EP1569012B1

Method for the detection of ionizing radiation

Abstract

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EP1569012B1, drawing sheet 1
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Expired 26 January 2025, 1.7 years ago.

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12 claims: 2 independent, 10 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Nachweis ionisierender Strahlung umfassend:- Aussetzen eines Szintillators einer ionisierenden Strahlung, wobei der Szintillator ein Feststoff-Szintillator ist, der mindestens eine Abklingzeitkomponente von Ober 100 ns aufweist, - Messen der vom Szintillator emittierten Photonen mittels eines Photovervielfachers, wobei der Photovervielfacher ein schneller Einzelphotonenzähler (40) ist, - Auswerten der Ausgangsimpulse des Einzelphotonenzählers mittels einer eine Korrelationsschaltung aufweisenden Auswerteschaltung, wobei - die Korrelationsschaltung an den Ausgangsimpulsen des Einzelphotonenzählers (40) eine Korrelationsmessung durchführt aus deren Ergebnis Zählimpulse als Maß für die Intensität der ionisierenden Strahlung gewonnen werden, wobei von der Korrelationsschaltung eine Gateschaltung verwendet wird, wobei ein eintreffender Impuls das Gate für eine bestimmte Zeit (TG) öffnet und ein Zählimpuls als Maß für ein ionisierendes Ereignis erzeugt wird, sobald während der Öffnungszeit des Gates eine bestimmte Zahl (N) weiterer Impulse vom Einzelphotonenzähler registriert werden, so dass eine Bursterkennung durchgeführt wird, und wobei - parallel zur Bursterkennung in einem Alphakanal (50) eine unabhängige Messung von Alpha-Strahlung mittels Impulsformung der Ausgangssignale des Photovervielfachers (30) erfolgt.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Unterscheidung oder Auswahl einer bestimmten Art, Alpha, Beta, Gamma- oder Röntgen, der ionisierenden Strahlung Werte von N und TG gewählt werden, die für eine bestimmte Art der Strahlung charakteristisch sind.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Unterscheidung von mindestens zwei gleichzeitig erfassten Arten einer ionisierenden Strahlung zwei für die Art der Strahlung typische Vorgabewerte der Anzahl (N1,N2) gewählt werden, und dass zur Zuordnung zur gemessenen Strahlungsart ein Zählratenimpuls zur Registrierung derjenigen Strahlungsart erzeugt wird, deren Anzahl (N) Ausgangsimpuls innerhalb des Zeitfensters (TG) in vorgebbarer Relation zu beiden Vorgabewerten (N1,N2) liegt.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Zuordnung des Zählratenimpulses zu Beta-, Gamma- oder Röntgenstrahlung die vorgebbare Anzahl (N1) zwischen 1 und 20 gewählt ist.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Nachweis eines Alphateilchens im Alphakanal (50) der Beginn einer Bursterkennung für eine vorgebbare Veto-Zeit unterbunden wird.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Veto-Zeit zwischen 1 und 10 ms liegt.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer (TG) des Zeitfensters zwischen 1 und 20µs liegt.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Wertung der Ausgangsimpulse des Photomultipliers (30) als Alphateilchen im Alphakanal (50) eine erste Amplitudenschwelle (D1) gesetzt ist.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der ersten Amplitudenschwelle (D1) eine zweite Amplituderischwelle (D2) zu Beginn der Zählung im Alphakanal (50) gesetzt ist, so dass die Blockierung der Bursterkennung vor der Aktivierung des Alphakanals (50) erfolgt.
  10. 10
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Szintillator Zinksulfid (ZnS) verwendet wird.
  11. 11
    Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch seine Anwendung zur Oberflächen-Kontaminationsmessung.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch seine Anwendung zum Strahlenschutz, insbesondere zur Dosimetrie, und Messung niederenergetischer Röntgenstrahlung.
Independent claims12