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EP1994841B1

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Abstract

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EP1994841B1, drawing sheet 1
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Expires 26 May 2028.

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13 claims: 1 independent, 12 dependent

  1. 1
    Tragegestell mit Mitteln zur Befestigung an einem menschlichen Oberkörper und mit einer Einrichtung zur Erzeugung elektrischer Energie, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell wenigstens einen seitlich angebrachten Stab (14) aufweist, der beweglich in ein Rohr (15) hineinreicht, wobei die Stab-/Rohrkombination (14,15) so angebracht ist, dass die relative Bewegung, die ein Mensch während des Gehens zwischen Hüfte und Oberkörper erzeugt, zu einer Bewegung des Stabs (14) in dem Rohr (15) führt, wobei die Stab-/Rohrkombination (14,15) so beschaffen ist, dass eine Bewegung des Stabs (14) im Rohr (15) einen elektrischen Strom erzeugt.
  2. 2
    Tragegestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende der Stab-/Rohrkombination (14, 15) an einem Befestigungspunkt am Tragegestell oberhalb der Taille angeordnet ist und ein anderes Ende unterhalb der Taille angebracht ist.
  3. 3
    Tragegestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell einen Hüftgürtel (16) umfasst, an welchem direkt oder über wenigstens ein weiteres Element ein Ende der Stab-/ Rohrkombination (14,15) angeordnet bzw. anordenbar ist.
  4. 4
    Tragegestell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine seitliche Abstützung (27) vorgesehen ist, welche einen unteren Bereich des Tragegestells mit dem Hüftgürtel (16) verbindet, wobei die Stab-/Rohrkombination (14,15) mit einem Ende an einem Befestigungspunkt des Tragegestells oberhalb der Taille und der seitlichen Abstützung (27) angebracht ist und mit dem anderen Ende an der seitlichen Abstützung (27) angreift.
  5. 5
    Tragegestell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Abstützung (27) ein axial zu dieser verschiebbares Verbindungsglied (29) zum Anbinden des unteren Endes der Stab-/Rohrkombination (14, 15) aufweist.
  6. 6
    Tragegestell nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die Enden der seitlichen Abstützung (27) und/oder die Enden der Stab-/Rohrkombination (14,15) über Kugelköpfe (28) bzw. Kugelkopfgelenke mit dem Tragegestell bzw. dem Hüftgürtel (16) verbunden sind.
  7. 7
    Tragegestell nach Ansprüche 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Hüftgürtel (16) ein Befestigungsmittel (31) zur Aufnahme des Kugelkopfes (28) aufweist bzw. mit einem derartigen Befestigungsmittel (31) verbindbar ist.
  8. 8
    Tragegestell nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (31) plattenförmig aus ballistischem Material gebildet ist.
  9. 9
    Tragegestell nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell ein vorderes Schild (10) und ein hintere Schild (11) aufweist, welche als Bestandteile einer Panzerweste und/oder einer Schutzweste ballistisch ausgebildet sind.
  10. 10
    Tragegestell nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Schild (10) und das hintere Schild (11) nur über Federstähle (12) miteinander verbunden sind, wobei insbesondere der hintere Schild (11) mit dem Hüftgurt (16) des Tragegestells verbunden ist.
  11. 11
    Tragegestell nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Schild (10) und/oder das hintere Schild (11) jeweils an ihrer dem Körper zugewandten Seite Taschen aufweisen, in die hartballistische Platten eingebracht bzw. einbringbar sind.
  12. 12
    Tragegestell nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell Antriebsmittel (17), vorzugsweise zwei regelbare Ventilatoren, aufweist, und mit einem Bekleidungsstück, insbesondere einem Oberbekleidungsstück, verbunden ist, welches eine Belüftungseinrichtung aufweist, die Kanäle (1,5) für die Durchleitung von Luft umfasst.
  13. 13
    Tragegestell nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel (17) Luft durch die Kanäle (1,5) pumpen.
Independent claims13