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EP1935291A1

Carrying aid

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tragehilfe (1) zum Transport von Personen, insbesondere von Säuglingen oder Kleinkindern, mit einem im Bereich der Oberkörperkontur einer Tragperson anzuordnenden, insbesondere ein Gestell oder einen oder mehrere Gurte aufweisenden Trageteil (2), welches einen im Hüftbereich der Tragperson befindliches, gürtelartiges Halteteil (3) trägt. Um eine Tragehilfe zur Verfügung zu haben, bei der der Tragekomfort für Tragperson und zu transportierende Person gleichermaßen erhöht ist und bei welcher sich die Position der zu transportierenden Person bezüglich der Tragperson leicht ändern lässt, wird vorgeschlagen, an dem Halteteil (3) wenigstens ein an diesem bewegliches, von der Kontur der Tragperson wegweisendes Stützorgan (4) anzuordnen, und an dem dem Halteteil (3) abgewandten Endbereich des Stützorgans (4) mindestens eine Aufnahmeeinrichtung (5) zur Unterbringung eines zu transportierenden Körpers vorzusehen.

EP1935291A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 5

Term

Projected expiry 5 December 2027.

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15 claims: 8 independent, 7 dependent

  1. 1
    Tragehilfe (1) zum Transport von Personen, insbesondere von Säuglingen oder Kleinkindern, mit einem im Bereich der Oberkörperkontur einer Tragperson anzuordnenden, insbesondere ein Gestell oder einen oder mehrere Gurte aufweisenden Trageteil (2), welches einen im Hüftbereich der Tragperson befindliches, gürtelartiges Halteteil (3) trägt, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Halteteil (3) wenigstens ein an diesem bewegliches, von der Kontur der Tragperson wegweisendes Stützorgan (4) angeordnet ist, und dass an dem dem Halteteil (3) abgewandten Endbereich des Stützorgans (4) mindestens eine Aufnahmeeinrichtung (5) zur Unterbringung eines zu transportierenden Körpers vorgesehen ist.
  2. 2
    Tragehilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützorgan (4) mindestens ein, bevorzugt zwei oder mehr strebenartige, mit dem Halteteil (3) verbundene Stützglieder (6) aufweist.
  3. 3
    Tragehilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Stützglieder (6) in ihrem dem Halteteil (3) zugewandten Endbereich jeweils ein Führungselement (7) oder ein gemeinsames Führungselement (7) aufweisen.
  4. 4
    Traghilfe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (7) als Kufe, insbesondere als in Richtung des Halteteils konvex gebogenen Kufe, ausgebildet ist.
  5. 5
    Tragehilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützorgan (4) mit der Aufnahmeeinrichtung (5) über ein Adapterstück (9) verbunden ist.
  6. 6
    Tragehilfe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (5) an dem Adapterstück (9) um eine im wesentlichen vertikale Achse in vorgegebene Raststellungen oder beaufschlagungsfrei verschwenkbar ist.
  7. 7
    Tragehilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (3) aus mindestens zwei, bevorzugt drei oder mehr benachbarten Segmenten gebildet ist.
  8. 8
    Tragehilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Halteteil (3), insbesondere an dessen Außenumfang, ein Führungsmittel (8), insbesondere ein Schienenprofil, vorgesehen ist, in welchem die Führungselemente (7) des Stützorgans (4) geführt sind.
  9. 9
    Tragehilfe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel(8) über den Umfang des Halteteils (3) segmentiert ist.
  10. 10
    Tragehilfe nach Anspruch 9, dass sich die Enden der Segmente des Führungsmittels (8) mehrheitlich nicht mit den Enden der Segmente des Halteteils (3) decken.
  11. 11
    Tragehilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden des Halteteils (3) durch ein Verschlusssegment miteinander verbindbar sind.
  12. 12
    Tragehilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Körper der Tragperson zugewandten Innenseite des Halteteils (3) eine Polsterung (12) vorgesehen ist.
  13. 13
    Tragehilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Halteteil (3) weitere, die Kontur der Tragperson stützende Stützteile (19) bzw. Aufnahmen für lösbar verbindbare Stützteile (19) vorgesehen sind.
  14. 14
    Tragehilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (5) durch einen oder mehrere, insbesondere Körperformen angepasste oder anpassbare, Sitze gebildet ist.
  15. 15
    Tragehilfe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (5) mit einer Sicherungseinrichtung (20) versehen ist.
Independent claims15