EP1590027B1

Device for swallowing powder granular or granulated substances

Abstract

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EP1590027B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Expired 19 December 2023, 2.8 years ago.

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6 claims: 1 independent, 5 dependent

  1. 1
    Vorrichtung zum Einnehmen von pulverförmigen, körnigen oder granulatförmigen Substanzen mit einem Vorratsbehältnis (2) für die Substanz sowie mit einem, eine Innenöffnung (10) aufweisenden Zuführrohr (7) zum Zuführen der Substanz, wobei das Zuführrohr (7) mit seinem hinteren Ende mittels eines angeformten Zylinderteils derart verschwenkbar gelagert ist, daß in einer Nichtgebrauchsstellung des Zuführrohres (7) die Substanz in dem Vorratsbehältnis (2) luftdicht abgeschlossen ist und daß beim Verschwenken des Zuführrohres (7) in die Gebrauchsstellung die Substanz in das Zuführrohr (7) gelangt, dadurch gekennzeichnet, daß das Zylinderteil ein Zylindermantel (8) ist, welcher auf einem feststehenden Zylinderkörper (4) verschwenkbar gelagert ist, daß der Zylinderkörper (4) eine Durchgangsbohrung (5) aufweist, daß der Zylindermantel (8) eine Durchgangsöffnung (11) aufweist, daß in der Nichtgebrauchsstellung des Zuführrohres (7) sich die Innenöffnung (10) des Zuführrohres (7) und die Durchgangsöffnung (11) des Zylindermantels (8) nicht im Bereich der Durchgangsbohrung (5) des Zylinderkörpers (4) befinden und daß in der Gebrauchsstellung des Zuführrohres (7) sich die Innenöffnung (10) des Zuführrohres (7) und die Durchgangsöffnung (11) des Zylindermantels (8) im Bereich der Durchgangsbohrung (5) des Zylinderkörpers (4) befinden, in welcher sich die Substanz befindet.
  2. 2
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich in dem Vorratsbehältnis (2) die Substanz in mehreren Dosiereinheiten befindet, daß das Vorratsbehältnis (2) unterseitig eine Auslaßöffnung (3) aufweist und daß sich die Durchgangsöffnung (11) des Zylindermantels (8) in der Nichtgebrauchsstellung des Zuführrohres (7) unterhalb der Auslaßöffnung (3) des Vorratsbehältnisses (2) und in der Gebrauchsstellung des Zuführrohres (7) in Verbindung mit der Durchgangsbohrung (5) des Zylinderkörpers (4) befindet.
  3. 3
    Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinderkörper (4) eine radiale Durchgangsbohrung (5) sowie quer zur Durchgangsbohrung (5) eine nach oben abgehende, durchgehende Verbindungsbohrung (6) aufweist, wobei die radiale Durchgangsbohrung (5) während des Inhalierens einen durchgängigen Luftstrom definiert, welcher die in der Durchgangsbohrung (5) befindliche Substanz mitreißt, daß der Zylindermantel (8) in der axialen Verlängerung des Zuführrohres (7) eine Öffnung (9) aufweist und daß sich die Durchgangsöffnung (11) des Zylindermantels (8) in der Nichtgebrauchsstellung des Zuführrohres (7) unterhalb der Auslaßöffnung (3) des Vorratsbehältnisses (2) und in der Gebrauchsstellung des Zuführrohres (7) oberhalb der Verbindungsbohrung (6) des Zylinderkörpers (4) befindet.
  4. 4
    Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein den Luftstrom definierender Luftkanal ein Einwegventil aufweist.
  5. 5
    Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinderkörper (4) eine abgewinkelte Durchgangsbohrung (5) mit einem bezüglich der Erdhorizontalen durchgängigen Gefälle aufweist und daß in dem Zylindermantel (8) die Durchgangsöffnung (11) derart angeordnet und ausgebildet ist, daß sich die Durchgangsöffnung (11) in der Nichtgebrauchsstellung des Zuführrohres (7) unterhalb der Auslaßöffnung (3) des Vorratsbehältnisses (2) bei durch den Zylindermantel (8) geschlossener Durchgangsbohrung (5) befindet und daß sich die Durchgangsöffnung (11) in der Gebrauchsstellung des Zuführrohres (7) oberhalb des Einlasses der Durchgangsbohrung (5) des Zylinderkörpers (4) befindet und wobei die Innenöffnung (10) des Zuführrohres (7) mit dem Auslaß der Durchgangsbohrung (5) in Verbindung steht.
  6. 6
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorratsbehältnis (2) eine Kapsel (12) für eine einzige Dosiereinheit ist, daß die Kapsel (12) in die Durchgangsbohrung (5) des Zylinderkörpers (4) einführbar ist und daß die beiden Enden der Kapsel (12) jeweils derart über die Mantelfläche des Zylinderkörpers (4) überstehen, daß beim Verschwenken des Zuführrohres (7) von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchssstellung diese Enden abgeschert werden.