EP1925443B9

Device for satinizing and embossing packaging foils

Abstract

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EP1925443B9, drawing sheet 1
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Expires 22 November 2026.

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16 claims: 2 independent, 14 dependent

  1. 1
    Vorrichtung zum Satinieren und Prägen von Verpackungsfolien, mit einer ersten, einer zweiten und einer dritten Prägewalze (R1, R3, R2), wobei die erste Prägewalze (R1) je gegenüber der zweiten (R2) oder dritten (R3) Prägewalze abwälzend zusammenwirkt und die Verpackungsfolie (9) unter Druck zwischen der ersten und zweiten und der ersten und dritten Prägewalze durchführbar ist, um eine Satinierung und ein Muster zu erzeugen, wobei die erste Prägewalze (R1) eine in einem Grundraster (GR, GR1) angeordnete, aus homogen gerasterten individuellen Zähnen (5, 35) bestehende Verzahnung und die beiden anderen Prägewalzen (R2, R3) eine von der ersten Prägewalze verschiedene Oberflächen-Struktur aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der beiden anderen Prägewalzen (R2, R3) eine Oberflächen-Struktur (A, B, B, G, H, J;Q, R, S, X, Y, Z) mit vereinzelt oder in Gruppen angeordneten Strukturelementen (11, 13, 15, 16;17, 18, 19, 21) aufweist, die nicht in dem gleichen Grundraster (GR, GR1) wie auf der ersten Prägewalze angeordnet sind, wobei das Strukturelement (11, 13, 15, 16;17, 18;19, 21) aus individuellen Zähnen (5, 35) oder aus einer kontinuierlich ausgebildeten Rippe (19, 21) oder einer Kombination der beiden Ausbildungen besteht und die Zähne und/oder Rippen einen vom Grundraster verschiedenen Abstand untereinander aufweisen und die Strukturelemente zirkular, längs oder in Schraubenlinie auf der zweiten und/oder dritten Prägewalze (R2, R3) angeordnet sind.
  2. 2
    Vorrichtung zum Satinieren und Prägen von Verpackungsfolien mit einer ersten und einer zweiten Prägewalze (R31, R2), wobei beide Prägewalzen miteinander abwälzend zusammenwirken und die Verpackungsfolie (9) unter Druck zwischen der ersten und zweiten Prägewalze durchführbar ist, um eine Satinierung und ein Muster zu erzeugen, wobei die erste Prägewalze (R1, R31) eine in einem Grundraster (GR, GR1) angeordnete, aus homogen gerasterten individuellen Zähnen (5, 35) bestehende Verzahnung und die andere Prägewalze (R2) eine von der ersten Prägewalze verschiedene Oberflächen-Struktur aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Prägewalze (R2) eine Oberflächen-Struktur (A, B, B, G, H, J;R, S, X) mit vereinzelt oder in Gruppen angeordnete Strukturelemente (11, 13, 15, 16;17, 18, 19, 21) aufweist, die nicht in dem gleichen Grundraster (GR, GR1) wie auf der ersten Prägewalze angeordnet sind, wobei das Strukturelement (11, 13, 15, 16;17, 18;19, 21) aus individuellen Zähnen (5, 35) oder aus einer kontinuierlich ausgebildeten Rippe (19, 21) oder einer Kombination der beiden Ausbildungen besteht und die Zähne und/oder Rippen einen vom Grundraster verschiedenen Abstand untereinander aufweisen und die Strukturelemente zirkular, längs oder in Schraubenlinie auf der zweiten Prägewalze (R2) angeordnet sind.
  3. 3
    Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Prägewalze (R2) mit der Oberflächen-Struktur (A, B) Längsrippen (10) aufweist, die von zirkularen Strukturelementen unterbrochen sind, die aus ein-, zwei- oder mehrreihig (11, 13) angeordneten Zähnen bestehen.
  4. 4
    Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Prägewalze (R3) mit der Oberflächen-Struktur (Q, R) umlaufende Rippen (12, 14) aufweist.
  5. 5
    Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Prägewalze (R3) längs angeordnete Strukturelemente aufweist, die je aus einzelnen Zähnen (5, 35) bestehen und ein-, zwei- oder mehrreihig (15, 16) angeordnet sind.
  6. 6
    Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und/oder dritte Prägewalze (R2, R3) mit der Oberflächen-Struktur (G, H) schraubenlinienförmig angeordnete Strukturelemente aufweist, die je aus einzelnen Zähnen (5, 35) bestehen und ein-, zwei- oder mehrreihig (17, 18) angeordnet sind.
  7. 7
    Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Prägewalze (R2) mit der Oberflächen-Struktur (H, J) umlaufende Strukturelemente (19, 21) mit einem unterschiedlichen Abstand voneinander aufweist, wobei die Strukturelemente zirkular (19) oder schraubenlinienförmig (21) angeordnet sind und die schraubenlinienförmigen Strukturelemente den gleichen oder unterschiedliche Winkel aufweisen können.
  8. 8
    Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Prägewalze (R3) mit der Oberflächen-Struktur (Y, Z) schraubenlinienförmig oder längs angeordnete Strukturelemente (20, 22) in Form von Rippen aufweist und die schraubenlinienförmigen Strukturelemente den gleichen oder unterschiedliche Winkel aufweisen können.
  9. 9
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Querschnitt der Rippe (10, 12, 14, 19, 20, 21, 22) nach aussen verjüngt und abgeflacht ist, wobei die Dimensionen der Rippen und der dazwischen liegenden Nuten den Dimensionen der Zähne (5, 35) der ersten, angetriebenen Prägewalze (R1, R31) entsprechen, wobei sämtliche Zähne in die Nuten zwischen den Rippen greifen.
  10. 10
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, zum Prägen von Zeichen, deren Erscheinungsbild sich je nach Blickwinkel des Betrachters und/oder Art und/oder Standort der Beleuchtungsquelle ändert, dadurch gekennzeichnet, dass die, die sich ändernden Zeichen erzeugenden Prägezähne (5M1 - 5M3) der ersten Prägewalze (R1, R31) eine andere geometrische Form aufweisen als die für die Satinierung vorgesehenen Zähne (5, 35).
  11. 11
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, zum Prägen von Authentifizierungs- und Identifizierungs-Merkmalen, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Prägezähne (5S1 - 5S6;5M1 - 5M3) und/oder Stellen des Zahngrundes (ZG) der Prägewalze (1) mit Mikro-Strukturierungen (20-22, 26 - 33;23 - 25) versehen sind.
  12. 12
    Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikro-Strukturierungen gitterartig angeordnete Stege (30, 32) oder Nuten (33) enthalten, die einen Abstand voneinander von unter einem Mikrometer bis 30 Mikrometer aufweisen.
  13. 13
    Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die geometrisch veränderten Prägezähne (5M1 - 5M3) eine geringere Höhe aufweisen als die übrigen Zähne.
  14. 14
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die geometrisch veränderten Prägezähne (5M1 - 5M3) eine andere Flanken- oder Kantenform aufweisen als die übrigen Zähne.
  15. 15
    Verfahren zum Satinieren und Prägen von Verpackungsfolien mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die aus metallisiertem oder oberflächenbehandeltem oder Aluminiumkaschiertem Papier bestehende Verpackungsfolie (9) ein erstes Prägewalzen-Paar (R1, R31;R2) und anschliessend ein zweites Prägewalzen-Paar (R1, R31;R3) durchläuft, wobei die metallene oder oberflächenbehandelte Schicht der Folie der ersten Prägewalze (R1, R31) zugewandt ist und mindestens ein Prägewalzen-Paar (R1, R31;R2) eine nicht homogene und von dem Grundraster der ersten Prägewalze (R1, R31) verschiedene Rasterung der Oberflächen-Struktur (A, B, B, G, H, J;Q, R, S, X, Y, Z) aufweist, um eine wirkungsvolle Brechung der Papierfasern zu erzielen, wobei die verschiedene Rasterung Zähne und/oder Rippen aufweist, die einen vom Grundraster verschiedenen Abstand untereinander aufweisen.
  16. 16
    Verfahren zum Satinieren und Prägen von Verpackungsfolien mit einer Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die aus metallisiertem, oberflächenbehandeltem oder Aluminiumkaschiertem Papier bestehende Verpackungsfolie (9) das Prägewalzen-Paar (R1, R31;R2) durchläuft, wobei die metallene Schicht der Folie der ersten Prägewalze (R1, R31) zugewandt ist und das Prägewalzen-Paar (R1, R31;R2) eine nicht homogene und von dem Grundraster der ersten Prägewalze (R1, R31) verschiedene Rasterung der Oberflächen-Struktur (A, B, B, G, H, J;R, S, X) aufweist, um eine wirkungsvolle Brechung der Papierfasern zu erzielen, wobei die verschiedene Rasterung Zähne und/oder Rippen aufweist, die einen vom Grundraster verschiedenen Abstand untereinander aufweisen.
Independent claims16