EP2116984A1

Assistance system for driver support in vehicles

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Assistenzsystem (100) zur Fahrerunterstützung in Fahrzeugen, welches gebietsspezifische, verkehrsleitungsrelevante Charakteristika wie Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, gesetzliche Verkehrsregeln und dergleichen mit einer Erkennungseinrichtung erkennt und zugeordnete Daten aus einem Datenspeicher (4) zur Fahrerinformation und/oder Fahrzeugbeeinflussung verwendet. In den Datenspeicher (4) werden spezifische Datensätze mit entsprechenden Daten unterschiedlichen Ländern, Regionen oder anderen Gebieten zugeordnet. Die Erkennungseinrichtung erkennt das Überfahren einer Gebietsgrenze oder Erreichen eines Gebiets und berechnet im erkannten Gebiet den korrespondierenden Datensatz mit den Daten zur Fahrerunterstützung.

EP2116984A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

Term

2.2 yearsto projected expiry

Projected expiry 19 November 2028, counted from filing; an application has no term until it is granted.

  1. Priority and filed
  2. Published
  3. Today
  4. Projected expiry

13 claims: 3 independent, 10 dependent

  1. 1
    Assistenzsystem (100) zur Fahrerunterstützung in Fahrzeugen, welches gebietspezifische, verkehrsleitungsrelevante Charakteristika wie Verkehrszeichen (13), Fahrbahnmarkierungen, gesetzliche Verkehrsregeln und dergleichen mit einer Erkennungseinrichtung erkennt und zugeordnete Daten aus einem Datenspeicher (4) zur Fahrerinformation und/oder Fahrzeugbeeinflussung verwendet, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Datenspeicher (4) spezifische Datensätze mit entsprechenden Daten unterschiedlicher Länder, Regionen oder anderen Gebieten (14, 15, 16) zugeordnet sind, dass die Erkennungseinrichtung das Überfahren einer Gebietsgrenze und/oder das Erreichen des Gebiets erkennt und im erkannten Gebiet den korrespondierenden Datensatz mit den Daten zur Fahrerunterstützung verwendet wird.
  2. 2
    Assistenzsystem (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung mindestens eine Erkennungseinheit (5 bis 12) umfasst, die anhand der gebietsspezifischen verkehrswertungsrelevanten Charakteristika das relevante Gebiet erkennt.
  3. 3
    Assistenzsystem (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung mindestens eine Erkennungseinheit umfasst, die anhand empfänglicher Signale des entsprechenden Gebiets das relevante Gebiet erkennt.
  4. 4
    Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinheiten (5 bis 12) mindestens einen Sensor umfasst, ausgewählt aus der Gruppe der Sensoren zur Erfassung von optischen Signalen, haptischen Signalen, akustischen Signalen, Radarsignalen, Satellitensignalen, olfaktorischen Signalen, Funksignalen, GRPS-Signalen, UMTS-Signalen, Radiosignalen und dergleichen.
  5. 5
    Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die in den Datensätzen abgelegten Daten kraftfahrzeugtechnische und/oder verkehrstechnische Größen wie Geschwindigkeiten von oder Abstände zu anderen Verkehrsteilnehmern, Traktion, Helligkeit, Verkehrswegbeschaffenheit, Verkehrswegmarkierungen, Reifendruck, Verkehrslage, Witterungsbedingungen und dergleichen umfassen.
  6. 6
    Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterstützung indirekt mittels einer Signalanzeige erfolgt, wobei eine Signalanzeige optisch, akustisch, haptisch und/oder olfaktorisch erfolgen kann.
  7. 7
    Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterstützung direkt mittels Einflussnahme auf das Fahrzeug erfolgt.
  8. 8
    Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl eines gebietsspezifischen Datensatzes durch eine Vorauswahl an möglichen Daten beschleunigt ist, in dem mögliche Gebietsübergänge gespeichert sind und entsprechende Datensätze mit einer Prioritätsstufe versehen sind.
  9. 9
    Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Assistenzsystem (100) eine Mensch-Maschine-Schnittstelle (3) aufweist, um eine menschbetätigte Dateneingabe und/oder Ausgabe zu ermöglichen.
  10. 10
    Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten des aktuellen Gebiets in einem Speicher abgelegt werden, sodass diese bei einem Neustart ausgelesen und ohne Neuerkennung verwendet werden können.
  11. 11
    Verfahren zur Fahrerunterstützung in Fahrzeugen mittels eines Assistenzsystems, umfassend die Schritte:Erkennen von gebietspezifischen, verkehrsleitungsrelevanten Charakteristika wie Verkehrszeichen (13), Fahrbahnmarkierungen, gesetzlichen Verkehrsregeln und dergleichen mit einer Erkennungseinrichtung und Verwenden zugeordneter Daten aus einem Datenspeicher (4) zur Fahrerinformation und/oder Fahrzeugbeeinflussung, dadurch gekennzeichnet, dass weiter die Schritte umfasst sind: Zuordnen von entsprechenden Daten unterschiedlicher Länder, Regionen oder anderen Gebieten (14, 15, 16) in dem Datenspeicher (4) mit spezifischen Datensätzen, Erkennen von einem Überfahren einer Gebietsgrenze und/oder einem Erreichen des Gebiets durch die Erkennungseinrichtung und Verwenden den korrespondierenden Datensatz mit den Daten zur Fahrerunterstützung in dem erkannten Gebiet.
  12. 12
    Computerprogramm umfassend Programmcodemittel zum Durchführen aller Schritte gemäß des Anspruchs 11, wenn das Programm auf einem Computer ausgeführt wird.
  13. 13
    Computerprogrammprodukt umfassend Programmcodemittel, die auf einem computerlesbaren Medium gespeichert sind, um das Verfahren nach Anspruch 11 durchzuführen, wenn das Programmprodukt in einem Computer läuft.
Independent claims13