EP2139291A1

Method for communication using a half duplex radio channel in a radio network

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kommunikationsverfahren für ein Funknetzwerk, mit mindestens zwei Teilnehmern (A,B), wobei ein Funkkanal (F) zwar in beiden Richtungen zwischen den Teilnehmern (A,B) genutzt wird, aber dies stets nur nacheinander in der einen und dann in der anderen Richtung, das heißt nicht gleichzeitig in beiden Richtungen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass den Teilnehmern (A,B) jeweils Sendezeitpunkte (Z) in einem Zeitraster vorgegeben werden, zu denen ein Teilnehmer (A oder B) dem jeweils anderen Teilnehmer (B oder A) ein Nutztelegramm zusenden darf, wobei in jedem Nutztelegramm an seinem Anfang ein Erkennungssignal eingebettet oder ein solches Erkennungssignal dem Nutztelegramm vorangestellt ist, und wobei das Erkennungssignal dazu dient, dem empfangenden Teilnehmer (A oder B) die Belegung des Funkkanal (F) mitzuteilen.

EP2139291A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 2

Term

1.8 yearsto projected expiry

Projected expiry 27 June 2028, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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  3. Today
  4. Projected expiry

12 claims: 7 independent, 5 dependent

  1. 1
    Kommunikationsverfahren für ein Funknetzwerk, mit mindestens zwei Teilnehmern (A,B), wobei ein Funkkanal (F) zwar in beiden Richtungen zwischen den Teilnehmern (A,B) genutzt wird, aber dies stets nur nacheinander in der einen und dann in der anderen Richtung, das heißt nicht gleichzeitig in beiden Richtungen, dadurch gekennzeichnet, dass den Teilnehmern (A,B) jeweils Sendezeitpunkte (Z) in einem Zeitraster vorgegeben werden, zu denen ein Teilnehmer (A oder B) dem jeweils anderen Teilnehmer (B oder A) ein Nutztelegramm zusenden darf, wobei in jedem Nutztelegramm an seinem Anfang ein Erkennungssignal eingebettet oder ein solches Erkennungssignal dem Nutztelegramm vorangestellt ist, und wobei das Erkennungssignal dazu dient, dem empfangenden Teilnehmer (A oder B) die Belegung des Funkkanal (F) mitzuteilen.
  2. 2
    Kommunikationsverfahren nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilnehmer (A oder B) nur dann ein Nutztelegramm im zulässigen Sendezeitpunkt (Z) aussendet, wenn vom anderen Teilnehmer (b oder A) kein Erkennungssignal empfangen wurde.
  3. 3
    Kommunikationsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeitintervall (t) von einem Sendezeitpunkt (Z) im Zeitraster, der zur Aussendung eines Nutztelegramms einem Teilnehmer (A oder B) zugeordnet ist, zum folgenden Sendezeitpunkt (Z) in dem Zeitraster, der zur Aussendung eines Nutztelegramms dem jeweils anderen Teilnehmer (B oder A) zugeordnet ist, im wesentlichen durch die Laufzeit des Erkennungssignals auf dem Funkkanal (F) zwischen beiden Teilnehmern (A,B) bestimmt ist.
  4. 4
    Kommunikationsverfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem einen Teilnehmer (A oder B) vorgegebenen Sendezeitpunkte (Z) zum Aussenden eines Nutztelegramms gegenüber den Sendezeitpunkten( Z), die dem jeweils anderen Teilnehmer (B oder A) zum Aussenden eines Nutztelegramms vorgegeben sind, zeitsynchron sind.
  5. 5
    Kommunikationsverfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendezeitpunkte (Z) zum Aussenden eines Nutztelegramms den beiden Teilnehmern (A,B) jeweils durch ein Zeitlineal mit einem Zeitraster vorgegeben werden, das durch das Zeitintervall (t) bestimmt ist.
  6. 6
    Kommunikationsverfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Erkennungssignal zumindest teilweise bitcodiert ist.
  7. 7
    Kommunikationsverfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilnehmer (A oder B) das Zeitlineal vorgibt und der andere Teilnehmer (B oder A) sein Zeitlineal der Vorgabe anpasst.
  8. 8
    Kommunikationsverfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebenen Sendezeitpunkte (Z) die Startpunkte zum Aussenden der Nutztelegramme sind.
  9. 9
    Kommunikationsverfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Fahrzeugdiagnose verwendet wird.
  10. 10
    Kommunikationsverfahren nach Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilnehmer (A oder B)zur Aufnahme von Fahrzeugdaten an ein Fahrzeug angeschlossen wird und dem anderen Teilnehmer (B oder A) die Fahrzeugdaten zur Auswertung in einer Auswerteeinheit (C) zusendet.
  11. 11
    Kommunikationsverfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der an das Fahrzeug angeschlossene Teilnehmer (A oder B) nach Auswertung der Fahrzeugdaten in der Auswerteeinheit (C) über den Funkkanal von dem anderen Teilnehmer (B oder A) eine Vorgabe zur Änderung einer Einstellung am Fahrzeug erhält.
  12. 12
    Kommunikationsverfahren nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorgabe zur Änderung einer Einstellung am Fahrzeug auf einem Display angezeigt wird.
Independent claims12