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EP1714859B2

Compact auxiliary drive for a trailer

Abstract

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EP1714859B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 6

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Expired 18 April 2025, 1.4 years ago.

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29 claims: 14 independent, 15 dependent

  1. 1
    Hilfsantrieb für einen Anhänger, mit - einer starr mit einem Fahrgestell des Anhängers verbindbaren Halterung (1);- einem relativ zu der Halterung (1) bewegbaren Träger (5);- einem von dem Träger (5) gehaltenen Antriebsmotor (10);- einer an dem Träger (5) gelagerten, von dem Antriebsmotor (10) über ein Getriebe (17) antreibbaren Antriebsrolle (13);und mit - einem Bewegungsmechanismus (14;29, 30) zum Bewegen des Trägers (5) zwischen einer Ruheposition, in der die Antriebsrolle (13) von einem Rad des Anhängers getrennt ist, und einer Antriebsposition, in der die Antriebsrolle (13) gegen das Rad des Anhängers gedrückt wird;wobei - der Träger (5) ein integriertes Getriebegehäuse (9) aufweist, in dem das Getriebe (17) untergebracht ist;und wobei - der Träger (5) derart gestaltet ist, dass ein Kraftfluss, der durch eine auf die Antriebsrolle (13) in der Antriebsposition wirkende Betriebskraft hervorgerufen wird und zu der Halterung (1) verläuft, vollständig über das Getriebegehäuse (9) geführt wird;dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (5) relativ zu der Halterung (1) linear bewegbar ist.
  2. 2
    Hilfsantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (5) aufweist:- einen Basisbereich (8), der die Halterung (1) berührt, in der Halterung (1) geführt wird und gegenüber der Halterung (1) bewegbar ist;und - das Getriebegehäuse (9), das von dem Basisbereich (8) getragen wird.
  3. 3
    Hilfsantrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauelemente des Hilfsantriebs derart angeordnet sind, dass der durch die Betriebskraft hervorgerufene Kraftfluss die Bauelemente in der folgenden Reihenfolge durchfließt:- Antriebsrolle (13);- Antriebswelle (12), die die Antriebsrolle (13) trägt;- wenigstens ein Lager (26), das die Antriebswelle (12) in dem Getriebegehäuse (9) lagert;- Getriebegehäuse (9);- Basisbereich (8);- Halterung (1).
  4. 4
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsrolle (13) einseitig gelagert ist.
  5. 5
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass - die Antriebswelle (12) in dem Getriebegehäuse (9) an wenigstens zwei Lagerstellen (26) gelagert ist;und dass - die Antriebsrolle (13) auf der Antriebswelle (12) in einem Bereich befestigt ist, der außerhalb eines zwischen den zwei Lagerstellen (26) liegenden Bereichs liegt.
  6. 6
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (10) von dem Getriebegehäuse (9) getragen wird.
  7. 7
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (10) durch eine an dem Getriebegehäuse (9) befestigbare Abdeckung (11) abdeckbar ist.
  8. 8
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (5) im Wesentlichen aus zwei schalenartigen Gehäuseelementen besteht, insbesondere einer Hauptschale (15) und einer Deckelschale (16).
  9. 9
    Hilfsantrieb nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Haupt-Trennebene zwischen den zwei Gehäuseelementen (15, 16) senkrecht zu einer Drehachse der Antriebsrolle (13) verläuft.
  10. 10
    Hilfsantrieb nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftfluss im Wesentlichen vollständig über wenigstens einen Teil der Gehäuseelemente (15, 16) geführt wird.
  11. 11
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1) zwei Wandelemente (3, 4) aufweist, zwischen denen der Träger (5) bewegbar gehalten ist.
  12. 12
    Hilfsantrieb nach Anspruche 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Wandelemente (3, 4) eine Führungsnut (6) aufweist, in der der Träger (5) linear geführt ist.
  13. 13
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsmechanismus einen zwischen dem Träger (5) und der Halterung (1) wirkenden Exzenterhebel-Mechanismus, insbesondere einen Kniehebel-Mechanismus (27 - 30) aufweist.
  14. 14
    Hilfsantrieb nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Exzenterhebel-Mechanismus einen verschwenkbaren Exzenterhebel (29) aufweist, mit dem der Träger (5) relativ zu der Halterung (1) bewegbar ist.
  15. 15
    Hilfsantrieb nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (5) aus der Ruheposition in die Antriebsposition gegen die Wirkung einer Feder (32) bewegbar ist, die zwischen dem Träger (5) und der Halterung (1) gespannt ist.
  16. 16
    Hilfsantrieb nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (5) eine integrierte Feder-Aufnahme (19) zum im Wesentlichen vollständigen Aufnehmen der Feder (32) aufweist.
  17. 17
    Hilfsantrieb nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Aufnahme (19) in einem oder beiden der Gehäuseelemente (15, 16) des Trägers (5) ausgebildet ist.
  18. 18
    Hilfsantrieb nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Aufnahme (19) im Basisbereich (8) des Trägers (5) ausgebildet ist.
  19. 19
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsmechanismus einen zwischen dem Träger (5) und der Halterung (1) wirkenden Spindelantrieb (14) aufweist.
  20. 20
    Hilfsantrieb nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass - der Spindelantrieb (14) einen Spindelmotor (20) zum Antreiben einer Bewegungsspindel (21) aufweist;und dass - der Träger (5) eine integrierte Spindelmotor-Aufnahme (19) zum vollständigen Aufnehmen des Spindelmotors (20) aufweist.
  21. 21
    Hilfsantrieb nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindelmotor-Aufnahme (19) in einem oder beiden der Gehäuseelemente (15, 16) des Trägers (5) ausgebildet ist.
  22. 22
    Hilfsantrieb nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindelmotor-Aufnahme (19) im Basisbereich (8) des Trägers (5) ausgebildet ist.
  23. 23
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindelmotor-Aufnahme (19) vollständig gegenüber der Umgebung abgekapselt ist.
  24. 24
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Spindelantrieb (14) eine Spindelmutter (22) aufweist, in die die Bewegungsspindel (21) einschraubbar ist und die von der Halterung (1) gehalten ist.
  25. 25
    Hilfsantrieb nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Spindelantrieb (14) einschließlich der Spindelmutter (22) und der Bewegungsspindel (21) wenigstens in der Ruheposition vollständig gegenüber der Umgebung abgekapselt ist.
  26. 26
    Hilfsantrieb nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsspindel (21) in der Ruheposition derart in die Spindelmutter (22) eingeschraubt ist, dass wenigstens ein von dem Träger (5) getragenes Bauelement, insbesondere eine Dichtung (25), gegen ein von der Halterung (1) gehaltenes Bauelement, insbesondere gegen die Spindelmutter (22), anschlägt.
  27. 27
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass - die Spindelmutter (22) auf einer einer Einschraubseite für die Bewegungsspindel (21) abgewandten Seite geschlossen ist;und dass - zwischen dem Träger (5) und der Halterung (1) eine wenigstens in der Ruheposition zwischen dem Träger (5) und der Halterung (1) wirksame Dichtung vorgesehen ist, die die Bewegungsspindel (21) gegenüber der Umgebung abkapselt.
  28. 28
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 13 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass im gleichen Bauraum wahlweise der Exzenterhebel-Mechanismus (27 - 30) oder der Spindelantrieb (14) vorgesehen sein können, ohne dass die Gehäuseelemente (15, 16) des Trägers (5) baulich verändert werden müssen.
  29. 29
    Hilfsantrieb nach einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Aufnahme (19) und die Spindelmotor-Aufnahme (19) identisch sind und wahlweise für die Unterbringung der Feder (32) oder des Spindelmotors (20) nutzbar sind.
Independent claims29