EP1752659B2

Method of operation of a windpark and a windpark

Abstract

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EP1752659B2, drawing sheet 1
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Expired 2 August 2026, 0.1 years ago.

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15 claims: 13 independent, 2 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Betrieb eines Windenergieanlagenparks (1) mit Windenergieanlagen (40 - 44, 50 - 54), insbesondere eines Offshore-Windenergieanlagenparks, bei Ausfall oder Störung eines den Windenergieanlagenpark (1) versorgenden Spannungsnetzes (Versorgungsnetz) (10) oder bei geplanten Abschaltungen von Übertragungsnetzkomponenten (11, 70, 71) mit den folgenden Verfahrensschritten:- Detektieren einer Störung oder eines Ausfalls des Versorgungsnetzes (10) oder eines Signals, das zur Vorbereitung der Arbeiten an den Übertragungsnetzkomponenten (11, 70, 71) übermittelt wird, - Inbetriebnahme einer Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75"), wobei die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") einen Verbrennungsmotor (15, 74 - 74"), insbesondere einen Dieselmotor, umfasst, und - gesteuertes Erhöhen der von der Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") an Transformatoren (25 - 29, 35 - 39) des Windenergieanlagenparks (1) abgegebenen Leistung, wobei das gesteuerte Erhöhen der Leistung über eine Strombegrenzung gesteuert wird und hierdurch die Aufmagnetisierung der Transformatoren (25 - 29, 35 - 39) des Windenergieanlagenparks (1) gezielt gesteuert wird, und wobei die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") leistungsgedrosselt betrieben wird, sobald ein Drosselungssignal, insbesondere von der Windparksteuervorrichtung (72), übertragen wird.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung bei Inbetriebnahme der Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") ein Signal an die Windenergieanlagen (20 - 24, 30 - 34) sendet, das eine Inbetriebnahme der Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") repräsentiert.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistung über ein Mittelspannungsnetz (12 - 14) des Windenergieanlagenparks (1) den Windenergieanlagen (40 - 44, 50 - 54) bereitgestellt wird.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Inbetriebnahme der Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") geprüft wird, ob die Verbindung der Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") mit dem Mittelspannungsnetz (12 - 14) und eine Trennung des Mittelspannungsnetzes (12 - 14) des Windenergieanlagenparks (1) vom Versorgungsnetz (10) erfolgt ist.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Windenergieanlagen (40 - 44, 50 - 54) ohne Leistungsabgabe in das Mittelspannungsnetz (12 - 14) des Windenergieanlagenparks (1) betrieben werden, wenn die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") in Betrieb ist.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") als Netzbildner dient.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") zur Versorgung wenigstens eines Teils der Übertragungsnetzkomponenten (11, 70, 71) dient, wenn keine Störung im Versorgungsnetz (10) detektiert wird.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") derart ausgelegt ist, dass eine Notversorgung der Windenergieanlagen (20 - 24, 30 - 34) des Windenergieanlagenparks (1) ohne Stromversorgung einer Windenergieanlage (20 - 24, 30 - 34) ermöglicht ist.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein automatischer, insbesondere periodischer, Selbsttest der Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") durchgeführt wird.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass , nachdem detektiert wurde, dass das Versorgungsnetz (10) wieder in Betrieb ist, die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") automatisch ausgeschaltet oder in einem Stand-by-Betrieb betrieben wird.
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ferndiagnose und/oder eine Fernsteuerung durchgeführt wird.
  12. 12
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Drosselungssignal übertragen wird, sobald eine vorgebbare Menge an Betriebsmitteln (89) unterschritten ist.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Drosselungssignal übertragen wird, sobald die Notstromversorgungseinrichtung (15, 16, 73 - 75") eine vorgebbare Betriebsdauer überschritten hat.
  14. 14
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Drosselungssignal nicht übertragen wird, wenn eine vorgebbare Windstärke überschritten wird.
  15. 15
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine gestaffelte Ansteuerung von Vorrichtungen (91, 92) einer Windenergieanlage (20 - 24, 30 - 34) und/oder eine gestaffelte Ansteuerung von Windenergieanlagen (20 - 24, 30 - 34) erfolgt.
Independent claims15