EP1561198B1

Object provided with an individual characterizing system enabling its identification, and methods and devices for characterizing and identifying objects, in particular packages, labels or the like

Abstract

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EP1561198B1, drawing sheet 1
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Expired 12 November 2023, 2.9 years ago.

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47 claims: 6 independent, 41 dependent

  1. 1
    Gegenstand, der mit einem individuellen Kennzeichnungsmittel (14) zur Identifizierung versehen ist, wobei das Kennzeichnungsmittel (14) ein dem Gegenstand eigenes Zufalls-Kennmittel (15) ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufalls-Kennmittel (15) aus wenigstens einem aus einer Verteilung von Luminophoren (16) gebildeten Zufallsmuster gebildet ist.
  2. 2
    Gegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand eine Verpackung (10) ist.
  3. 3
    Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufalls-Kennmittel (15) Bestandteil der Ausbildung der Verpackung (10) ist.
  4. 4
    Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Zufallsmuster eine aus dem Zufallsmuster generierte Kennung (23) auf der bzw. an der Verpackung (10) angeordnet ist.
  5. 5
    Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verteilung erfaßbar und als wahlweise unverschlüsselte oder verschlüsselte Kennung (23) in einer Datenbank (43) und/oder als Aufdruck auf der Verpackung (10) hinterlegbar ist.
  6. 6
    Gegenstand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Zufallsmuster und/oder der Kennung (23) ein Codierungsmittel (17), insbesondere eine Seriennummer (18), aufgebracht ist.
  7. 7
    Gegenstand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Codierungsmittel (17) in vorgegebener und reproduzierbarer Beziehung zum Kennzeichnungsmittel (14) steht.
  8. 8
    Gegenstand nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Codierungsmittel (17) und das Kennzeichnungsmittel (14) in Korrelation zueinander stehen.
  9. 9
    Gegenstand nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Korrelation durch Speicherung gebildet ist.
  10. 10
    Gegenstand nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Korrelation durch eine Verschlüsselungsfunktion gebildet ist.
  11. 11
    Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufalls-Kennmittel (15) integraler Bestandteil der Verpackung (10) selbst ist.
  12. 12
    Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufalls-Kennmittel (15) wahlweise auf der gesamten Verpackung (10) oder in einem definierten Bereich der Verpackung (10) angeordnet ist.
  13. 13
    Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (10) aus einer Primärverpackung (32) und/oder einer Sekundärverpackung (38) und/oder einer Tertiärverpackung gebildet ist.
  14. 14
    Gegenstand nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Codierungsmittel (17) und/oder das Kennzeichnungsmittel (14) und/oder die Kennung (23) auf der Primärverpackung (32) und/oder der Sekundärverpackung (28) und/oder der Tertiärverpackung derart angeordnet sind, daß sie von außen eindeutig identifizierbar sind.
  15. 15
    Gegenstand nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennung (23) mindestens auf der Sekundärverpackung (38) als Koppelnummer (39) ausgebildet ist, wobei die Koppelnummer (39) aus dem Codierungsmittel (17), und/oder dem Kennzeichnungsmittel (14) und/oder der Kennung (23) der Primärverpackung (32) generierbar ist.
  16. 16
    Gegenstand nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufallsmuster eine Spaltbreite und/oder ein Überlappungsbereich und/oder ein Kontaktbereich (29) von Verbindungsflächen und/oder eine Verbindungsnaht (25) und/oder ein Wellenmuster (28) einer Verbindungsnaht und/oder Falze (30) und/oder Schnittkanten oder dergleichen der Verpackung ist.
  17. 17
    Verfahren zur individuellen Kennzeichnung von Gegenständen, insbesondere von Verpackungen (10) mit einem individuellen Kennzeichnungsmittel (14), gekennzeichnet durch die Schritte:- Kennzeichnen des Gegenstandes mit einem dem Gegenstand eigenen Zufalls-Kenmnittel (15), nämlich einem aus einer Verteilung von Luminophoren (16) gebildeten Zufallsmuster, als Kennzeichnungsmittel (14), - Erfassen des dem Gegenstand, insbesondere der Verpackung (10) eigenen Zufallsmusters, - Umsetzen des Zufallsmusters in eine individuelle Kennung (23), und - Hinterlegen der Kennung (23) als Datensatz in einer Datenbank (43) und/oder als Aufdruck auf dem Gegenstand, insbesondere der Verpackung (10).
  18. 18
    Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verpackung gekennzeichnet wird.
  19. 19
    Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Umsetzen mittels einer geeigneten mathematischen Funktion erfolgt.
  20. 20
    Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennung (23) vor dem Aufdrucken auf die Verpackung (10) bzw. vor der Hinterlegung in die Datenbank (43) verschlüsselt wird.
  21. 21
    Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennung (23) vor dem Hinterlegen in die Datenbank (43) komprimiert wird.
  22. 22
    Verfahren nach Anspruch einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufalls-Kennmittel (15) optisch erfaßt wird.
  23. 23
    Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß als Zufallsmuster die zufällige Verteilung von Luminophoren (16) mit UV-Licht sichtbar gemacht, numerisch codiert und gespeichert wird.
  24. 24
    Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (10) zusätzlich mit einem individuellen Codierungsmittel (17), insbesondere einer Seriennummer (18), versehen wird.
  25. 25
    Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens das Kennzeichnungsmittel (14) und das Codierungsmittel (17) zu einem Datenpaar verbunden und in eine vorgegebene, reproduzierbare Vergleichsbeziehung zueinander gesetzt werden.
  26. 26
    Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenpaare jeweils miteinander korrelieren und in einer Datenbank (43) hinterlegt werden.
  27. 27
    Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Versehen der Verpackung (10) mit dem Codierungsmittel (17) und/oder dem Kennzeichnungsmittel (14) und/oder der Kennung (23) wahlweise on-line oder off-line erfolgt.
  28. 28
    Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Kennzeichnungsmittel (14), das Codierungsmittel (17) und die Kennung (23) wahlweise auf eine Primärverpackung (32) und/oder eine Sekundärverpackung (38) und/oder eine Tertiärverpackung aufgebracht oder an einer dieser angebracht werden.
  29. 29
    Verfahren zur Identifizierung von mit einem individuellen Kennzeichnungsmittel (14) versehenen Gegenständen, insbesondere Verpackungen (10) durch Erfassen und Auswerten des Kennzeichnungsmittels (14), gekennzeichnet durch die Schritte:- Erfassen eines dem Gegenstand, insbesondere der Verpackung (10) eigenen Zufalls-Kennmittels (15) als Kennzeichnungsmittel (14), wobei das Zufalls-Kennmittel (15) durch Bestrahlen mit Licht im ultravioletten Spektralbereich sichtbar gemacht und optisch detektiert wird, - Umsetzen des Zufalls-Kennmittels (15) in eine individuelle Kennung (23), und - Abgleichen der Kennung (23) mit einem Aufdruck der Kennung (23) auf dem Gegenstand, insbesondere der Verpackung (10) und/oder einem in einer Datenbank (43) hinterlegten, die Kennung (23) beinhaltenden Datensatz.
  30. 30
    Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Umsetzen mittels einer geeigneten mathematischen Funktion erfolgt.
  31. 31
    Verfahren nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufalls-Kennmittel (15) gescannt wird, wobei aus den gescannten Informationen die zugehörige Kennung (23) ermittelt und mit einem auf der Verpackung (10) aufgebrachten Aufdruck und/oder einem in einer Datenbank (43) hinterlegten Datensatz verglichen wird.
  32. 32
    Verfahren nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein auf der oder an der Verpackung (10) angeordnetes Codierungsmittel (17), insbesondere eine Seriennummer (18), erfaßt wird.
  33. 33
    Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus Codierungsmittel (17) und Kennzeichnungsmittel (14) gebildetes Datenpaar, das aus den erfaßten Informationen gebildet wird, mit einem in der Datenbank (43) hinterlegten Datenpaar verglichen wird.
  34. 34
    Einrichtung zur individuellen Kennzeichnung von Gegenständen, insbesondere von Verpackungen (10) mit einem individuellen Kennzeichnungsmittel (14), dadurch gekennzeichnet, daß ein Mittel (41) zum Erfassen mindestens eines dem Gegenstand, insbesondere der Verpackung (10) eigenen Zufalls-Kennmittel (15) als Kennzeichnungsmittel (14), ein Mittel (42) zum Generieren und Anzeigen bzw. Ausgeben einer Kennung (23) aus dem Zufalls-Kennnüttel (15) sowie ein Mittel zum Hinterlegen der Kennung (23) vorgesehen ist.
  35. 35
    Einrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein Mittel zum Aufbringen des Zufalls-Kennmittels (15) vorgesehen ist.
  36. 36
    Einrichtung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Hinterlegen einen Drucker (45) oder dergleichen und/oder ein Speichermittel, insbesondere eine Datenbank (43), umfaßt.
  37. 37
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein Mittel zum Aufbringen eines Codierungsmittels (17) vorgesehen ist, wobei das Mittel zum Aufbringen des Codierungsmittels (17) mit dem Drucker (45) zum Hinterlegen der Kennung (23) identisch sein kann.
  38. 38
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich Mittel (44) zum Verschlüsseln der Kennung (23) vorgesehen sind.
  39. 39
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Mittel (41, 42, 43, 44, 45) der Einrichtung (40) miteinander in Wirkverbindung stehen, wozu die Mittel (41 bis 45) hierzu vorzugsweise untereinander vernetzt sind.
  40. 40
    Einrichtung zur Identifizierung von mit einem individuellen Kennzeichnungsmittel (14) versehenen Gegenständen, insbesondere Verpackungen (10), dadurch gekennzeichnet, daß ein Mittel (41) zum Erfassen mindestens eines dem Gegenstand, insbesondere der Verpackung (10) eigenen Zufalls-Kennmittels (15) als Kennzeichnungsmittel (14) sowie ein Mittel (42) zum Generieren und Anzeigen bzw. Ausgeben einer Kennung (23) aus dem Zufalls-Kennmittel (15) vorgesehen ist.
  41. 41
    Einrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel (41) zum Aussenden von UV-Licht und Aufnehmen der sichtbar gemachten Informationen ausgebildet ist.
  42. 42
    Einrichtung nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel (41) zusätzlich zur Erfassung weiterer auf der Verpackung (10) befindlicher Informationen, insbesondere der Kennung (23) und einem Codierungsmittel (17), ausgebildet ist.
  43. 43
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel (42) zur Ausführung mathematische Funktionen ausgebildet ist, derart, daß das Zufalls-Kennmittel (15) in die Kennung (23) umsetzbar ist.
  44. 44
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein Mittel (44) zum Entschlüsseln der Kennung (23) vorgesehen ist.
  45. 45
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (41, 42, 44) an ein Speichermittel, insbesondere eine Datenbank (43), angeschlossen sind.
  46. 46
    Einrichtung nach Anspruch 45, dadurch gekenntzeichnet, daß sämtliche Mittel (41 bis 44) in Wirkverbindung miteinander stehen, wobei die Mittel (41 bis 44) hierzu vorzugsweise vernetzt untereinander sind.
  47. 47
    Einrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (40) als mobiles Handgerät ausgebildet ist.
Independent claims47