnung eines Peripheriegeräts zu einem Patienten mit Mitteln zur Anzeige (13) der verbleibenden Zeit in dem vorgegebenen Zeitintervall zusammenwirken, innerhalb der eine Zuordnung von Peripheriegerät und Patient zu erfolgen hat.
  12. 12
    Anordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (20) zum Überprüfen der Zuordnung eines Peripheriegeräts zu einem Patienten mit Mitteln (12) zum Geben eines optischen und/oder akustischen Signals zusammenwirken, die derart ausgebildet sind, dass ein optisches und/oder akustisches Signal gegeben wird, wenn innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls nach der Entnahme des Peripheriegeräts aus den Mitteln (14) zur Aufnahme des Peripheriegeräts das Peripheriegerät (5) nicht erfolgreich der Blutbehandlungsvorrichtung (1) zugeordnet worden ist.
  13. 13
    Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bestätigen der Zuordnung von Patient und Blutbehandlungsvorrichtung Mittel zur manuellen Eingabe aufweisen.
Independent claims13