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EP1586348B1

Electrotherapeutic apparatus

Abstract

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EP1586348B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Expired 31 March 2025, 1.5 years ago.

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15 claims: 7 independent, 8 dependent

  1. 1
    Implantierbares Elektrotherapiegerät, insbesondere Herzschrittmacher, Defibrillator oder dergleichen, mit einem Gehäuse (26), welches Einen Elektrodenleitungsanschluss für den Anschluss wenigstens einer intrakardial zu platzierenden Elektrodenleitung aufweist, die wenigstens eine Messelektrode für die Aufnahme eines intrakardialen lmpedanzsignals aufweist, wobei in dem Gehäuse ein Aktivitätssensor (40), der ausgebildet ist, ein Aktivitätspegelsignal zu erzeugen, dessen jeweilige Aktivitätspegelsignalwerte im implantierten Zustand des Therapiegeräts von einer körperlichen Aktivität eines Patienten abhängen, eine Impedanz- oder Leitfähigkeitsmesseinheit (30), die ausgebildet ist, ein uni- oder bipolares Impedanz- oder Leitfähigkeitssignal durch Messen eines Impedanz- oder Leitfähigkeitswertes zwischen einer Neutralelektrode (26) und einer Messelektrode (16) oder zwischen zwei Messelektroden zu erzeugen sowie eine Auswerteeinheit (38) angeordnet sind, wobei die Auswerteeinheit mit der Impedanz- oder Leitfähigkeitsmesseinheit und dem Aktivitätssensor verbunden und zum Auswerten des von der Impedanz- oder Leitfähigkeitsmesseinheit erzeugten Impedanz- oder Leitfähigkeitssignals und des jeweils zeitlich zugeordneten Aktivitätspegefsignals und zum Erzeugen und Ausgeben eines Kontraktilitätssignals derart ausgebildet ist, dass das Kontraktilitätssignal aus dem Impedanz- oder Leitfähigkeitssignal sowie dem Aktivitätspegelsignal abgeleitet ist und den jeweiligen kontraktilen Zustand eines Herzens zugeordnet zu einem Aktivitätspegelsignalwert wiederspiegelt und das Elektrotherapiegerät ausgebildet ist, jeweils ein zeitabgetastetes (gesampeltes) Impedanz- oder Leitfähigkeitsverlaufsiginal und ein zeitabgetastetes Aktivitätspegelsignal zeitlich dem jeweiligen Impedanz- oder Leitfähigkejtsvertaufsignal zugeordnet zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, einen Referenzsignalverlauf aus wenigstens einem Impedanz- oder Leitfähigkeitssignalverlauf in Abhängigkeit von gleichzeitig aufgenommenen Aktivitätspegelsignalwerten zu bilden und die Auswerteeinheit ausgebildet ist, den Kontraktilitätssignal-Verlauf mit einem jeweils zeitlich zugeordneten Aktivitätspegelsignalwert oder einer Aktivitätspegelsignalwertdifferenz zu normieren.
  2. 2
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse eine Neutralelektrode umfasst und die Impedanz- oder Leitfähigkeitsmesseinheit ausgebildet ist, ein unipolares Impedanz- oder Leitfähigkeitssignal durch Messen eines Impedanz- oder Leitfähigkeitswertes zwischen einer Neutralelektrode und einer Messelektrode zu erzeugen und dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, das Kontraktilitätssignal aus dem unipolaren Impedanz- oder Leitfähigkeitssignal abzuleiten.
  3. 3
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, das Kontraktilitätssignal als Kontraktilitätsdifferenzsignal in Abhängigkeit von dem Impedanz- oder Leitfähigkeitsverlaufssignal durch Bilden einer Differenz zwischen zwei in unterschiedlichen Zeiträumen aufgenommenen Impedanz- oder Leitfähigkeitsverlaufssignalen derart ausgebildet ist, dass ein jeweiliger Kontraktilitätsdifferenzwert des Kontraktilitätsdifferenzsignals von einer Fläche abhängt, die die zwei zu unterschiedlichen Zeiträumen erfassten Impedanz- bzw. Leitfähigkeitsverlaufssignale zwischen sich einschließen.
  4. 4
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, einem jeweiligen Kontraktilitätsdifferenzwert einen Aktivitätspegelsignalwert zuzuordnen, der für wenigstens einen Zeitraum gilt, der wenigstens einem der Impedanz- oder Leitfähigkeitsverlaufssignale zugeordnet ist.
  5. 5
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, den Referenzsignalverlauf durch Mittelwertbildung aus mehreren Impedanz- oder Leitfähigkeitssignalverläufen zu bilden.
  6. 6
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, zum Bilden des Referenzsignalverlaufs durch Mittelwertbildung nur solche Impedanz- oder Leitfähigkeitssignalverläufe zu berücksichtigen, denen jeweils ein Aktivitätspegelsignalwert unterhalb eines vorgegebenen Grenzaktivitätspegelwertes zeitlich zugeordnet ist.
  7. 7
    Elektrotherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Elektrotherapiegerät derart ausgebildet ist, das ein jeweiliger Zeitraum, über die ein jeweiliges Impedanz- oder Leitfähigkeitsverlaufssignal aufzunehmen oder zu bilden ist, die Dauer von wenigstens einem definierten Teil eines Herzzyklusses oder eines ganzen Herzzyklusses oder einer ganzzahligen Anzahl von wenigen Herzzyklen.
  8. 8
    Elektrotherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Impedanz- oder Leitfähigkeitsmesseinheit einen Eingangsverstärker (34) mit einer automatischen Eingangsverstärkungssteuerung (ACG) aufweist, so dass die jeweilige Verstärkung eines Ausgangssignal eines Impedanz- oder Leitfähigkeitssensors der Impedanz- oder Leitfähigkeitsmesseinheit möglichst optional ist, wobei die Impedanz- oder Leitfähigkeitsmesseinheit ausgebildet ist, ein Ausgangssignal des Eingangsverstärkers mit einem jeweils zugehörigen Verstärkungsfaktor zu skalieren.
  9. 9
    Elektrotherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse eine Therapiegerätesteuereinheit (44) vorgesehen ist, die mit der Auswerteeinheit verbunden ausgebildet ist, und wenigstens einen Therapieparameter wie uni- oder biventrikuläre Stimulation, interventrikuläre Verzögerungszeit, atrio-ventrikuläre Verzögerungszeit in Abhängigkeit eines jeweiligen Kontraktilitätssignals oder eines Kontraktilitätsdifferenzsignals einzustellen.
  10. 10
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Therapiegerätesteuereinheit ausgebildet ist, den jeweiligen Therapieparameter derart einzustellen, dass das Kontraktilitätssignal oder das Kontraktilitätsdifferenzsignal eine maximale Kontraktilität anzeigt.
  11. 11
    Elektrotherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse ein Datenspeicher (42) für das Kontraktilitätssignal und vorzugsweise zusätzlich für das Aktivitätspegelsignal vorgesehen ist.
  12. 12
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher mehrere Speicherbereiche für einen Referenzsignalverlauf und für wenigstens einen aktuellen Impedanz- oder Leitfähigkeitssignalverlauf sowie für einen jeweils zugeordneten Aktivitätspegelsignalverlauf aufweist.
  13. 13
    Elektrotherapiegerät nach Anspruch 9 oder 10 und Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher mit der Therapiesteuereinheit verbunden ist.
  14. 14
    Elektrotherapiegerät nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher mit der Auswerteeinheit verbunden ist.
  15. 15
    Elektrotherapiegerät nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse eine Datentelemetrieeinheit (46) angeordnet ist, die mit der Therapiesteuereinheit oder dem Datenspeicher oder beiden verbunden ist.
Independent claims15