EP2136403A2

Image recording assembly and review system with same

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bildaufnahmeanordnung und ein Nachtsichtsystem eines Fahrzeugs, das eine derartige Bildaufnahmeanordnung umfasst. Die Bildaufnahmeanordnung umfasst einen Bildsensor (1a, 1 b), ein Polarisationsfilter (2a, 2b) zum Filtern von Licht (9-1), insbesondere im sichtbaren, ultravioletten oder infraroten Wellenlängenbereich, in Abhängigkeit von dessen Polarisationsebene, und ein optisch aktives Mittel (3a, 3b) zum Drehen der Polarisationsebene von Licht (9-2), wobei das Polarisationsfilter (2a, 2b) und das optisch aktive Mittel (3a, 3b) in einem gemeinsamen Strahlengang vor dem Bildsensor (1a, 1 b) so angeordnet sind, dass zumindest ein Teil des einfallenden Lichtes (9-1) zunächst auf das Polarisationsfilter (2a, 2b), dann auf das optisch aktive Mittel (3a, 3b) und dann auf den Bildsensor (1 a, 1 b) trifft.

EP2136403A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

Term

Projected expiry 21 November 2028.

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15 claims: 6 independent, 9 dependent

  1. 1
    Bildaufnahmeanordnung, die aufweist:einen Bildsensor (1a, 1b), ein Polarisationsfilter (2a, 2b) zum Filtern von Licht (9-1), insbesondere im sichtbaren, ultravioletten oder infraroten Wellenlängenbereich, in Abhängigkeit von dessen Polarisationsebene, und ein optisch aktives Mittel (3a, 3b) zum Drehen der Polarisationsebene von Licht (9-2), wobei das Polarisationsfilter (2a, 2b) und das optisch aktive Mittel (3a, 3b) in Richtung des einfallenden Lichts vor dem Bildsensor (1a, 1b) so angeordnet sind, dass zumindest ein Teil des einfallenden Lichtes (9-1) zunächst auf das Polarisationsfilter (2a, 2b), dann auf das optisch aktive Mittel (3a, 3b) und dann auf den Bildsensor (1a, 1b) trifft.
  2. 2
    Bildaufnahmeanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtanteil (9-3) des einfallenden Lichtes (9-1), der vom Bildsensor (1a, 1b) reflektiert wird, zumindest überwiegend zunächst auf das optisch aktive Mittel (3a, 3b) und dann auf das Polarisationsfilter (2a, 2b) trifft.
  3. 3
    Bildaufnahmeanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Polarisationsfilter (2a, 2b) eine Vorzugs- Polarisationsebene aufweist und Licht, dessen Polarisationsebene in der Vorzugs-Polarisationsebene liegt, zumindest überwiegend durchlässt und Licht, dessen Polarisationsebene von der Vorzugs-Polarisationsebene abweicht, zumindest teilweise absorbiert.
  4. 4
    Bildaufnahmeanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Polarisationsfilter (2a, 2b) das Licht, dessen Polarisationsebene von der Vorzugs-Polarisationsebene abweicht, weitgehend oder vollständig absorbiert.
  5. 5
    Bildaufnahmeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das optisch aktive Mittel (3a, 3b) derart ausgebildet ist, dass es die Polarisationsebene des Lichts (9) um etwa 45° dreht.
  6. 6
    Bildaufnahmeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Polarisationsfilter (2a, 2b) in Einfallsrichtung des Lichts (9-1) vor dem optisch aktiven Mittel (3a, 3b) und das optisch aktive Mittel (3a, 3b) in Einfallsrichtung des Lichts (9-2) vor dem Bildsensor (1a, 1b) angeordnet ist.
  7. 7
    Bildaufnahmeanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das optisch aktive Mittel (3a, 3b) als optisch aktive Schicht auf der Oberseite des Bildsensors (1a, 1b) angebracht ist.
  8. 8
    Bildaufnahmeanordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Strahlengang zwischen dem Polarisationsfilter (2a) und dem optisch aktiven Mittel (3a) keine weiteren optischen Komponenten angeordnet sind.
  9. 9
    Bildaufnahmeanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Bildsensor (1a) ein transparenter Körper (10) zum Schutz des Bildsensors (1a), z. B. eine Glasscheibe (10), vorgesehen ist und das optisch aktive Mittel (2a) als optisch aktive Schicht (2a) auf der Ober- und/oder Unterseite des transparenten Körpers (10) ausgebildet ist.
  10. 10
    Bildaufnahmeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Polarisationsfilter (2a) an der Ober- und/oder Unterseite einer optischen Einrichtung, z. B. einer Linse (5), angebracht ist.
  11. 11
    Bildaufnahmeanordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Polarisationsfilter (2b), das optisch aktive Mittel (3b) und der Bildsensor (1 b) als Schichten eines Schichtsystems ausgebildet sind.
  12. 12
    Bildaufnahmeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildsensor (1a, 1b) ein bildgebender Sensor, insbesondere ein Pixel-Array-Sensor, beispielsweise ein CMOS- oder CCD- Imagerchip, ist.
  13. 13
    Nachtsichtsystem (15) eines Fahrzeugs (20), umfassend eine Bildaufnahmeanordnung (8a, 8b) nach einem der vorherigen Ansprüche und eine Beleuchtungsanordnung (18) zum Aussenden von polarisierten Licht (9) zur Beleuchtung eines Erfassungsbereichs (24) der Bildaufnahmeanordnung (8a, 8b) außerhalb des Fahrzeugs (20), insbesondere einer Fahrbahn (21).
  14. 14
    Nachtsichtsystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorzugs-Polarisationsebene des Polarisationsfilters (2a,2b) der Bildaufnahmeanordnung (8a, 8b) und die Polarisationsebene der Beleuchtungsanordnung (18) im wesentlichen gleich sind.
  15. 15
    Nachtsichtsystem nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass Vorzugs-Polarisationsebene des Polarisationsfilters (2a,2b) der Bildaufnahmeanordnung (8a, 8b) und die Polarisationsebene der Beleuchtungsanordnung (18) etwa 45 Grad gegenüber der Horizontalen und/oder der Fahrbahn (21) geneigt sind.
Independent claims15