Nova Patents
EP2025649A1

Oven

Abstract

Die Erfindung geht aus von einem Schichtkörper, insbesondere einem Hausgeräteschichtkörper, mit einem Grundkörper (12) und einer Reinigungsschicht (14). Um eine Reinigungswirkung zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass der Schichtkörper 10 zumindest eine Haftvermittlungsschicht (16) umfasst, die zumindest teilweise zwischen dem Grundkörper (12) und der Reinigungsschicht (14) angeordnet ist und dazu vorgesehen ist, eine Haftung zwischen der Reinigungsschicht (14) und dem Grundkörper (12) zu vermitteln.

EP2025649A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

Term

1.8 yearsto projected expiry

Projected expiry 15 July 2028, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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  5. Projected expiry

13 claims: 9 independent, 4 dependent

  1. 1
    Schichtkörper, insbesondere Hausgeräteschichtkörper, mit einem Grundkörper (12) und einer Reinigungsschicht (14), gekennzeichnet durch zumindest eine Haftvermittlungsschicht (16), die zumindest teilweise zwischen dem Grundkörper (12) und der Reinigungsschicht (14) angeordnet ist und dazu vorgesehen ist, eine Haftung zwischen der Reinigungsschicht (14) und dem Grundkörper (12) zu vermitteln.
  2. 2
    Schichtkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftvermittlungsschicht (16) als Glasfritte und/oder als silikatischer Binder ausgebildet ist.
  3. 3
    Schichtkörper nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsschicht (14) mit Hilfe eines Schmelzvorgangs an der Haftvermittlungsschicht (16) angebracht ist.
  4. 4
    Schichtkörper nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsschicht (14) mit Hilfe von wenigstens einer Bindung an zumindest eine Silanolgruppe und/oder wenigstens eine Siloxangruppe an der Haftvermittlungsschicht (16) angebracht ist.
  5. 5
    Schichtkörper nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftvermittlungsschicht (16) eine Erweichungstemperatur und/oder einen Transformationsbereich aufweist, welche/welcher unterhalb einer Erweichungstemperatur und/oder eines Transformationsbereichs des Grundkörpers (12) liegen/liegt.
  6. 6
    Schichtkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Erweichungstemperatur und/oder eine Schmelztemperatur der Haftvermittlungsschicht (16) bei ca. 500 °C liegen/liegt.
  7. 7
    Schichtkörper nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftvermittlungsschicht (16) einen thermischer Ausdehnungskoeffizienten aufweist, welcher im Wesentlichen gleich einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Grundkörpers (12) ist.
  8. 8
    Schichtkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der thermische Ausdehnungskoeffizient der Haftvermittlungsschicht (16) ca. 3,25x10 -6 /K beträgt.
  9. 9
    Schichtkörper nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsschicht (14) als eine eine katalytische Reinigung unterstützende Schicht ausgebildet ist.
  10. 10
    Schichtkörper nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12), die Haftvermittlungsschicht (16) und die Reinigungsschicht (14) jeweils einzeln und alle zusammengenommen transparent sind.
  11. 11
    Hausgerät, insbesondere Gargerät, mit einem Schichtkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  12. 12
    Haftverfahren, insbesondere mit einem Schichtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei auf einen Grundkörper (12) in einem Verfahrensschritt eine Haftvermittlungsschicht (16) aufgebracht wird und in einem weiteren Verfahrensschritt eine Reinigungsschicht (14) auf die Haftvermittlungsschicht (16) aufgebracht wird.
  13. 13
    Schmelzverfahren, wobei eine Reinigungsschicht (14) zumindest teilweise an eine Haftvermittlungsschicht (16) angebracht wird.
Independent claims13