EP2006151B1

Motor vehicle seat with an inflatable cushion having a foam padding

Abstract

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EP2006151B1, drawing sheet 1
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Term

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Expires 12 March 2028.

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17 claims: 5 independent, 12 dependent

  1. 1
    Kraftfahrzeugsitz mit mindestens einem belüftbaren und/oder aufblasbaren und/oder evakuierbaren Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68), wobei das Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) eine luftdichte Hülle (48) aufweist, die eine Kammer (54) umschließt, in der eine Füllung angeordnet ist, die eine zusammendrückbare Schaumstofffüllung (56) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstofffüllung (56) mit der luftdichten Hülle (48) flächig verklebt ist.
  2. 2
    Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstofffüllung (56) einstückig als ein zusammenhängender Schaumstoffkörper (58) ausgebildet ist.
  3. 3
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) derart ausgebildet ist, dass es durch Belüften vergrößerbar ist.
  4. 4
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) derart ausgebildet ist, dass es durch Belüften und Zusammendrücken unter Komprimierung der Schaumstofffüllung verkleinerbar ist.
  5. 5
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pumpe zum Aufblasen und/oder Evakuieren der luftdichten Hülle (48) vorgesehen ist.
  6. 6
    Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) durch Aufpumpen der luftdichten Hülle (48) vergrößerbar und/oder durch Evakuieren der luftdichten Hülle (48) unter Komprimierung der Schaumstofffüllung (56) verkleinerbar ist.
  7. 7
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoffkörper (58) eine Ausgangsform aufweist, in der der Schaumstoffkörper (58) sein maximales Volumen hat, wobei der Schaumstoffkörper (58) derart ausgebildet ist, dass der Schaumstoffkörper (58) im unbelasteten Zustand bei belüftetem Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) stets in die Ausgangsform zurückkehrt.
  8. 8
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine verschließbare Öffnung (50) zum Belüften und/oder Aufblasen und/oder Evakuieren des Kissens (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) in der luftdichten Hülle (48) vorgesehen ist.
  9. 9
    Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Volumenänderung des Kissens (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) bei geschlossener Öffnung (50) unterbunden ist.
  10. 10
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein steuerbares Ventil (52), vorzugsweise ein manuell steuerbares Ventil, zum Öffnen und Schließen der Öffnung (50) vorgesehen ist.
  11. 11
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftfahrzeugsitz (2) mehrere Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) umfasst.
  12. 12
    Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) unter Ausbildung einer auflegbaren Matte (6) miteinander verbunden sind.
  13. 13
    Kraftfahrzeugsitz nach 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) der Matte (6) unabhängig voneinander belüftbar und/oder aufblasbar und/oder evakuierbar sind.
  14. 14
    Kraftfahrzeugsitz nach einem Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftfahrzeugsitz (2) eine sitzförmige, starre Stützstruktur (4) aufweist, an der die Kissen (20, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 38, 40, 46, 68) oder die Matte (6) abgestützt und/oder befestigt sind.
  15. 15
    Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstruktur (4) einen Rückenstützabschnitt (10) und einen beweglich an dem Rückenstützabschnitt (10) angeordneten Kopfstützabschnitt (12) aufweist.
  16. 16
    Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfstützabschnitt (12) verschwenkbar an dem Rückenstützabschnitt (10) angeordnet ist, vorzugsweise um eine Achse (64) quer zur Sitzrichtung (66).
  17. 17
    Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Kissen (68) derart an der Stützstruktur (4) angeordnet ist, dass der Kopfstützabschnitt (12) durch Volumenänderung des Kissens (68) bewegbar oder verschwenkbar ist.
Independent claims17