EP1680903B1

Method for transferring encrypted useful data objects

Abstract

This record has no abstract on file.

EP1680903B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

Term

Term ended

Expired 11 October 2024, 2 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

23 claims: 3 independent, 20 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Übertragen von verschlüsselten Nutzdatenobjekten (NDO) an ein erstes Telekommunikationsendgerät (TG1), bei dem:zumindest ein verschlüsseltes Nutzdatenobjekt von einer Vermittlungskomponente (VK) eines Telekommunikationsnetzes an das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) übertragen wird;eine Zeitinformation (s ABS )von der Vermittlungskomponente (VK) an das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) übertragen wird, die angibt, bis zu welchem Zeitpunkt ein dem zumindest einen verschlüsselten Nutzdatenobjekt (NDO) zugeordnetes Rechteobjekt (RO), das den Schlüssel sowie die Benutzungsrechte für das zugeordnete Nutzdatenobjekt enthält, ebenso beim ersten Telekommunikationsendgerät eintrifft;das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) ein dem zumindest einen Nutzdatenobjekt (NDO) zugeordnetes Rechteobjekt (RO) empfängt;das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) über eine diesem zugeordnete Benutzerschnittstelle (GUI) ein Signal bezüglich des Empfangens eines Nutzdatenobjekts erst ausgibt, wenn entweder der in der Zeitinformation angegebene Zeitpunkt oder ein im ersten Telekommunikationsendgerät vorbestimmter zeitpunk nach Empfang des Nutzdatenobjektes verstrichen ist, oder das zumindest eine zur Nutzbarmachung des Nutzdatenobjektes empfangene Rechteobjekt empfangen worden ist.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, bei dem bei Empfang eines Rechteobjekts (RO) vor dem in der Zeitinformation angegebenen Zeitpunkt oder einem im Telekommunikationsgerät vorbestimmten Zeitpunkt die Benutzerschnittstelle ein Signal bezüglich des Empfangs von einem nutzbaren Nutzdatenobjekt ausgibt.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem nach Verstreichen des in der Zeitinformation angegebenen Zeitpunkts oder dem im Telekommunikationsgerät vorbestimmten Zeitpunkt ohne vorherigen Empfang eines Rechteobjekts über die Benutzschnittstelle (GUI) lediglich ein Signal bezüglich des Empfangens eines verschlüsselten Nutzdatenobjekts ausgibt.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das zumindest eine verschlüsselte Nutzdatenobjekt (NDO) zusammen mit der Zeitinformation mittels einer Zustellnachricht (M-Rconf) an das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) übertragen wird.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Zeitinformation mittels einer Benachrichtigungsnachricht (M-Nind), die angibt, dass bei der Vermittlungskomponente (VK) ein Nutzdatenobjekt (NDO) zur Zustellung an das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) bereitliegt, an das erste Telekommunikationsendgerät übertragen wird.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem das zumindest eine verschlüsselte Nutzdatenobjekt (NDO) von einer Datenbereitstellungskomponente (DBK) des Telekommunikationsnetzes oder einem zweiten Telekommunikationsendgerät an die Vermittlungskomponente (VK) zur Weiterleitung an das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) gesendet wird.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) nach Erhalt der Zeitinformation (s ABS ) eine diesem zugeordnete Zeitmesseinrichtung (ZME) anweist, die Zeit bis zu dem in der Zeitinformation angegebenen Zeitpunkt oder dem im Telekommunikationsgerät vorbestimmten Zeitpunkt zu messen.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) eine Kommunikationseinrichtung (MUA) zum Durchführen der Kommunikation mit der Vermittlungskomponente (VK) und eine Verwaltungseinrichtung (DA) zum Verwalten der verschlüsselten Nutzdatenobjekte (NDO), welche mit der Kommunikationseinrichtung in Verbindung steht, aufweist.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 7 und 8, bei dem die Kommunikationseinrichtung (MUA) nach Empfang des zumindest einen verschlüsselten Nutzdatenobjekts bei der Verwaltungseinrichtung (DA) anfragt, ob für das zumindest eine verschlüsselte Nutzdatenobjekt (NDO) bereits ein Rechteobjekt (RO) vorhanden ist, und bei Nichtvorhandensein, die Zeitmesseinrichtung anweist, die Zeit zu messen.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem das zumindest eine verschlüsselte Nutzdatenobjekt (NDO) und das jeweils zugeordnete Rechteobjekt (RO) über zwei verschiedene Transportkanäle zum ersten Telekommunikationsendgerät (TG1) übertragen werden.
  11. 11
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Nachrichten und Daten zwischen der Vermittlungskomponente (VK) und dem ersten Telekommunikationsendgerät (TG1) im Rahmen des Multimedia Messaging Service übertragen werden.
  12. 12
    Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5 in Verbindung mit Anspruch 11, bei dem es sich bei der Zustellnachricht um eine MMS-Zustellnachricht und/oder bei der Benachrichtigungsnachricht um eine MMS-Empfängerbenachrichtung handelt, wobei die MMS-Zustellnachricht und/oder MMS-Empfängerbenachrichtung ein separates Kopffeld (X-Mms-DRM-Separate-Delivery) aufweisen, dem als Feldwert, die Zeitinformation zugeordnet ist.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem Daten zu und von dem ersten (TG1) und/oder zweiten Telekommunikationsendgerät über eine Luftschnittstelle gesendet werden.
  14. 14
    Verfahren nach Anspruch 13, bei dem das erste und/oder zweite Telekommunikationsendgerät (TG1) ein Funkmodul umfasst, und insbesondere als ein Mobiltelefon, ein Schnurlostelefon, oder ein tragbarer Computer ausgebildet ist.
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, bei dem die Übertragung von Nachrichten zu und von dem ersten und/oder zweiten Telekommunikationsendgerät (TG1) mittels WAP-Protokollen oder dem Hypertext Transfer Protocol (http) erfolgt.
  16. 16
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei dem das erste Telekommunikationsendgerät (TG1) Teil eines ersten Telekommunikationsnetzes ist.
  17. 17
    Verfahren nach Anspruch 16, bei dem das erste Telekommunikationsnetz als ein Mobilfunknetz ausgeführt ist, das insbesondere nach dem GSM- oder UMTS-Standard arbeitet.
  18. 18
    Verfahren nach einem der Ansprüche 16 oder 17, bei dem die Vermittlungskomponente (VK) als ein Teil eines zweiten mit dem ersten Telekommunikationsnetz verbundenen Telekommunikationsnetzes ausgebildet ist, das insbesondere als ein auf Internet-Protokollen, wie dem Hypertext Transfer Protocol, basiertes Telekommunikationsnetz ausgeführt ist.
  19. 19
    Verfahren nach Anspruch 18, bei dem das erste und das zweite Telekommunikationsnetz durch eine Verbindungskomponente miteinander verbunden sind, welche insbesondere als ein WAP-Gateway ausgeführt ist.
  20. 20
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei dem die Datenbereitstellungskomponente (DBK) als ein Server eines Inhalteanbieters ausgebildet ist.
  21. 21
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei dem das Nutzdatenobjekt (NDO) Textinformation, Audioinformation, Videoinformation, ein ausführbares Programm, ein Softwaremodul oder eine Kombination dieser Informationen enthält.
  22. 22
    Telekommunikationsanordnung umfassend eine Vermittlungskomponente (VK) sowie zumindest ein erstes Telekommunikationsendgerät (TG1), wobei die Telekommunikationsanordnung dafür ausgelegt ist, ein Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19 durchzuführen.
  23. 23
    Telekommunikationsendgerät (TG1) zum Verarbeiten von verschlüsselten Nutzdatenobjekten (NDO), mit folgenden Merkmalen:einer Kommunikationseinrichtung (MUA) zum Empfangen zumindest eines verschlüsselten Nutzdatenobjekts;eine Verwaltungseinrichtung (DA) zum Empfangen und Verwalten von verschlüsselten Nutzdatenobjekten zugeordneten Rechteobjekten, welche den Schlüssel sowie die Benutzungsrechte für ein zugeordnetes Nutzdatenobjekt enthalten;eine Benutzerschnittstelle (GUI) zum Ausgeben von Informationen an einen Benutzer;wobei die Kommunikationseinrichtung (MUA) ferner dafür ausgelegt ist, eine im Zusammenhang mit dem Empfang des zumindest einen verschlüsselten Nutzdatenobjekts empfangene Zeitinformation (s ABS ), welche angibt, bis zu welchem Zeitpunkt ein dem zumindest einen verschlüsselten Nutzdatenobjekt (NDO) zugeordnetes Rechteobjekt (RO) bei der Verwaltungseinrichtung (DA) eintrifft, zu verarbeiten und erst über die Benutzerschnittstelle (GUI) ein Signal bezüglich des Empfangens eines benutzbaren Nutzdatenobjekts auszugeben, wenn die Verwaltungseinrichtung (DA) vor dem angegebenen Zeitpunkt noch ein Rechteobjekt (RO) empfängt.
Independent claims23