EP2003405B1

Fixing device for flat components attachable to a framework, in particular for solar modules

Abstract

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EP2003405B1, drawing sheet 1
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Expires 9 April 2028.

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17 claims: 10 independent, 7 dependent

  1. 1
    Befestigungseinrichtung für an einem Gestellaufbau (5) anzuordnende flächige rahmenlose Bauteile (3), die obere und untere Bauteilränder sowie Seitenränder aufweisen, insbesondere Solarmodule (4), umfassend eine erste und eine zweite Tragprofilschiene (8), Profilelemente (21) mit einem in Montagestellung zu einem Seitenrand des flächigen rahmenlosen Bauteils vorspringenden Haltesteg (24) sowie mindestens ein Halteelement, wobei die Tragprofilschienen von einander beabstandet, horizontal und parallel am Gestellaufbau (5) so anordenbar sind, dass daran ein rahmenloses Bauteil (3) im Bereich seiner einander gegenüberliegenden oberen und unteren Bauteilränder festlegbar ist, und wobei die einzelnen Profilelemente (21) mit einem in Montagestellung zu einem Seitenrand des flächigen rahmenlosen Bauteils vorspringenden Haltesteg (24) an der Unterseite eines jeden rahmenlosen Bauteils im Bereich der Seitenränder anzuordnen sind und der Verbindung mit den Tragprofilschienen (8) dienen, und wobei das Halteelement (31) - zum Verbinden eines der Profilelemente (21) mit wenigstens einer ersten Tragprofilschiene (8) - mit einem ersten Befestigungsabschnitt zum Befestigen an einem ersten Befestigungsbereich (9) der Tragprofilschiene (8) und einem zweiten Befestigungsabschnitt mit zwei zu beiden Seiten vorspringenden Halteabschnitten (35) versehen ist, wobei die Halteabschnitte (35) in der Montagestellung die einander gegenüberliegenden Haltestege (24) zweier nebeneinander festzulegender Bauteile übergreifen, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten Befestigungsbereich (9) ein Anschlag (12) für das oder die im Bereich des unteren Bauteilrands angeordneten Profilelemente vorgesehen ist und dass das Halteelement einteilig ausgeführt ist.
  2. 2
    Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die bauteilunterseitig angeordneten Profilelemente (21) Profilschienen (28) oder solche eckseitig verbindende Profilverbinder (30) sind.
  3. 3
    Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (31) im wesentlichen T-förmig ist und einen Längsschenkel (33) und einen an diesem angeordneten, die beiden Halteabschnitte (35) bildenden Querschenkel (34) aufweist.
  4. 4
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gegebenenfalls erste Tragprofilschiene (8) als Befestigungsbereich (9) eine hinterschnittene Nut (10) und der erste Befestigungsabschnitt des Halteelements (31) einen Hakenabschnitt (32) aufweist, über den das Halteelement (31) in der hinterschnittenen Nut (10) in der Montagestellung arretierbar ist.
  5. 5
    Befestigungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (10) als doppelt hinterschnittene T-Nut und der Hakenabschnitt (32) der Nutform entsprechend T-förmig ausgebildet ist.
  6. 6
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Halteelement (31) wenigstens ein in der Montagestellung die benachbarten Profilelemente (21) gegenlagernder Anschlag (36) vorgesehen ist.
  7. 7
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der am ersten Befestigungsbereiche (9) vorgesehene Anschlag (12) stegförmig ist.
  8. 8
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gegebenenfalls zweite Tragprofilschiene (8) einen zweiten Befestigungsbereich (13) in Form einer zum Bauteilrand offenen, im wesentlichen C-förmigen Aufnahmenut (14) aufweist, in die der Haltesteg (24) des oder der dortigen Profilelemente (21), von einem Schenkel (16) der Aufnahmenut (14) übergriffen, eingreift.
  9. 9
    Befestigungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Tragprofilschiene (8) der erste und der zweite Befestigungsbereich (9, 13) ausgebildet ist.
  10. 10
    Befestigungseinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Montagestellung der erste Befestigungsbereich (9) höher als der zweite Befestigungsbereich (13) liegt.
  11. 11
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem in der Montagestellung unteren horizontal verlaufenden und als Profilschiene (28) ausgebildeten Profilelement (21) ein sich im gegebenenfalls vorgesehenen Profilverbinder (30) gegebenenfalls fortsetzendes Dichtelement (39) vorgesehen ist, an dem in der Montagestellung der Rand des unterhalb davon angeordneten Bauteils (3) anliegt.
  12. 12
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei einander gegenüberliegenden Profilelementen (21) ein sich bezogen auf die Montagestellung in Längsrichtung erstreckendes und unterhalb des Übergangsspalts zwischen zwei benachbarten Bauteilen (3) verlaufendes Profilbauteil (44) vorgesehen ist.
  13. 13
    Befestigungselement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Profilelement (21) ein seitlich offener Aufnahme- oder Klemmabschnitt (27) für einen Klemmabschnitt (41) des Dichtelements (39) oder des Seitenschenkels (46) des Profilbauteils (44) vorgesehen ist.
  14. 14
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einem Teil der Auflageflächen, mit denen die Profilelemente (21) auf den Tragprofilschienen (8) aufliegen, eine zahn- oder rillenartige Oberflächenstruktur (50) vorgesehen ist.
  15. 15
    Befestigungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Profilelement (21), insbesondere eine Profilschiene (28), wenigstens eine Hohlkammer (54) aufweist, in der ein vorzugsweise aus Metall bestehendes Aussteifungselement angeordnet ist.
  16. 16
    Bauteilgruppe (2), insbesondere Solarmodulgruppe, die auf einem Gestellaufbau (5) angeordnet ist, bei welcher mehrere nebeneinander angeordnete Bauteile (3) unter Verwendung einer Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15 zu einem Verbund zusammengesetzt sind.
  17. 17
    Bauteilgruppe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich an den äußeren Bauteilen (3) eine Diebstahlsicherungsvorrichtung vorgesehen ist.
Independent claims17