Nova Patents
EP2014429A2

Formwork for producing concrete elements

Abstract

Eine Schalung (2), zur Herstellung von Betonformen, mit einem Grundkörper (4), der einen Schalungsboden (6) trägt, mit Seitenelementen (8) und mit einer Verschlußanordnung (18), zur Überführung wenigstens eines Seitenelements (8) von einer Öffnungsposition (12) in eine Schließposition (14) wird dadurch verbessert, daß die Verschlußanordnung (18) zumindest ein Federelement (20) aufweist, das das wenigstens eine Seitenelement (8) in dessen Schließposition (14) in Richtung Grundkörper (4) kraftbeaufschlagend angeordnet ist.

EP2014429A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

Projected expiry 29 May 2028.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Published
  4. Today
  5. Projected expiry

17 claims: 2 independent, 15 dependent

  1. 1
    Schalung (2), zur Herstellung von Betonformen, mit einem Grundkörper (4), der einen Schalungsboden (6) trägt, mit Seitenelementen (8) und mit einer Verschlußanordnung (18), zur Überführung wenigstens eines Seitenelements (8) von einer Öffnungsposition (12) in eine Schließposition (14), dadurch gekennzeichnet , daß die Verschlußanordnung (18) zumindest ein Federelement (20) aufweist, das das wenigstens eine Seitenelement (8) in dessen Schließposition (14) in Richtung Grundkörper (4) kraftbeaufschlagend angeordnet ist.
  2. 2
    Schalung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußanordnung (18) zumindest ein Betätigungselement (22) aufweist, das die Kraft zur Überführung des wenigstens einen Seitenelements (8) von der Öffnungsposition (12) in die Schließposition (14) aufnimmt und mittelbar an das wenigstens eine Seitenelement (8) weitergibt, wobei das Federelement (20) zwischen dem Betätigungselement (22) und dem wenigstens einen Seitenelement (8) angeordnet ist.
  3. 3
    Schalung (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußanordnung (18) zumindest eine Verspanneinrichtung (24) mit einem Stellglied (26) aufweist, dessen Lage durch die Bedienung des Betätigungselements (22) veränderbar ist und die Position des wenigstens einen Seitenelements (8) und/oder dessen Andruckkraft an den Schalungsboden (6) bestimmt.
  4. 4
    Schalung (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (20) zwischen dem Seitenelement (8) und einem am Stellglied (26) angeordneten Anschlag (28) positioniert ist.
  5. 5
    Schalung (2) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (24) einen Seitenelementbolzen (30) mit einer Bohrung (32) aufweist, durch die das Stellglied (26) geführt ist, wobei der Seitenelementbolzen (30) schwenkbeweglich um dessen Längsachse (32) mit dem wenigstens einen Seitenelement (8) verbunden ist.
  6. 6
    Schalung (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (20) von einer Tellerfeder gebildet wird, die das Stellglied (26) bereichsweise umgibt.
  7. 7
    Schalung (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (24) eine Stellschraube (38) mit einem Schraubenkopf (22), einem Schraubenschaft (26) und einem daran angeordneten Schraubengewinde (40) aufweist, wobei das Betätigungselement (22) von dem Schraubenkopf (22) und das Stellglied (26) von dem Schraubenschaft (26) gebildet ist, und das Schraubengewinde (40) in ein mit dem Grundkörper (4) verbundenes Gegengewinde (42) eingreift.
  8. 8
    Schalung (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (28) von einer Seitenfläche des Schraubenkopfes (22) gebildet ist.
  9. 9
    Schalung (2) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (24) einen Grundkörperbolzen (44) mit einer Bohrung (46) aufweist, in der das Gegengewinde (42) der Stellschraube (38) angeordnet ist, wobei der Grundkörperbolzen (44) schwenkbeweglich um dessen Längsachse (48) mit dem Grundkörper (4) verbunden ist.
  10. 10
    Schalung (2) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (24) eine am Schraubenschaft (26) angeordnete Begrenzungssperre (50) aufweist, deren Positionierung ein Hineindrehen des Schraubenschaftes (26) in den Grundkörperbolzen (44) begrenzt.
  11. 11
    Schalung (2) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (24) eine Öffnungssperre (52) aufweist, die am dem Schraubenkopf (22) entgegengesetzten Ende des Schraubenschaftes (26) angeordnet ist und ein Herausdrehen des Schraubenschaftes (26) aus dem Grundkörperbolzen (44) begrenzt.
  12. 12
    Schalung (2) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungssperre (50) und/oder die Öffnungssperre (52) jeweils von einer Schraubenmutter (50a, 52a) und einer dieser zugeordneten Kontermutter (50b, 52b) gebildet werden.
  13. 13
    Schalung (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (24) ein Zugelement (54) aufweist, das zwischen Stellglied (26) und Betätigungselement (22) angeordnet ist.
  14. 14
    Schalung (2) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (54) starr ausgebildet ist.
  15. 15
    Schalung (2) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußanordnung (18) eine Mehrzahl von Verspanneinrichtungen (24) aufweist, deren Zugelemente (54) mit einem gemeinsamen Betätigungselement (22) kraftverbunden sind.
  16. 16
    Schalung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Seitenelement (8) eine Schalungswand (60) und eine diese tragende Wandhalterung (62) umfaßt, wobei die Schalungswand (60) über die Wandhalterung (62) beweglich mit dem Grundkörper (4) verbunden ist.
  17. 17
    Schalung (2) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußanordnung (18) außerhalb einer von der Schalungswand (60) und dem Schalungsboden (6) bereichsweise begrenzten Schalungsform (16) angeordnet ist.
Independent claims17