EP1579028B1

Method for coating a substrate with calcium phosphate

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Expired 6 December 2022, 3.8 years ago.

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8 claims: 2 independent, 6 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Beschichtung eines porösen Substrates mit einer Calciumphosphatschicht, dadurch gekennzeichnet, dass folgende Schritte durchlaufen werden:a) Eintragen des Substrates in ein Calciumphosphat-Gel, das mindestens eine oder mehrere Calciumphosphat-Phase(n) enthält, b) Entfernen der am Substrat befindlichen Luft durch Anlegen eines Unterdrucks, c) Belüftung des Gemisches aus Substrat und Gel, d) Trocknen des mit dem Gel beschichteten Substrates, e) Abtrennung von Ca!ciumphosphat-Partikeln vom beschichteten Substrat.
  2. 2
    Verfahren zur Beschichtung eines porösen Substrates mit einer Calciumphophatschicht, dadurch gekennzeichnet, dass folgende Schritte durchlaufen werden a) Eintragen des Substrates in ein Calciumphosphat enthaltendes SiO 2 -Gel oder -Kolloid, b) Entfernen der Luft durch Anlegen eines Unterdrucks, c) Belüftung des Gemisches aus Substrat und Gel, d) Trocknen des mit dem Gel beschichteten Substrates, e) Abtrennung von Ca!ciumphosphat-Partikeln vom beschichteten Substrat.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schichtdicke durch Veränderung der Konzentration des Calciumphosphat-Gels bzw. der kolloiden Lösung bestimmt wird.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Calciumphosphat-Gel aus Bruschit und/oder Monetit oder einem Gemisch aus Bruschit und/oder Monetit und Hydroxylapatit besteht.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gel aus einem Gemisch aus Silica-Gel und Calciumphosphat besteht.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die kolloide Lösung Hydroxylapatit und/oder β-Tricalciumphosphat enthält.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Calciumphosphat-Gel bzw. die kolloide Lösung knocheninduzierende Faktoren enthält.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Calciumphosphat-Gel bzw. die kolloide Lösung Arzneimittel enthält.