EP1562102A2

Motor vehicle including function actuation by eye tracking

Abstract

Kraftfahrzeug (1) umfassend Symbolflächen (3) mit jeweils einem eine kfzseitig ausführbare Funktion darstellenden Symbol im Sichtbereich des Fahrers, eine Einrichtung (5) zur Erfassung der Blickrichtung des Fahrers (2) bezüglich der Symbolflächen, zur Bestimmung einer betrachteten Symbolfläche (3) und zur Auslösung der einer Symbolfläche (3) zugeordneten Funktion in Abhängigkeit des Erfassungsergebnisses sowie eine Bestätigungseinrichtung (4) für die Blickauswahl, wobei wenigstens eine Symbolfläche (3) als unveränderbares festes Symbol mit einer fest zugeordneten Funktion und wenigstens eine weitere Symbolfläche (3) als variables Symbol mit jeweils wenigstens einer variabel zugeordneten Funktion ausgebildet ist.

EP1562102A2, drawing sheet 1
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9 claims: 7 independent, 2 dependent

  1. 1
    Kraftfahrzeug umfassend Symbolflächen mit jeweils einem eine kfz-seitig ausführbare Funktion darstellenden Symbol im Sichtbereich des Fahrers, eine Einrichtung zur Erfassung der Blickrichtung des Fahrers bezüglich der Symbolflächen, zur Bestimmung einer betrachteten Symbolfläche und zur Auslösung der einer Symbolfläche zugeordneten Funktion in Abhängigkeit des Erfassungsergebnisses sowie eine Bestätigungseinrichtung für die Blickauswahl, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Symbolfläche (3) als unveränderbares festes Symbol mit einer fest zugeordneten Funktion und wenigstens eine weitere Symbolfläche (3) als variables Symbol mit jeweils wenigstens einer variabel zugeordneten Funktion ausgebildet ist.
  2. 2
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der der einen oder den mehreren Symbolflächen (3) zugeordneten Funktionen eine Fahrerassistenzfunktion ist und/oder dass wenigstens eine der der einen oder den mehreren Symbolflächen (3) zugeordneten Funktionen eine Komfortfunktion, insbesondere Radio und/oder CD und/oder Kassette und/oder DVD und/oder Navigation und/oder Info und/oder Telefon und/oder E-Mail und/oder Internet, ist.
  3. 3
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine als variables Symbol ausgebildete Symbolfläche (8) Teil eines Displays, insbesondere eines Head-Up-Displays oder eines Flüssigkristalldisplays, ist.
  4. 4
    Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestätigungseinrichtung (4) für die Blickauswahl als Taster und/oder als Rändelrad und/oder als Schieber und/oder als Drehknopf ausgebildet ist, wobei durch Betätigung der Bestätigungseinrichtung (4) zwischen verschiedenen Symbolflächen (3) zwecks Auswahlkorrektur und/oder innerhalb einer Symbolfläche (3) zwecks Feinabstimmung der Auswahl navigiert werden kann.
  5. 5
    Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (5) zur optischen Hervorhebung der im Rahmen der Erfassung der Blickrichtung des Fahrers bestimmten Symbolfläche (3), insbesondere durch einen Rahmen und/oder einen Schatten und/oder eine Farbänderung und/oder ein Aufblinken der Symbolfläche (3), ausgebildet ist.
  6. 6
    Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (5) zur akustischen Information des Fahrers bei einer im Rahmen der Erfassung der Blickrichtung bestimmten Symbolfläche (3), insbesondere durch einen Signalton und/oder eine Sprachausgabe, ausgebildet ist.
  7. 7
    Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Symbolfläche (3) zur alternativen manuellen Auswahl als Stellelement ausgebildet ist, bei dessen Betätigung eine zugeordnete Funktion direkt ausgelöst wird.
  8. 8
    Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Symbolfläche (3) an der A-Säule und/oder der Schalttafeloberkante und/oder der Windschutzscheibe und/oder der Motorhaube lokalisiert ist.
  9. 9
    Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (5) wenigstens zwei Kameras (6) und/oder eine Speichereinheit zur Ablage möglicher zur Erfassung und Bestimmung der Blickrichtung erforderlicher Daten und/oder Algorithmen und/oder eine Recheneinheit zur Durchführung möglicher im Rahmen der Erfassung und Bestimmung erforderlicher Berechnungen umfasst.