EP1594106A2

Label and method of manufacturing the same

Abstract

Die Erfindung betrifft ein mehrlagiges Etikett (10) umfassend eine obere Lage (20) mit mindestens einem von außen sichtbaren Informationsfeld (21, 22, 23) sowie mindestens eine weitere untere Lage mit weiteren Informationsfeldern und ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Etiketts. Die untere Lage wird im Normalfall von der oberen Lage abgedeckt, kann jedoch im Bedarfsfall, insbesondere durch vorgesehene Öffnungsmittel (24), zugänglich gemacht werden. Die dann sichtbaren Informationsfelder der unteren Lage und eventuell auf der Rückseite der oberen Lage weisen vorzugsweise weitere technische Hinweise in weiteren Sprachen auf (Fig. 1).

EP1594106A2, drawing sheet 1
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25 claims: 2 independent, 23 dependent

  1. 1
    Etikett umfassend eine obere Lage (20) mit Informationsfeldern, wobei mindestens ein von außen sichtbares Informationsfeld (21, 22, 23) vorhanden ist, sowie mindestens eine weitere untere Lage (30) mit mindestens einem Informationsfeld (31, 32), wobei die untere Lage (30) unter der oberen Lage (20) angeordnet ist sowie von dieser oberen Lage (20) im geschlossenen Zustand abgedeckt ist, wobei die Lagen (20, 30) bereichsweise miteinander verbunden sind, wobei in die obere Lage (20) mindestens einreihig Perforationen als Öffnungsmittel eingebracht sind und im geöffneten Zustand durch Abklappen zumindest eines Teils der oberen Lage (20) Zugang zu den von außen nicht sichtbaren Informationsfeldern auf der Rückseite der oberen Lage (20) und/ oder zu den von außen nicht sichtbaren Informationsfeldern (31, 32) der unteren Lage (30) ermöglicht wird.
  2. 2
    Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Lage (30) die gleiche Größe wie die obere Lage (20) besitzt.
  3. 3
    Etikett nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung der Lagen (20, 30) permanente Klebeverbindungen (25) und/ oder lösbare Klebeverbindungen (26) vorgesehen sind.
  4. 4
    Etikett nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass die permanenten Klebeverbindungen (25) vorzugsweise im Randbereich beider Lagen (20, 30) und außerhalb der Informationsfelder (31, 32) vorgesehen sind.
  5. 5
    Etikett nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbaren Klebeverbindungen (26) außerhalb der Informationsfelder (31, 32) vorgesehen sind und ein Abheben der oberen Lage (20) von der unteren Lage (30) sowie ein Wiederverbinden der Lagen (20, 30) ermöglicht.
  6. 6
    Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung einer Aufreißlasche (40) zweireihig Perforationen als Öffnungsmittel (24) in die obere Lage (20) eingebracht sind.
  7. 7
    Etikett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißlasche (40) im Randbereich einer Seitenkante (28) und / oder Seitenkante (29) der oberen Lage (20) vorgesehen ist, wobei sich zwischen der Aufreißlasche (40) und der Seitenkante (28, 29) eine Klebeverbindung (25) befindet.
  8. 8
    Etikett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißlasche (40) abhängig von der Größe der Informationsfelder (31, 32) im mittleren Bereich der oberen Lage (20) vorgesehen ist, so dass nach dem Abtrennen der Aufreißlasche (40) ausschließlich der Bereich mit den Informationsfelder (31, 32) der unteren Lage (30) sichtbar wird.
  9. 9
    Etikett nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich benachbart zur Aufreißlasche (40) eine permanente Klebeverbindung (25) und eine lösbare Klebeverbindung (26) befindet.
  10. 10
    Etikett nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich benachbart zur Aufreißlasche (40) an der Unterseite des von der unteren Lage (30) abgehobenen Teils der oberen Lage (20) Leimpunkte als lösbare Klebeverbindung (26) befinden.
  11. 11
    Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als eine untere Lage (30) vorgesehen ist, wobei diese unteren Lagen untereinander angeordnet sind.
  12. 12
    Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als eine untere Lage (30) vorgesehen ist, wobei diese unteren Lagen (30', 30") nebeneinander angeordnet sind und zwischen diesen unteren Lagen (30', 30") ein Spalt (33) vorgesehen ist.
  13. 13
    Etikett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass am zum Spalt (33) benachbarten Seitenrand der unteren Lage (30') keine Klebeverbindung zwischen unterer Lage (30') und oberer Lage (20) vorgesehen ist und am zum Spalt (33) benachbarten Seitenrand der unteren Lage (30") eine permanente Klebeverbindung (25') zwischen unterer Lage (30") und oberer Lage (20) vorgesehen ist.
  14. 14
    Etikett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die permanente Klebeverbindung (25') so angeordnet ist, dass sie parallel zum rechts liegenden Seitenrand der unteren Lage (30") und parallel zur links angeordneten Aufreißlasche (40) der oberen Lage (20) vorgesehen ist.
  15. 15
    Etikett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass rechts neben der Aufreißlasche (40) eine weitere lösbare Klebeverbindung (26') zwischen der unteren Lage (30") und der oberen Lage (20) angeordnet ist.
  16. 16
    Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Lage (30, 30") an ihrem rechten, äußeren Seitenrand eine Aussparung (34) besitzt.
  17. 17
    Etikett nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (34) im mittleren Bereich des Seitenrandes der untere Lage (30, 30") vorgesehen ist und im oberen bzw. unteren Bereich des Seitenrandes die Begrenzungsränder (35) der untere Lage (30, 30") nicht oder nur geringfügig gegenüber dem Seitenrand der oberen Lage (20) zurückversetzt sind.
  18. 18
    Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Lage (30, 30', 30") aus einem preiswertem Material besteht.
  19. 19
    Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Lage (20) aus einem hochwertigen Material, vorzugsweise einem Spezialpapier oder einer Folie besteht.
  20. 20
    Etikett nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Lage (20) mit einer Schutzschicht versehen ist.
  21. 21
    Verfahren zur Herstellung eines Etiketts gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine als obere Lage 20 vorgesehene Lage sowie eine oder mehrere als untere Lage 30, 30" vorgesehene Lage mindestens einseitig bedruckt wird, anschließend in die obere bedruckte Lage Perforationen 24 eingebracht werden und die untere Lage mit Klebestellen 25, 26 versehen wird und dann die obere Lage an der unteren Lage befestigt wird.
  22. 22
    Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass als obere Lage 20 ein Spezialpapier oder eine Folie eingesetzt wird.
  23. 23
    Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Lage 20 mittels eines Offsetdruckverfahrens offline oder inline bedruckt wird.
  24. 24
    Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass im Offlineverfahren konventionelle Öldruckfarben aufgetragen werden, die anschließend mit einer UV-Lackschicht überdeckt werden.
  25. 25
    Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass im Inlineverfahren Hybriddruckfarben aufgebracht werden.
Independent claims25