EP1574432B1

Dual contact system for folding in a concertina-fashion

Abstract

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EP1574432B1, drawing sheet 1
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Expired 9 March 2024, 2.5 years ago.

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15 claims: 8 independent, 7 dependent

  1. 1
    Vorrichtung zum Umhüllen von vorzugsweise palettiertem Stückgut mit einer schlauch- oder haubenförmigen Stretchfolie (15), mit Reffbügeln (1) und Refforganen (2), mittels welcher der die Seitenflächenumhüllung bildende Folienabschnitt auf die Reffbügel (1) aufgerefft wird, wobei die Reffbügel (1) in horizontaler Richtung (S) verfahrbar sind, um die Stretchfolie (15) nach dem Aufreffen quer zu stretchen, und die Reffbügel (1) in vertikaler Richtung (W) bewegt werden können, um die Stretchfolie (15) über das zu verpackende Stückgut zu ziehen, vorzugsweise so, dass dabei die Stretchfolie (15) längs gestretcht wird, und jedes Refforgan (2) Reffeinrichtungen (5a, 5b) aufweist, mit denen es zumindest zeitweilig gleichzeitig in zwei voneinander in Reffrichtung beabstandeten Zonen (Z1, Z2) auf die Stretchfolie (15) einwirken kann, wobei jedes Refforgan (2) wenigstens eine erste Reffrolle (5a) und eine bezogen auf die Aufreffrichtung nachfolgend angeordnete zweite Zugrolle (5b) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Reffrolle (5a) beim Aufreffbetrieb der Vorrichtung an ihrem mit der Stretchfolie in Kontakt tretenden Umfang eine geringere Umfangsgeschwindigkeit aufweist als die Zugrolle (5b), so dass der zwischen der Reffrolle (5a) und der Zugrolle (5b) befindliche Stretchfolienabschnitt (16) gezogen, vorzugsweise gestretcht wird und überlappungsfrei auf den betreffenden Reffbügel (1) angeordnet ist.
  2. 2
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zonen (Z1, Z2) in Reffrichtung so weit (G) voneinander beabstandet sind, dass beim Überziehen der Stretchfolie (15) den betreffenden Reffbügel (1) entlanggleitende Folienüberlappungen zuverlässig auseinander gezogen sind, bevor sie den kritischen Bereich (K) des betreffenden Reffbügels erreichen.
  3. 3
    Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Reffrolle (5a) und der Zugrolle (5b) einstellbar ist.
  4. 4
    Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Aufreffbetrieb der Vorrichtung ein Stretchfolienabschnitt (16) vorgesehen ist, in welchem die Stretchfolie (15) den Abschnitt des Reffbügels (1) zwischen den Zonen (Z1, Z2) berührungslos überspannt.
  5. 5
    Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für wenigstens eine der beiden Rollen (5a, 5b) als Gegendruckeinrichtung ein elastisch federnder Bereich (12) des betreffenden Reffbügels (1) vorgesehen ist.
  6. 6
    Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft des elastisch federnden Bereichs (12) einstellbar ist.
  7. 7
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Bereich (12) bezüglich der Aufreffrichtung einstellbar ist.
  8. 8
    Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die Zugrolle (5b) profiliert ist, so dass sie bei ihrem Abwälzen auf der Stretchfolie nicht durchgehend mit der Stretchfolie in Kontakt steht.
  9. 9
    Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die profilierte Zugrolle (5b) ein Querstollenprofil aufweist, dessen einzelne Stollen (17) in Umfangsrichtung elastisch federnd ausgebildet sind.
  10. 10
    Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für den Antrieb der Reffrolle (5a) und der Zugrolle (5b) ein einheitlicher Reffmotor (3) vorgesehen ist.
  11. 11
    Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugrolle (5b) über einen Freilauf entgegen der Aufreffrichtung verfügt.
  12. 12
    Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Reffrolle (5a) und die Zugrolle (5b) je mit einer eigenen Antriebseinrichtung ausgestattet ist.
  13. 13
    Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung so gestaltet ist, dass die Reffrolle (5a) beim Aufreffbetrieb der Vorrichtung gegenüber der Zugrolle (5b) verzögert angetrieben wird.
  14. 14
    Verfahren zum Umhüllen von vorzugsweise palettiertem Stückgut mit einer schlauch- oder haubenförmigen Stretchfolie (15) mit folgenden Verfahrensschritten:- die Stretchfolie wird durch Refforgane (2) zumindest teilweise so auf Reffbügel (1) aufgerefft, dass sie dort einen ziehharmonika-artigen Faltenvorrat (8) bildet, wobei wenigstens eine erste Reffrolle (5a) des Refforgans (2) und eine bezogen auf die Aufreffrichtung nachfolgend angeordnete zweite Zugrolle (5b) zeitweilig gleichzeitig in zwei voneinander in Aufreffrichtung beabstandeter Zonen (Z1, Z2) auf die Stretchfolie (15) einwirkt, - die aufgereffte Stretchfolie (15) wird quergestretcht, - die aufgereffte und quergestretchte Stretchfolie (15) wird so über das zu verpackende Stückgut gezogen, dass sie zumindest die Seitenflächen des zu verpackenden Stückguts unter Spannung umhüllt, wobei diese Spannung durch den vorherigen Querstretch und vorzugsweise durch einen zusätzlichen Vertikalstretch bewirkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein zwischen der Reffrolle (5a) und der Zugrolle (5b) befindlicher Stretchfolienabschnitt (16) gezogen, vorzugsweise gestrecht wird, und überlappungsfrei auf dem betreffenden Reffbügel (1) angeordnet wird, wobei die Reffrolle (5a) beim Aufreffbetrieb der Vorrichtung an ihrem mit der Stretchfolie in Kontakt tretenden Umfang eine geringere Umfangsgeschwindigkeit aufweist als die Zugrolle (5b).
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die bei dem Verfahren eingesetzten Refforgane Refforgane nach einem der Ansprüche 1 bis 13 sind.
Independent claims15