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EP2065451A2

Dry preparations

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft Trockenpräparate, die sich dadurch auszeichnen, daß sie > 70 Gew,% eines oder mehrerer Effektpigmente, ≤ 5 Gew. % Restfeuchte und ≥ 0,5 eines styrolmodifizierten Maleinatharzes mit einer Säurezahl > 90 mg/KOH enthalten, sowie deren Verwendung in Farben, Lacken, Druckfarben, Kunststoffen, Automobillacken und Pulverlacken.

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Projected expiry passed 19 September 2020, 6 years ago.

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14 claims: 12 independent, 2 dependent

  1. 1
    Trockenpräparate, dadurch gekennzeichnet, dass sie > 70 Gew.% eines oder mehrerer Perlglanzpigmente und/oder ein oder mehrerer mit ein oder mehreren Metalloxiden beschichtete Glas- oder TiO 2 -Plättchen, ≥ 0,5 Gew.% eines styrolmodifizierten Maleinatharzes mit einer Säurezahl von > 90 mg KOH/g, ≤ 5 Gew.% Restfeuchte in Form von Wasser und/oder eines organischen Lösemittels oder Lösemittelgemisches, 0 - 10 Gew.% Neutralisationsmittel und 0 - 10 Gew.% Modifiziermittels enthalten.
  2. 2
    Trockenpräparate nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Perlglanzpigment ein TiO 2 /Glimmer- oder Fe 2 O 3 -Glimmerpigment ist.
  3. 3
    Trockenpräparate nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das SiO 2 -Plättchen mit TiO 2 und/oder Fe 2 O 3 beschichtet ist.
  4. 4
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Maleinatharz α-Methylstyrolmodifiziert ist.
  5. 5
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Maleinatharz ein Styrol-Maleinsäureanhydrid-Verhältnis von 1 :1 bis 4 : 1 aufweist.
  6. 6
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Maleinatharz ein mittleres Molekulargewicht von 500 bis 200000 hat.
  7. 7
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Maleinatharz ein mittleres Molekulargewicht von 1000 bis 100000 hat.
  8. 8
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Maleinatharz ein mittleres Molekulargewicht von 1000 bis 50000 hat.
  9. 9
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trockenpräparate als zusätzliche Komponenten organische und/oder anorganische Pigmente, Entschäumer, oberflächenaktive Substanzen, Netzmittel, Antiabsetzmittel, Verlaufsmittel, Sikkative und/oder Thixotropiermittel enthalten.
  10. 10
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Neutralisationsmittel ausgewählt ist aus der Gruppe Harnstoff, Harnstoffderivate, Ammoniak, Aminoalkohole, Alkalihydroxide, Amine.
  11. 11
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Chips, Pellets, Briketts oder Granulate vorliegen.
  12. 12
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Granulate in Kugelform vorliegen.
  13. 13
    Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie Teilchchengrößen im Bereich von 0,1 bis 150 mm aufweisen.
  14. 14
    Verwendung der Trockenpräparate nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 in Farben, Lacken, Druckfarben, Kunststoffen, Automobillacken und Pulverlacken.
Independent claims14