EP2136019A2

Sub-assembly for blocking or releasing a door lock

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Baugruppe für ein Türschloss die zum Sperren oder Freigeben des Türschlosses vorgesehen ist, mit - einem zweiteiligen Dorn, wobei ein erstes Dornteil einen ersten Endabschnitt und ein zweites Dornteil einen zweiten Endabschnitt aufweist, - einem Kupplungselement zur Verbindung des ersten Endabschnitts mit dem zweiten Endabschnitt, umfassend ein Führungsstück und ein Kupplungsstück, wobei das Kupplungsstück und der zweite Endabschnitt in einer ersten Position eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungsstück und dem zweiten Endabschnitt bereitstellen, und wobei das Kupplungselement in der zweiten Position von dem zweiten Endabschnitt beabstandet ist, - einem Überführungselement, bewegbar zwischen einer Kupplungsposition und einer Grundposition, vorgesehen, um das Kupplungselement in die zweite Position zu drücken, - einer Überführungsvorrichtung, die dazu ausgebildet ist, das Überführungselement von der Kupplungsposition in die Grundposition zu bewegen und umgekehrt.

EP2136019A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

2.7 yearsto projected expiry

Projected expiry 17 June 2029, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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8 claims: 3 independent, 5 dependent

  1. 1
    Baugruppe (18) für ein Türschloss (10) , die zum Sperren oder Freigeben des Türschlosses (10) vorgesehen ist, mit - einem zweiteiligen Dorn (36), umfassend ein erstes Dornteil (20) und ein zweites Dornteil (22), wobei das erste Dornteil (20) einen ersten Endabschnitt (24) und das zweite Dornteil (22) einen zweiten Endabschnitt (26) aufweist, die voneinander beabstandet sind, - einem Kupplungselement (28), das für die Bereitstellung einer drehfesten Verbindung zwischen dem ersten Endabschnitt (24) und dem zweiten Endabschnitt (26) vorgesehen ist, wobei das Kupplungselement (28) ein Führungsstück (30) und ein Kupplungsstück (32) umfasst, und wobei das Führungsstück (30) formschlüssig in Richtung einer zentralen Längsachse (34) des Dorns (36) in einer Vertiefung (74) des ersten Endabschnitts (24) wenigstens abschnittsweise geführt ist, so dass das Kupplungselement (28) zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei das Kupplungsstück (32) und der zweite Endabschnitt (26) eingerichtet sind, in der ersten Position eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungsstück (32) und dem zweiten Endabschnitt (26) bereitzustellen, und wobei das Kupplungselement (28) in der zweiten Position von dem zweiten Endabschnitt (26) beabstandet ist, - einem ersten Federelement (38) zur Bereitstellung einer Haltekraft, die dafür vorgesehen ist, das Kupplungselement (28) in der ersten Position zu halten, - einem Überführungselement (40), das zwischen einer Kupplungsposition und einer Grundposition bewegbar geführt ist, wobei das Kupplungselement (28) in die zweite Position bewegbar ist durch Drücken des Überführungselements (40) gegen das Kupplungsstück (32) beim Bewegen des Überführungselements (40) von der Kupplungsposition in die Grundposition, - einem zweiten Federelement (44) zur Bereitstellung einer Haltekraft, die dafür vorgesehen ist, das Überführungselement (40) in der Kupplungsposition zu halten, und - einer Überführungsvorrichtung (52), die dazu ausgebildet ist, das Überführungselement (40) von der Kupplungsposition in die Grundposition zu bewegen und umgekehrt.
  2. 2
    Baugruppe (18) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe (18) ferner ein Gerät zur Ermittlung einer Zugangsberechtigung (72) aufweist, wobei die Überführungsvorrichtung (52) auf eine Weise mit dem Gerät zur Ermittlung einer Zugangsberechtigung (72) in Wirkverbindung steht, dass sie im Falle einer vorliegenden Zugangsberechtigung das Überführungselement (40) von der Grundposition in die Kupplungsposition bewegt.
  3. 3
    Baugruppe (18) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe (18) ferner ein Gerät zur Ermittlung eines Gefahrenzustandes aufweist, wobei die Überführungsvorrichtung (52) auf eine Weise mit dem Gerät zur Ermittlung eines Gefahrenzustandes in Wirkverbindung steht, dass sie im Gefahrenfall das Überführungselement (40) von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegt.
  4. 4
    Baugruppe (18) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungsstück (32) und dem zweiten Endabschnitt (26) eine in dem Kupplungsstück (32) ausgebildete Vertiefung (48) und einen in dieser Vertiefung formschlüssig aufgenommenen Ansatz (50), der an dem zweiten Endabschnitt (26) ausgebildet ist, umfasst.
  5. 5
    Baugruppe (18) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überführungsvorrichtung (52) eine Blattfeder (54) und einen elektrischen Drehantrieb (56) mit einer an den Drehantrieb (56) gekoppelten Welle (58) umfasst, - wobei der Drehantrieb (56) eingerichtet ist, die Welle (58) um ihre Längsachse zu drehen, und wobei die Welle (58) wenigstens abschnittsweise mit einem Außengewinde (60) versehen ist, - wobei die Blattfeder (54) einen bogenförmigen vorgespannten Abschnitt (62) mit einer Krümmung und zwei Endabschnitte (64) aufweist, wobei ein erster der beiden Endabschnitte (64) ortsfest in Bezug auf das erste Dornteil (20) gehalten ist und ein zweiter der beiden Endabschnitte (64) auf eine Weise an das Außengewinde (60) der Welle (58) gekoppelt ist, dass eine Drehbewegung der Welle (58) in eine translatorische Bewegung des zweiten Endabschnitts (64) umgesetzt wird, so dass durch Drehen der Welle (58) die Krümmung des bogenförmigen Abschnitts (62) veränderbar ist, und - wobei eine Anlagefläche (66) des Überführungselements (40) an einem Teil-Abschnitt (68) der Innenseite des bogenförmigen Abschnitts (62) anliegt, so dass das Überführungselement (40) durch Erhöhung des Krümmung des bogenförmigen Abschnitts (62) gegen die Wirkungsrichtung der Haltekraft des zweiten Federelements (44) von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegbar ist.
  6. 6
    Baugruppe (18) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endabschnitt (64) an eine auf das Außengewinde (60) der Welle (58) geschraubte Mutter (59) gekoppelt ist.
  7. 7
    Baugruppe (18) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (58) einen mittleren Abschnitt mit einem Außengewinde (60) aufweist, und dass die Welle (58) ferner zwei Endabschnitte (70) aufweist, die an das Außengewinde (60) angrenzen, wobei die beiden Endabschnitte (70) gewindefrei ausgebildet sind.
  8. 8
    Baugruppe (18) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Abstandserfassungs-Vorrichtung vorgesehen ist, die dazu eingerichtet ist, den Abstand wenigstens eines Teilbereichs des bogenförmigen Abschnitts zu einem vorgegebenem Ort in Umgebung des Teilbereichs zu erfassen.