EP1807498B2

Process for the preparation of granulates / agglomerates for detergent compositions

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Expired 22 October 2025, 0.9 years ago.

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13 claims: 3 independent, 10 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Aufbau von Granulaten in einem Mischer/Granulator durch Vorlage eines teilchenförmigen Materials im folgenden "vorzulegende Partikel" genannt, welches unter Zugabe von Granulierhilfsmittel und von weiterem teilchenförmigen Material im folgenden "zuzugebende Partikel" genannt granuliert/agglomeriert wird, dadurch gekennzeichnet, daß a) die vorzulegenden Partikel eine weitestgehend einheitliche Teilchengröße aufweisen, b) die zuzugebenden Partikel einen Partikeldurchmesser d 50 aufweisen, der maximal ein Zehntel des Partikeldurchmessers d 50 der vorzulegenden Partikeln beträgt, wobei der Partikeldurchmessers d 50 der zuzugebenden Partikeln vorzugsweise im Bereich von 3 bis 50 µm liegt, c) die zuzugebenden Partikel zusammen mit einem Granulierhilfsmittel vorzugsweise über einen Zeitraum von mindestens einer Minute zugegeben werden, d) die zuzugebenden Partikel über einen Mahlprozess erzeugt werden, wobei die vorzulegenden Granulate, die zuzugebenden Granulate und/oder die Granulierhiffsmittel Inhaltsstoffe aus dem Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel umfassen, wobei die resultierenden Granulate weniger als 5 Gew.-% an Enzymen enthalten, bezogen auf das gesamte Granulat, wobei die aufgebauten Granulate nach der Trocknung zur Abtrennung des Gutkorns von Überkorn und Feinanteilen gesiebt und/oder gesichtet werden, wobei das Überkorn und die Feinanteile danach a) einem Mahlprozess unterworfen werden, so daß diese Partikel nach dem Mahlen einen Partikeldurchmesser d 50 aufweisen, der maximal ein Zehntel des Partikeldurchmessers d 50 der vorzulegenden Partikeln beträgt, so daß die resultierenden Partikel vorzugsweise einen Partikeldurchmesser d 50 von 3 bis 50 µm aufweisen und anschließend b) diese Partikel als zuzugebende Partikel wieder dem Mischer/Granulator zugeführt werden.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser d 50 der vorzulegenden Partikel im Bereich von 0,15 bis 5 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,2 bis 2 mm, insbesondere im Bereich von 0,3 bis 1 mm liegt.
  3. 3
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Korngrößenverteilung der vorzulegenden Partikel dergestalt ist, daß das Verhältnis von d 50 zu d 90 der vorzulegenden Partikel im Wesentlichen wenigstens 0,5, vorzugsweise wenigstens 0,6, vorteilhafterweise wenigstens 0,75 und insbesondere wenigstens 0,8 beträgt.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Granulierhilfsmittel um einen Granulationsschaum handelt.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß die zuzugebenden Partikel einen Partikeldurchmesser d 50 aufweisen, der maximal 1/12, vorzugsweise maximal 1/14, vorteilhafterweise maximal 1/16, in weiter vorteilhafter Weise maximal 1/18, in vorteilhafterer Weise maximal 1/20, in noch vorteilhafterer Weise maximal 1/22, in überaus vorteilhafter Weise maximal 1/24 und insbesondere maximal 1/26 des Partikeldurchmessers d 50 der vorzulegenden Partikeln beträgt.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzulegenden Partikel weniger als 50 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 45 Gew.-%, vorteilhafterweise weniger als 40 Gew.-%, in vorteilhafterer Weise 15 bis 35 Gew.-%, insbesondere 20 bis 30 Gew.-%, und daß die zuzugebenden Partikel mehr als 50 Gew.-%, vorzugsweise mehr als 55 Gew.-%, in vorteilhafterer Weise mehr als 60 Gew.-%, in noch vorteilhafterer Weise 65 bis 85 Gew.-%, insbesondere 70 bis 80 Gew.-% der am Granulationsvorgang beteiligten Feststoffe ausmachen.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zuzugebenden Partikel eine weitestgehend einheitliche Teilchengröße aufweisen, wobei vorteilhafterweise die Korngrößenverteilung der zuzugebenden Partikel dergestalt ist, daß das Verhältnis von d 50 zu d 90 der zuzugebenden Partikel vorzugsweise wenigstens 0,5, noch vorteilhafter wenigstens 0,6, insbesondere wenigstens 0,75 beträgt.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch folgende Schritte:a) Aussiebvorgang zur Abtrennung eines teilchenförmigen Materials mit weitestgehend einheitlicher Teilchengröße im folgenden vorzulegende Partikel genannt von Überkorn und Feinanteilen aus einem Ausgangsmaterial b) Mahlen des abgesonderten Überkorns und der Feinanteile, ggf. unter Zusatz weiterer Komponenten, auf mindestens ein Zehntel des Partikeldurchmessers d 50 der vorzulegenden Partikel oder kleiner, um die "zuzugebenden Partikel" zu erhalten, so daß diese vorzugsweise einen Partikeldurchmessers d 50 von 3 bis 50 µm aufweisen c) Granulierung/Agglomerierung der vorzulegenden Partikel unter Zugabe der zuzugebenden Partikel und Granulierhilfsmittel in einem Mischer/Granulator d) Trocknen und/oder Kühlen der Granulate/Agglomerate in einem Wirbelbett e) Abtrennung des Gutkorns von Überkorn und Feinanteilen durch Sieben und/oder Sichten f) Überführung des Überkorns und der Feinanteile in eine Mühle und Mahlen dieser Partikel auf einen Partikeldurchmesser d 50 , der maximal ein Zehntel des Partikeldurchmessers d 50 der vorzulegenden Partikeln beträgt, so daß vorzugsweise Partikeldurchmessers d 50 von 3 bis 50 µm erreicht werden und anschließend g) Rückführung der gemahlenen Partikel als zuzugebende Partikel in den Mischer/Granulator.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzulegenden Granulate und/oder die zuzugebenden Granulate Turmpulverprodukte und/oder (Roh-)Produkte aus Non-Tower-Technologien, vorzugsweise resultierend aus der Granulation in Trommel-, Teller-, Mischer- und Wirbelschichtgranulatoren, sind oder aus diesen hervorgegangen sind, vorzugsweise aus dem gleichen Prozess stammen.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die als Verfahrensendprodukt aufgebauten Granulate im Wesentlichen einen mittleren Formfaktor von wenigstens 0,77, vorzugsweise von wenigstens 0,79, vorteilhafterweise von wenigstens 0,81, in weiter vorteilhafter Weise von wenigstens 0,83, in vorteilhafterer Weise von wenigstens 0,85, insbesondere von wenigstens 0,87 aufweisen.
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgebauten Granulate, das Verfahrensendprodukt, im Wesentlichen in einer möglichst gleichmäßigen Korngrößenverteilung vorliegen, bei der das Verhältnis von d 50 zu d 90 wenigstens 0,50, vorzugsweise wenigstens 0,6, vorteilhafterweise wenigstens 0,75, in weiter vorteilhafter Weise wenigstens 0,80 beträgt.
  12. 12
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß das bei dem Verfahren resultierende erste Verfahrensendprodukt wiederum als vorzulegende Partikel in der Granulationsstufe eingesetzt wird, um ein größeres und/oder runderes Granulat zu erzeugen.
  13. 13
    Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren zumindest teilweise, vorzugsweise über alle Stufen, bei erhöhten Temperaturen durchgeführt wird, welche vorzugsweise im Bereich von 15 bis 75°C, insbesondere 28-40°C liegen.