EP2103984A2

Method and device for processing image files

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verarbeiten von Bilddaten, bei denen die Bilddaten mindestens eines mit Hilfe einer einen Bilderfassungssensor mit rasterförmig angeordneten Bildpunkterfassungsbereichen aufweisenden Bilderfassungseinheit (12) bildpunktweise erfassten Bildes verarbeitet werden. Dabei wird mindestens ein Verlauf eines Farb- und/oder Helligkeitswertes über mindestens zwei Bildpunkterfassungsbereiche ermittelt, der auf die Intensitätsverteilung des durch das optische System der Bilderfassungseinheit (12) beim Abbilden eines Objekts auf die Bildpunkterfassungsbereiche zurückzuführen ist. Die Abbildung des Objekts auf der durch die Bildpunkterfassungsbereiche gebildeten Sensorfläche ist ohne diese Intensitätsverteilung kleiner oder gleich der Größe eines Bildpunkterfassungsbereichs. Abhängig vom ermittelten Verlauf des Farb- und/oder Helligkeitswertes und/oder von der in mindestens einem Bildpunkterfassungsbereich ermittelten Amplitude des Farb- und/oder Helligkeitswertes werden die tatsächliche Abbildungsgröße des Objekts und/oder die tatsächliche Position der Abbildung des Objekts ohne die durch das optische System der Bilderfassungseinheit (12) verursachte Intensitätsverteilung ermittelt.

EP2103984A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

2.5 yearsto projected expiry

Projected expiry 17 March 2029, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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  5. Projected expiry

15 claims: 14 independent, 1 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Verarbeiten von Bilddaten, bei dem die Bilddaten mindestens eines mit Hilfe einer einen Bilderfassungssensor mit rasterförmig angeordneten Bildpunkterfassungsbereichen aufweisenden Bilderfassungseinheit (12) bildpunktweise erfassten Bildes verarbeitet werden, wobei mindestens ein Verlauf eines Farb- und/oder Helligkeitswertes über mindestens zwei Bildpunkterfassungsbereiche ermittelt wird, der auf die Intensitätsverteilung des durch das optische System der Bilderfassungseinheit (12) beim Abbilden eines Objekts auf die Bildpunkterfassungsbereiche zurückzuführen ist, dessen Abbildung auf der durch die Bildpunkterfassungsbereiche gebildeten Sensorfläche ohne diese Intensitätsverteilung kleiner oder gleich der Größe eines Bildpunkterfassungsbereich ist, und wobei abhängig vom ermittelten Verlauf des Farb- und/oder Helligkeitswertes und/oder von der in mindestens einem Bildpunkterfassungsbereich ermittelten Amplitude des Farb- und/oder Helligkeitswertes die tatsächliche Abbildungsgröße des Objekts und/oder die tatsächliche Position der Abbildung des Objekts ohne die durch das optische System der Bilderfassungseinheit (12) verursachte Intensitätsverteilung ermittelt werden.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Vergleichsamplitudenwert des tatsächlichen Bildwertes voreingestellt wird, und dass die durch die Intensitätsverteilung auf die mindestens zwei Bildpunkterfassungsbereiche verteilte Lichtmenge des vom abgebildeten Objekt abgestrahlten und auf diese Bildpunkterfassungsbereiche auftreffenden Lichts ermittelt wird, wobei abhängig von dem Vergleichsamplitudenwert die tatsächliche Abbildungsgröße des Objekts ermittelt wird.
  3. 3
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens ein Vergleichsamplitudenwert einer der Mindestlichtstärke, der zulässigen Maximallichtstärke und/oder der üblichen Lichtstärke einer Leuchte eines Kraftfahrzeugs entspricht.
  4. 4
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mindestlichtstärke und die zulässige Maximallichtstärke in den ECE-Regelungen und/oder in den von der Societey of Automotive Engineers herausgegebenen Reglungen definiert sind, und dass die übliche Lichtstärke der durchschnittlichen Lichtstärke einer Leuchte von aktuellen PKW und/oder LKW-Modellen entspricht.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Vergleichsamplitudenwerte voreingestellt werden, die jeweils der Lichtstärke einer Leuchte und/oder einer Mindestlichtstärke, zulässigen Maximallichtstärke und/oder üblichen Lichtstärke entsprechen.
  6. 6
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund der Lichtverteilung des vom Objekt abgestrahlten und auf die mindestens zwei Bildpunkterfassungsbereiche auftreffenden Lichts eine Position der Abbildung des Objekts auf der Sensoroberfläche unabhängig von den rasterförmig angeordneten Bildpunkterfassungsbereichen oder durch Angabe der Position der Abbildung mit Hilfe mindestens eines Subbildpunkterfassungsbereichs ermittelt wird.
  7. 7
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit Hilfe mindestens einer bekannten Aberration des optischen Systems der Bilderfassungseinheit (12) und dem ermittelten Verlauf des Farb- und/oder Helligkeitswertes die tatsächliche Position der Abbildung des Objekts auf der Sensorfläche ermittelt wird.
  8. 8
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die tatsächliche Abbildungsgröße des Objekts auf der Sensorfläche und/oder dass die tatsächliche Position des Objekts auf der Sensorfläche ermittelt wird.
  9. 9
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Bildpunkterfassungsbereiche in einer Bildebene der Bilderfassungseinheit (12) angeordnet sind.
  10. 10
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Intensitätsverteilung der Punktübertragungsfunktion der Bilderfassungseinheit (12) bei der Abbildung des Objekts bewirkt wird.
  11. 11
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ermitteln der tatsächlichen Abbildungsgröße des Objekts und/oder zum Ermitteln der tatsächlichen Position des Objekts ein Dekonvolutionsverfahren genutzt wird.
  12. 12
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bild mit Hilfe einer in einem Kraftfahrzeug angeordneten Bilderfassungseinheit (12), vorzugsweise mit Hilfe einer monokularen Frontkamera oder einer Stereokamera, erfasst wird.
  13. 13
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit Hilfe der Bilderfassungseinheit (12) mehrere Bilder nacheinander ermittelt werden, deren Bilddaten wiederholt verarbeitet werden, wobei die tatsächliche Position der Abbildung des Objekts ermittelt wird und über mehrere nacheinander aufgenommene Bilder verfolgt wird, vorzugsweise mit Hilfe eines Trackingverfahrens.
  14. 14
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ermittelte Position und/oder die ermittelte tatsächliche Größe der Abbildung des Objekts, vorzugsweise mit weiteren ermittelten Informationen, zur Klassifizierung des Objekts mit Hilfe eines Klassifikators verarbeitet werden.
  15. 15
    Vorrichtung zum Ermitteln und Verarbeiten von Bilddaten, mit einer Bilderfassungseinheit (12), die einen Bilderfassungssensor mit rasterförmig angeordneten Bildpunkterfassungsbereichen zum bildpunktweisen Erfassen eines Bildes aufweist, wobei die Bilderfassungseinheit (12) dem Bild entsprechende Bilddaten erzeugt, die mindestens ein Verlauf eines Farb- und/oder Helligkeitswertes über mindestens zwei Bildpunkterfassungsbereiche ermittelt, der auf die Intensitätsverteilung des durch das optische System der Bilderfassungseinheit (12) beim Abbilden eines Objekts auf die Bildpunkterfassungsbereiche zurückzuführen ist, dessen Abbildung auf der durch die Bildpunkterfassungsbereiche gebildeten Sensorfläche in der Bildebene ohne diese Intensitätsverteilung kleiner oder gleich der Größe eines Bildpunkterfassungsbereich ist, und die abhängig vom ermittelten Verlauf des Farb- und/oder Helligkeitswertes und/oder von der in mindestens einem Bildpunkterfassungsbereich ermittelten Amplitude des Farb- und/oder Helligkeitswertes die tatsächliche Abbildungsgröße des Objekts und/oder die tatsächliche Position der Abbildung des Objekts ohne die durch das optische System der Bilderfassungseinheit (12) verursachte Intensitätsverteilung ermittelt.
Independent claims15