Nova Patents
EP2028126A1

Carrier with handle

Abstract

Bei einem Tragegriff (1,200,300) für einen oder mehrere Behälter (100) mit zumindest einem Griffelement (3,230,231,330) und zumindest einem Aufnahmeelement (2a,2b,2c,2d,2e,2f) zur Aufnahme des zumindest einen Behälters (100), ist das Griffelement (3,230,231,330) aus der Ebene des Tragegriffs (1,200, 300) heraus teleskopierbar über zumindest zwei Torsionsstellen (35,36,37,38,238,331,332) am Tragegriff (1,200,300) angeordnet.

EP2028126A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 6

Term

1.8 yearsto projected expiry

Projected expiry 24 July 2028, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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  4. Today
  5. Projected expiry

15 claims: 3 independent, 12 dependent

  1. 1
    Tragegriff (1,200,300) für einen oder mehrere Behälter (100) mit zumindest einem Griffelement (3,230,231,330) und zumindest einem Aufnahmeelement (2a,2b,2c,2d,2e,2f) zur Aufnahme des zumindest einen Behälters (100), dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (3,230,231,330) aus der Ebene des Tragegriffs (1,200, 300) heraus teleskopierbar über zumindest zwei Torsionsstellen (36,37,38,39,238,331,332) am Tragegriff (1,200,300) angeordnet ist.
  2. 2
    Tragegriff (1,200,300) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorsehen mehrerer Aufnahmeelemente (2a,2b,2c,2d,2e,2f), insbesondere zweier, vierer oder sechser Aufnahmeelemente, diese durch bezüglich des Tragegriffs (1,200,300) außenseitig angeordnete Versteifungsstege (5,6,7,8,9,10) untereinander verbunden sind und/oder zwischen einzelnen Aufnahmeelementen (2a,2b,2c,2d,2e,2f) Verbindungsstege (12,13,14,15,16,17,205,206,207,208,209,210, 212,213,214,215,216,217,218,219,220,221,222) vorgesehen sind.
  3. 3
    Tragegriff (1,200,300) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (3,230,231,330) an dem zumindest einen Aufnahmeelement (2a,2b,2c,2d,2e,2f) und/oder den Versteifungsstegen (5,6,7,8,9,10) und/oder den Verbindungsstegen (12,13,14,15,16,17,205, 206,207,208,209,210,212,213,214,215,216,217,218,219,220,221,222) befestigt ist.
  4. 4
    Tragegriff (1,200,300) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (3,330) zumindest einen leicht gekrümmten Abschnitt zum Zentrieren beim Stapeln von Tragegriffen aufeinander aufweist und/oder zwei Griffelemente (230,231) vorgesehen sind, die zusammenführbar und/oder aneinander verrastbar im Bereich der Aufnahmeelemente (2a,2b,2c,2d,2e,2f) des Tragegriffs (200) angeordnet sind.
  5. 5
    Tragegriff (1,200,300) nach einem der vorstehenden Ansprüche oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Ringelement (4) zum außenseitigen Umgeben der Behälter (100) lösbar an dem Tragegriff (1) befestigt ist.
  6. 6
    Tragegriff (1,200,300) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (4) mit zumindest einer Verschlusseinrichtung (110) zum Befestigen an den Behältern (100) versehen ist, insbesondere einen Abschnitt mit ineinander hakbaren Widerhaken aufweist oder die Verschlusseinrichtung (110) zumindest ein mit Widerhaken versehenes Element und zumindest ein damit zusammenwirkendes Gegenelement umfasst und/oder eine Verrastungseinrichtung enthält, insbesondere ein mit Absätzen (111,116) versehenes Gehäuseteil (112) und ein darin einschiebbares mit zumindest einer außenseitigen Auskragung (114,115) versehenes Verschlussteil (113) aufweist und/oder eine Verschlusseinrichtung nach Art einer Perlenschnur mit aneinander gereihten Elementen, insbesondere konischen Elementen vorgesehen ist.
  7. 7
    Tragegriff (1,200,300) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (4) zum Erzeugen einer Auflagefläche zum Angreifen beim Herabschieben an den Behälterwänden eine obere Abstützfläche (43) aufweist, insbesondere im Querschnitt v-förmig ist.
  8. 8
    Tragegriff (1,200,300) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (4) durch Stegelemente (44,45,46) mit dem zumindest einen Aufnahmeelement (2a,2b,2c,2d,2e,2f) und/oder den Versteifungsstegen (5,6,7,8,9,10) lösbar verbunden ist, insbesondere zwischen Ringelement (4) und Stegelementen (44,45,46) eine Sollbruchstelle (47,48,49) und/oder zwischen den Stegelementen (44,45,46) und dem zumindest einen Aufnahmeelement (2a,2b,2c,2d,2e,2f) und/oder den Versteifungsstegen (5,6,7,8,9,10) eine Sollbruchstelle vorgesehen ist.
  9. 9
    Tragegriff (1,200,300) nach einem der vorstehenden Ansprüche oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Kennungselement, insbesondere Kennungsfähnchen (11,211) oder Kennungsband, an dem Tragegriff (1,200,300) angeordnet ist.
  10. 10
    Tragegriff (1,200,300) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennungselement, insbesondere Kennungsfähnchen (11,211) oder Kennungsband, beschriftbar, insbesondere bedruckbar und/oder mit einem RFID-Transponder versehbar oder versehen und/oder zum Verschwenken beim Anbringen an den Behältern (100) über zwei Torsionsstellen (41,42) an dem oder einem die Behälter (100) umgebenden Ringelement (4) und/oder innerhalb eines Aufnahmeelements (2a,2b,2c,2d,2e,2f) oder zwischen Aufnahmeelementen (2a,2b,2c,2d,2e,2f) angeordnet ist, insbesondere über durch ihre Formgebung teleskopierbare Verbindungsstege (240,241,242,243) in dem Aufnahmeelement (2a,2b,2c,2d,2e,2f) oder zwischen Aufnahmeelementen (2a,2b,2c,2d,2e,2f) befestigt ist.
  11. 11
    Verpackungseinheit aus einem Tragegriff (1,200,300) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und zumindest zwei Behältern (100), dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter (100) von einem Ringelement (4) umgeben sind.
  12. 12
    Verpackungseinheit aus einem oder mehreren Behältern (100), insbesondere nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungseinheit mit zumindest einem Kennungselement, insbesondere einem Kennungsfähnchen (11,211) oder Kennungsband, zum Kennzeichnen der Verpackungseinheit versehen ist, insbesondere das Kennungselement (11,211) mit einem EAN-Code und/oder mit einem RFID-Transponder versehbar oder versehen ist, insbesondere das Kennungselement mit dem RFID-Transponder einen zwischen zwei oder mehr Lagen eines Kunststoffmaterials eingefügten RFID-Tag aufweist, insbesondere als Spritzgussteil ausgebildet ist.
  13. 13
    Verpackungseinheit nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennungselement, insbesondere Kennungsfähnchen (11), im Wesentlichen zwischen zwei Behältern und/oder im Bereich von oder in einem Tragegriff der Verpackungseinheit anordbar oder angeordnet ist und/oder ein einem Winkel zur Waagerechten, insbesondere in einem Winkel von zwischen 45 und 90°, insbesondere einem Winkel von 65°, gegenüber der Waagerechten angeordnet ist.
  14. 14
    Vorrichtung zum Aufbringen von Tragegriffen (11,211) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 auf Behältern (100), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Einrichtung zum Angreifen an einem Ringelement (4) des Tragegriffs (1,200,300) und Herabschieben von diesem entlang den Behältern (100) aufweist.
  15. 15
    Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung zum Verschließen einer Verschlusseinrichtung (110) vorgesehen ist, insbesondere die Einrichtung Schieberelemente umfasst, die an den beiden Enden der Verschlusseinrichtung (110) angreifen und diese durch aufeinander zu gerichtete Bewegung verschließen.
Independent claims15