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EP2014510A2

Load carrier for a motor vehicle

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Lastenträger für ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einem zum Tragen einer Last (150) vorgesehenen Ladegestell, das in einer Arbeitsstellung des Lastenträgers nach hinten vor einen Heckbereich des Kraftfahrzeugs vorsteht und einen Ladebereich zum Aufladen einer Last bereitstellt, mit einer Schwenkteilanordnung (118a-118d) mit mindestens einem Schwenkteil (118a-118d) zum Erweitern des Ladebereichs, wobei das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d) mit einem Schwenkteil-Lagerbereich an einem Ladegestell-Lagerbereich des Ladegestells um eine Schwenkachse zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung schwenkbeweglich gelagert ist. Bei dem Lastenträger ist vorgesehen, dass an dem Ladegestell-Lagerbereich ein Schwenkanschlag (142a) angeordnet ist, gegen den das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d) in der Gebrauchsstellung anschlägt, und dass an dem Ladegestell im Bereich des Ladegestell-Lagerbereichs mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a) zum Befestigen einer auf dem mindestens einen Schwenkteil (118a-118d) angeordneten Last (150) festgelegt ist, wobei die mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a) durch Halten der mit ihr befestigten Last das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d) schwenkfest festlegt.

EP2014510A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 5

Term

1.8 yearsto projected expiry

Projected expiry 28 June 2028, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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  4. Today
  5. Projected expiry

24 claims: 13 independent, 11 dependent

  1. 1
    Lastenträger für ein Kraftfahrzeug (111), insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einem zum Tragen einer Last (150) vorgesehenen Ladegestell (112a;112d), das in einer Arbeitsstellung des Lastenträgers (110a-110e) nach hinten vor einen Heckbereich des Kraftfahrzeugs (111) vorsteht und einen Ladebereich (119) zum Aufladen einer Last (150) bereitstellt, mit einer Schwenkteilanordnung (117a;117b) mit mindestens einem Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') zum Erweitern des Ladebereichs (119), wobei das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') mit einem Schwenkteil-Lagerbereich (38) an einem Ladegestell-Lagerbereich (139) des Ladegestells (112a;112d) um eine Schwenkachse (63) zwischen einer Gebrauchsstellung (G) und einer Nichtgebrauchsstellung (N) schwenkbeweglich gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Ladegestell-Lagerbereich (139) ein Schwenkanschlag (142a;142d) angeordnet ist, gegen den das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') in der Gebrauchsstellung (G) anschlägt, und dass an dem Ladegestell (112a;112d) im Bereich des Ladegestell-Lagerbereichs (139) mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a;165b;165d) zum Befestigen einer auf dem mindestens einen Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') angeordneten Last (150) festgelegt ist, wobei die mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a;165b;165d) durch Halten der mit ihr befestigten Last (150) das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') schwenkfest festlegt.
  2. 2
    Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lastbefestigungseinrichtung (165a;165b;165d) eine Spanneinrichtung (171a-171e) zum Verspannen der Last (150) an dem Ladegestell (112a;112d) enthält oder bildet.
  3. 3
    Lastenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a;165b;165d) an einander entgegengesetzten Seiten des mindestens einen Schwenkteils (118a-118d;192d;192e;118a'-d') an dem Ladegestell (112a;112d) festgelegt ist.
  4. 4
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a;165b;165d) innerhalb eines Schwenkbereichs des mindestens einen Schwenkteils (118a-118d;192d;192e;118a'-d') nahe bei dem Schwenkanschlag (142a;142d) und/oder außerhalb eines Schwenkbereichs des mindestens einen Schwenkteils (118a-118d;192d;192e;118a'-d') an dem Ladegestell (112a;112d) festgelegt ist.
  5. 5
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') einen Auflagebereich (197) zum Auflegen der Last (150), insbesondere ein Aufstellbereich für ein Fahrrad (151), einen Abstand (198) von dem Schwenkteil-Lagerbereich (38) aufweist, und dass die mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a;165b;165d) die Last (150) an einem von dem Auflagebereich (197) entfernten Haltebereich (199) angreift.
  6. 6
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Lastbefestigungseinrichtung (165a;165b;165d) eine Umgreifeinrichtung (170) zum Umgreifen der Last (150), insbesondere einer Felge eines Fahrrades (151), aufweist, wobei die Umgreifeinrichtung (170) das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') vorzugsweise dann umgreift, wenn das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') in seiner Gebrauchsstellung ist.
  7. 7
    Lastenträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Umgreifeinrichtung (170) die Last (150) an einem Haltebereich (199) umgreift, der von einem Auflagebereich (197) zum Auflegen der Last (150) entfernt ist.
  8. 8
    Lastenträger nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Umgreifeinrichtung (170) einen Umgreifbügel oder einen Umgreifhaken zum Umhaken der Last oder einen Halteriemen (166a;166b;166d;166e), insbesondere einen Spannriemen, zum Umschlingen der Last (150) umfasst, wobei der Halteriemen (166a;166b;166d;166e) insbesondere mindestens zwei Halteriementeile (168a-e, 169a-e) umfasst.
  9. 9
    Lastenträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Rastaufnahme (174) zum Verrasten mit Rastvorsprüngen (172) an einem Halteriemen (166a;166b;166d;166e) oder einem Halteriementeil (168a-168e) aufweist.
  10. 10
    Lastenträger nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Spannhebel (205) zum Spannen des Halteriemens (166a;166b;166d;166e), insbesondere der Halteriementeile (168a-e, 169a-e) gegeneinander, umfasst, wobei der Spannhebel (205) insbesondere einen Zahnbereich zum Eingriff in eine Gegenzahnung (204) an einem Halteriemen (166a;166b;166d;166e) aufweist.
  11. 11
    Lastenträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannhebel (205) im Sinne eines Ratschenantriebs ausgestaltet ist, wobei der Spannhebel (205) in Spannrichtung mit dem zu spannenden Halteriemen (166a;166b;166d;166e) in Eingriff ist, während er in zur Spannrichtung entgegengesetzten Richtung über den Halteriemen (166a;166b;166d;166e) frei oder ratschend weg schwenkt.
  12. 12
    Lastenträger nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Spannhebel (205) eine Sperrklinke (202) zum Halten des durch den Spannhebel (205) bei einem Spannhub in Richtung der Sperrklinke (202) geförderten Halteriemens (166a;166b;166d;166e) zugeordnet ist.
  13. 13
    Lastenträger nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteriemen (166a;166b;166d;166e) an mindestens einem Ende an einem am Ladegestell-Lagerbereich (139) schwenkbar gelagerten Schwenkhalterteil (176) festgelegt ist und/oder dass der Halteriemen (166a;166b;166d;166e) von einer Schwenklagerwelle (196) durchdrungen wird.
  14. 14
    Lastenträger nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteriemen (166a;166b;166d;166e) in seiner Längsrichtung Abschnitte mit unterschiedlicher Steifigkeit aufweist, insbesondere aus Kunststoffkomponenten mit unterschiedlicher Steifigkeit bestehende Abschnitte.
  15. 15
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') mindestens eine Rinne (52), insbesondere zur Aufnahme eines Fahrrads (151), aufweist.
  16. 16
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') bezüglich seiner Schwenkachse (163) axial im Wesentlichen unverschieblich festgelegt ist.
  17. 17
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkteilanordnung (117a;117b) mindestens zwei Schwenkteile (118a-118d;192d;192e;118a'-d') aufweist, die an zwei einander gegenüberliegenden Ladegestell-Lagerbereichen (139) schwenkbar gelagert sind, und dass die mindestens zwei Schwenkteile (118a-118d;192d;192e;118a'-d') in der Nichtgebrauchsstellung (N) aufeinander oder nebeneinander in einem durch das Ladegestell (112a;112d) begrenzten Aufbewahrungsraum (121) angeordnet sind und in der Gebrauchsstellung (G) miteinander fluchtend vor das Ladegestell (112a;112d) vorstehen, insbesondere dass die einander gegenüberliegenden Schwenkteile (118a-118d;192d;192e;118a'-d') in der Gebrauchsstellung (G) nach schräg unten von dem Ladegestell (112a;112d) abstehen.
  18. 18
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkteilanordnung (117a;117b) ein erstes und mindestens ein zweites Paar (148a, 149a;148b, 149b) einander gegenüberliegend an dem Ladegestell (112a;112d) gelagerter Schwenkteile (118a-118d;192d;192e;118a'-d') aufweist, wobei die Schwenkteile (118a - 118d) mindestens eines der Schwenkteil-Paare (148a, 149a;148b, 149b) individuell schwenkbar oder durch eine Koppeleinrichtung (181) gekoppelt sind.
  19. 19
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') als ein Schwenkflügel ausgestaltet ist, und dass das Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') eine einzige Rinne (52, 161) aufweist.
  20. 20
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladegestell-Lagerbereich (139) an einem Rohr (127) des Ladegestells vorgesehen ist, das von dem mindestens einen Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') umgriffen wird oder das durch eine Schwenklageraufnahme (141) des mindestens einen Schwenkteils (118a-118d;192d;192e;118a'-d') durchgesteckt ist, wobei der Schwenkanschlag (142a;142d) vorzugsweise an einem das Rohr (127) haltenden, insbesondere u-förmigen, Ladegestellträgerteil (126a, 126b, 126') angeordnet ist.
  21. 21
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens eine Steckaufnahme (156) für mindestens ein Steckbauteil (122) aufweist, das für eine Gebrauchsstellung (G) in die mindestens eine Steckaufnahme (156) eingesteckt ist, wobei das mindestens eine Steckbauteil (122) insbesondere eine Stütze umfasst, die in der Gebrauchsstellung (G) nach oben vor das Ladegestell (112a;112d) vorsteht, und/oder insbesondere eine Leuchte umfasst, die in der Gebrauchsstellung (G) an dem Ladegestell (112a;112d) oder einem Schwenkteil (118a-118d;192d;192e;118a'-d') angeordnet ist.
  22. 22
    Lastenträger nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Steckbauteil (122) einen Bestandteil einer Steckbauteilgruppe (123) bildet, die in der Nichtgebrauchsstellung (N) einem Aufbewahrungsraum (121) des Ladegestells (112a;112d) anordenbar ist.
  23. 23
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Halterung zum lösbaren Anordnen an einer Anhängekupplung (180) des Kraftfahrzeugs (111) aufweist und/oder dass das Ladegestell (112a;112d) an dem Kraftfahrzeug (111) zwischen einer nach hinten vor das Kraftfahrzeug (111) vorstehenden Gebrauchsstellung (G) und einer hinter oder unter einer Karosseriekontur des Kraftfahrzeugs (111) verborgenen Nichtgebrauchsstellung (N) schwenkbar und/oder verschieblich gelagert ist.
  24. 24
    Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ladegestell (112a;112d) an einer Tragstruktur (113) zwischen einer für einen Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs (111) vorgesehenen Fahrstellung (F) und einer zum Be- und Entladen des Kraftfahrzeugs (111) vorgesehenen Ladestellung (L) schwenkbar und/oder verschieblich gelagert ist, und dass das Ladegestell (112a;112d) in der Ladestellung (L) einen Schwenkbereich (36) einer Heckklappe des Kraftfahrzeugs (111) freigibt.
Independent claims24