EP1997686B1

Device for transferring electrical energy from an agricultural work vehicle to an extension device which can be coupled onto the work vehicle

Abstract

This record has no abstract on file.

EP1997686B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

1.7 yearsleft in the term

Expires 20 May 2028.

  1. Priority and filed
  2. Granted
  3. Today
  4. Expires

14 claims: 2 independent, 12 dependent

  1. 1
    Vorrichtung zum Übertragen elektrischer Energie von einem landwirtschaftlichen Arbeitsfahrzeug auf ein an das Arbeitsfahrzeug ankoppelbares Anbaugerät, mit mindestens einer arbeitsfahrzeugseitig angeordneten Leistungselektronik (38, 74) und mindestens einer elektrischen Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36), wobei die Leistungselektronik (38, 74) mit elektrischer Energie speisbar ist, welche von einem Generator (16) des Arbeitsfahrzeugs (10) erzeugbar ist, wobei die Leistungselektronik (38, 74) mit dem Generator (16) und mit der Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) elektrisch verbindbar ist, wobei das Anbaugerät (26) mindestens eine Anbaugeräteschnittstelle (34) und mindestens eine elektrische Last (30, 102, 104) aufweist, wobei mit der elektrischen Last (30, 102, 104) des Anbaugeräts (26) eine landwirtschaftliche Arbeitsfunktion ausführbar ist, wobei die Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) mit der Anbaugeräteschnittstelle (34) koppelbar ist und hierüber zumindest ein Teil der vom Generator (16) des Arbeitsfahrzeugs (10) erzeugten elektrischen Energie über die Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) auf das Anbaugerät (26) übertragbar ist, wobei die Leistungselektronik (38, 74) ausgebildet ist, um die für die elektrische Last (30, 102, 104) des jeweiligen Anbaugeräts (26) erforderliche Stromart zur Verfügung zu stellen, und wobei mindestens zwei unterschiedliche Stromarten von der Leistungselektronik (38, 74) zur Verfügung stellbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Überwachungsmittel vorgesehen ist, mit welchem überwachbar ist, ob die Anbaugeräteschnittstelle (34) an die Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) vollständig oder unvollständig angeschlossen ist, und/oder ob die Anbaugeräteschnittstelle (34) von der Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) getrennt werden soll, wobei die Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) in einem solchen Fall spannungsfrei geschaltet wird, und/oder ob eine elektrische Isolierung elektrischer Komponenten gegeben ist oder nicht.
  2. 2
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungselektronik einen Umrichter (38, 74) aufweist, welcher derart betreibbar ist, dass mindestens zwei unterschiedliche Stromarten wandelbar sind.
  3. 3
    Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) und/oder die Anbaugeräteschnittstelle (34) elektrische Leitungskontakte (96) aufweist, welche zu mindestens einem Steckverbinder (92, 94) zusammengefasst sind, und dass eine elektrische Schnittstelle (36, 34) vorzugsweise zwei Steckverbinder (92, 94) aufweist.
  4. 4
    Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zu einem Steckverbinder (92) zusammengefassten elektrischen Leitungskontakte (96) mit der Leistungselektronik (38, 74) elektrisch verbunden sind.
  5. 5
    Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Steckverbinder (94) der Anbaugeräteschnittstelle (34) mit einer elektrischen Last (30, 102, 104) oder einem Teilstromkreis des Anbaugeräts (26) elektrisch verbunden ist.
  6. 6
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsfahrzeug (10) zwei Leistungselektroniken (38, 74) und die Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) zwei Steckverbinder (92) aufweist, wobei jede Leistungselektronik (38, 74) jeweils mit einem Steckverbinder (92) elektrisch verbunden ist.
  7. 7
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Betriebszustand vorgesehen ist, bei welchem ein Steckverbinder (92) zur Leistungsübertragung aktiviert und bei welchem ein Steckverbinder (92) deaktiviert ist.
  8. 8
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Betriebszustand vorgesehen ist, bei welchem zwei Steckverbinder (92) zur Leistungsübertragung aktiviert sind.
  9. 9
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Betriebszustand vorgesehen ist, bei welchem zwei Steckverbinder (92) zur Leistungsübertragung aktiviert sind, wobei die über die zwei Steckverbinder (92) übertragene elektrische Leistung einem elektrischen Verbraucher (102, 104) parallelisiert zur Verfügung stellbar ist.
  10. 10
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur automatisierten Auswahl des jeweils einzustellenden Betriebszustands mindestens ein Mittel (112, 114) vorgesehen ist, mit welchem feststellbar ist, welcher Betriebszustand einzustellen oder welche Stromart dem Anbaugerät (26) zur Verfügung zu stellen ist.
  11. 11
    Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel in Form eines mechanischen Bauteils der Anbaugeräteschnittstelle (34) oder Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) ausgebildet ist, wobei ein Sensor vorgesehen ist, mit welchem das mechanische Bauteil detektierbar ist, und/oder dass das Mittel ein Kommunikationsnetzwerk aufweist, mit welchem ein elektrischer Verbraucher (30, 102, 104) oder eine Steuereinrichtung (66) des Anbaugeräts (26) mit einer Steuereinrichtung (50) des Arbeitsfahrzeugs (10) und/oder einer Steuereinrichtung (50) der Leistungselektronik (38, 74) Informationen zur Auswahl des einzustellenden Betriebszustands oder der zur Verfügung zu stellenden Stromart austauschen kann, und/oder dass das Mittel einen an der Anbaugeräteschnittstelle (34) vorgesehenen Transponder (112) und eine an der Arbeitsfahrzeugschnittstelle (36) vorgesehene Lese- und/oder Schreibeinrichtung (114) für einen Transponder (112) aufweist.
  12. 12
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (66) vorgesehen ist, mit welcher mindestens eine elektrische Last (30, 102, 104) des Anbaugeräts (26) ansteuerbar und/oder regelbar ist.
  13. 13
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kommunikationsnetzwerk (60, 68) zur Datenübertragung vorgesehen ist, über welches eine Steuereinrichtung (66) des Anbaugeräts (26) identifizierbar und/oder ansteuerbar ist.
  14. 14
    Fahrzeuggespann, bestehend aus einem landwirtschaftlichen Arbeitsfahrzeug (10) und einem an das Arbeitsfahrzeug (10) angekoppelten Anbaugerät (26), gekennzeichnet durch eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
Independent claims14