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EP1632648B1

Gas turbine with transition duct

Abstract

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EP1632648B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

Term

Term ended

Expired 26 August 2025, 1.1 years ago.

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10 claims: 1 independent, 9 dependent

  1. 1
    Gasturbine, insbesondere Flugtriebwerk, mit einem Übergangskanal zwischen zwei Verdichtern oder mi einem Übergangskanal zwischen zwei Turbinen oder mit einem Übergangskanal eines Turbinenaustrittsgehäuses stromabwärts einer Niederdruckturbine, und mit in dem Übergangskanal positionierten, in Umfangsrichtung des Übergangskanals vcneinander beabstandeten Stützrippen, wobei eine den Übergangskanal radial innen begrenzende Kanalwand und/oder eine den Übergangskanal radial außen begrenzende Kanalwand im Bereich der Strömungsaustrittskanten der Stützrippen nach innen in den Übergangskanal hinein eingezogen sind/ist. dadurch gekennzeichnet, dass die innere Kanalwand (19) und/oder die äußere Kanalwand (20) in einem Bereich zwischen 70% bis 120% der Sehnenlänge der Stützrippen (15) eingezogen sind/ist.
  2. 2
    Gasturbine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Kanalwand (19) und/oder die äußere Kanalwand (20) zwischen zwei benachbarten Stützrippen (15) im Bereich der Strömungsaustrittskanten (17) derselben benachbart zu den Seitenwänden (18) der Stützrippen (15) nach innen in den Übergangskanal (10) hinein eingezogen sind/ist.
  3. 3
    Gasturbine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Kanalwand (19) und/oder die äußere Kanalwand (20) zwischen zwei benachbarten Szützrippen (15) im Bereich der Strömungsaustrittskanten (17) derselben im Bereich der halben Teilung zwischen den zwei benachbarten Stützrippen (15) nicht eingezogen sind/ist.
  4. 4
    Gasturbine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Kanalwand (19) und/oder die äußere Kanalwand (20) des Übergangskanals (10) benachbart zu den Strömungseintrittskanten (16) der Stützrippen (15) nach außen aus dem Übergangskanal (10) heraus ausgewölbt sind/ist.
  5. 5
    Gasturbine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Kanalwand (19) und/oder die äußere Kanalwand (20) in einem Bereich bis in etwa 50% der Sehnenlänge der Stützrippen (15) ausgewölbt sind/ist.
  6. 6
    Gasturbine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützrippen (15) nicht-strömungsumlenkend, jedoch strömungsführend ausgebildet sind.
  7. 7
    Gasturbine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützrippen (15) an den Strömungsaustrittskanten relativ große Keilwinkel aufweisen.
  8. 8
    Gasturbine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangskanal zwischen zwei Verdichtern, insbesondere zwischen einem Mitteldruckverdichter bzw. einem Niederdruckverdichter und einem Hochdruckverdichter, positioniert ist.
  9. 9
    Gasturbine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangskanal zwischen zwei Turbinen, insbesondere zwischen einer Hochdruckturbine und einer Niederdruckzurbine, positioniert ist.
  10. 10
    Gasturbine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangskanal eines Turbinenaustrittsgehäuses stromabwärts einer Niederdruckturbine positioniert ist.