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EP2000643B1

Exhaust system

Abstract

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EP2000643B1, drawing sheet 1
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Term

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Expires 28 May 2028.

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12 claims: 1 independent, 11 dependent

  1. 1
    Abgasanlage für eine Brennkraftmaschine (4), insbesondere in einem Kraftfahrzeug, - mit zwei separaten Abgassträngen (2, 3) zum Abführen von Abgasen einer Brennkraftmaschine (4), die jeweils einen Katalysator (10) aufweisen, - mit einer schaltbaren ersten Schallübertragungseinrichtung (7), welche die beiden Abgasstränge (2, 3) zur Übertragung von Luftschall miteinander koppelt, - mit einer Steuereinrichtung (9) zum Aktivieren und Deaktivieren der ersten Schallübertragungseinrichtung (7) in Abhängigkeit wenigstens eines Betriebsparameters der Brennkraftmaschine (4), - wobei eine mit der Steuereinrichtung (9) schaltbare zweite Schallübertragungseinrichtung (8) vorgesehen ist, welche die beiden Abgasstränge (2, 3) stromab der ersten Schallübertragungseinrichtung (7) zur Übertragung von Luftschall miteinander koppelt, - wobei die Steuereinrichtung (9) so ausgestaltet ist, dass sie in Abhängigkeit des wenigstens einen Betriebsparameters der Brennkraftmaschine (4) zumindest drei Schaltzustände für die beiden Schallübertragungseinrichtungen (7, 8) ermöglicht, nämlich - einen ersten Schaltzustand, bei dem beide Schallübertragungseinrichtungen (7, 8) deaktiviert sind, - einen zweiten Schaltzustand, bei dem die eine Schallübertragungseinrichtung (7, 8) aktiviert ist, während die andere Schallübertragungseinrichtung (7, 8) deaktiviert ist, - einen dritten Schaltzustand, bei dem beide Schallübertragungseinrichtungen (7, 8) aktiviert sind, dadurch gekennzeichnet, - dass die erste Schallübertragungseinrichtung (7) an beiden Abgassträngen (2, 3) stromab des jeweiligen Katalysators (10) angeordnet ist, - dass kein Mittelschalldämpfer vorgesehen ist.
  2. 2
    Abgasanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Schaltzustand die stromauf liegende erste Schallübertragungseinrichtung (7) deaktiviert ist, während die stromab liegende zweite Schallübertragungseinrichtung (8) aktiviert ist.
  3. 3
    Abgasanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (9) zum Schalten der Schallübertragungseinrichtungen (7, 8) eine Drehzahl der Brennkraftmaschine (4) als Betriebsparameter verwendet.
  4. 4
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (9) so ausgestaltet ist, - dass sie in einem unteren Drehzahlbereich den ersten Schaltzustand einstellt, - dass sie in einem mittleren Drehzahlbereich den zweiten Schaltzustand einstellt, - dass sie in einem oberen Drehzahlbereich den dritten Schaltzustand einstellt.
  5. 5
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, - dass die beiden Abgasstränge (2, 3) jeweils einer Zylindergruppe der Brennkraftmaschine (4) zugeordnet sind, wobei die Zylinder (5) der einen Zylindergruppe und die Zylinder (5) der anderen Zylindergruppe ihre Arbeitshübe im Wechsel oder synchron durchführen, und/oder - dass die beiden Abgasstränge (2, 3) jeweils einer Zylinderbank (6) einer als V-Motor ausgestaltete Brennkraftmaschine (4) zugeordnet sind.
  6. 6
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schallübertragungseinrichtung (8) an beiden Abgassträngen (2, 3) stromauf jeweils eines separaten oder eines gemeinsamen Endschalldämpfers (12) angeordnet ist,
  7. 7
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Abgasstrang (2, 3) stromauf der zweiten Schallübertragungseinrichtung (8) keinen Schalldämpfer enthält.
  8. 8
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schallübertragungseinrichtung (7) im jeweiligen Abgasstrang (2, 3) in einem Bereich kleiner oder etwa gleich 50 % oder von etwa 30 % bis 50 % oder von etwa 40 % bis 50 % eines Strömungswegs zwischen der Brennkraftmaschine (4) und einem dem jeweiligen Abgasstrang (2, 3) zugeordneten Schalldämpfer (12) angeordnet ist.
  9. 9
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schallübertragungseinrichtung (8) im jeweiligen Abgasstrang (2, 3) in einem Bereich größer oder gleich 50 % oder von etwa 50 % bis 100 % oder von etwa 70 % bis 100 % oder von etwa 80 % bis 100 % eines Strömungswegs zwischen der Brennkraftmaschine (4) und einem dem jeweiligen Abgasstrang (2, 3) zugeordneten Schalldämpfer (12) angeordnet ist.
  10. 10
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schallübertragungseinrichtung (7) und/oder die zweite Schallübertragungseinrichtung (8) an den beiden Abgassträngen (2, 3) in einem Bereich (15) angeordnet ist/sind, in dem die beiden Abgasstränge (2, 3) im montierten Zustand in einem Tunnel des Fahrzeugs verlaufen.
  11. 11
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungsweg zwischen den beiden Schallübertragungseinrichtungen (7, 8) im jeweiligen Abgasstrang (2, 3) mindestens 50 cm beträgt.
  12. 12
    Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, - dass die jeweilige Schallübertragungseinrichtung (7, 8) ein Verbindungsrohr (16, 17) aufweist, das die beiden Abgasstränge (2, 3) miteinander kommunizierend verbindet, und/oder - dass die jeweilige Schallübertragungseinrichtung (7, 8) ein Stellglied (18, 19) zum Öffnen und Sperren des jeweiligen Verbindungsrohrs (16, 17) aufweist.