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EP1560424B1

Electronic motion picture camera

Abstract

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EP1560424B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

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Expired 29 December 2024, 1.7 years ago.

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24 claims: 12 independent, 12 dependent

  1. 1
    Elektronische Laufbildkamera, mit einer Empfangsoptik (11) und einem Strahlenteiler (15), der den Empfangsstrahlengang (13) in einen zu einem optoelektronischen Aufnahmesensor (27) führenden Aufnahmestrahlengang (19) und einen zu einem optischen Sucher (29) führenden Sucherstrahlengang (21) aufteilt, wobei die Kamera eine elektronische Anzeige (37) zur Wiedergabe eines Zusatzbilds aufweist, und wobei im Sucherstrahlengang (21) ein optischer Bildmischer (35) angeordnet ist, durch den ein von der Empfangsoptik (11) abgebildetes Aufnahmebild und das von der elektronischen Anzeige (37) wiedergegebene Zusatzbild dergestalt in Richtung des Suchers (29) lenkbar sind, dass das Aufnahmebild und das Zusatzbild als ein einheitliches Bild im Sucher (29) beobachtbar sind, dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Anzeige (37) eingangsseitig dergestalt mit einer dem Aufnahmesensor (27) nachgeschalteten Bildspeichereinrichtung (45) verbunden ist, dass in der Bildspeichereinrichtung (45) gespeicherte Laufbilddaten des Aufnahmesensors (27) während einer neuen Aufnahme an der Anzeige (37) als Zusatzbild wiedergebbar sind, um dem Kameramann eine Referenz für die Kameraführung zu bieten.
  2. 2
    Elektronische Laufbildkamera, mit einer Empfangsoptik (11) und einem Strahlenteiler (15), der den Empfangsstrahlengang (13) in einen zu einem optoelektronischen Aufnahmesensor (27) führenden Aufnahmestrahlengang (19) und einen zu einem optischen Sucher (29) führenden Sucherstrahlengang (21) aufteilt, wobei die Kamera eine elektronische Anzeige (37) zur Wiedergabe eines Zusatzbilds aufweist, und wobei im Sucherstrahlengang (21) ein optischer Bildmischer (35) angeordnet ist, durch den ein von der Empfangsoptik (11) abgebildetes Aufnahmebild und das von der elektronischen Anzeige (37) wiedergegebene Zusatzbild dergestalt in Richtung des Suchers (29) lenkbar sind, dass das Aufnahmebild und das Zusatzbild als ein einheitliches Bild im Sucher (29) beobachtbar sind, dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Anzeige (37) einen Signaleingang (39) aufweist, an den eine externe Speichereinrichtung (47) anschließbar ist, wobei über den Signaleingang (39) Laufbilddaten einlesbar sind, die während einer Aufnahme an der Anzeige (37) als Zusatzbild wiedergebbar sind, um dem Kameramann eine Referenz für die Kameraführung zu bieten.
  3. 3
    Kamera nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Anzeige (37) zur Wiedergabe von Laufbildern oder Stillbildern ausgebildet ist, die im Wesentlichen zeitgleich mittels des Aufnahmesensors (27) aufgezeichnet werden oder die zu einem früheren Zeitpunkt mittels des Aufnahmesensors (27) aufgezeichnet worden sind, und/oder dass die elektronische Anzeige (37) eingangsseitig mit dem Aufnahmesensor (27) verbunden ist, insbesondere über eine Signalverarbeitungseinrichtung (41) und/oder eine Bildspeichereinrichtung (45), und/oder dass die elektronische Anzeige (37) eingangsseitig dergestalt mit dem Aufnahmesensor (27) verbunden ist, dass an der Anzeige (37) das aktuelle Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) als Zusatzbild wiedergebbar ist.
  4. 4
    Kamera nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , dass die Kamera eine Steuereinrichtung (43) aufweist, durch die der Strahlenteiler (15), der Aufnahmesensor (27) und die elektronische Anzeige (37) derart ansteuerbar sind, dass im Sucher (29) das von der Empfangsoptik (11) abgebildete Aufnahmebild und das von der elektronischen Anzeige (37) wiedergegebene aktuelle Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) im Wesentlichen alternierend beobachtbar sind, und/oder dass die Kamera eine Steuereinrichtung (43) aufweist, durch die der Strahlenteiler (15) und die elektronische Anzeige (37) derart ansteuerbar sind, dass während einer Sequenz von mehreren aufeinander folgenden Laufbildern die Empfangsoptik (11) das Aufnahmebild ausschließlich auf den Aufnahmesensor (27) abbildet und die Anzeige (37) durchgehend das aktuelle Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) als Zusatzbild wiedergibt.
  5. 5
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Kamera eine Auswerte- und Steuereinrichtung (49) aufweist, die mit der elektronischen Anzeige (37) verbunden ist, wobei mittels der Steuer- und Auswerteeinrichtung (49) der Wiedergabezeitpunkt oder die Wiedergabefrequenz von gespeicherten oder eingelesenen Laufbilddaten oder Stillbilddaten an der elektronischen Anzeige (37) in Abhängigkeit vom Kameralauf steuerbar ist.
  6. 6
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Anzeige (37) eingangsseitig mit einem Bildgenerator (51) verbunden ist, durch den Bildbereichskennzeichnungen, Bildformatmarkierungen oder alphanumerische Informationen zur Wiedergabe an der Anzeige (37) erzeugbar sind.
  7. 7
    Kamera nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , dass der Bildgenerator (51) eingangsseitig mit einer Auswerte- und Steuereinrichtung (49) verbunden ist, die eingangsseitig mit dem Aufnahmesensor (27) verbunden ist, wobei mittels der Auswerte- und Steuereinrichtung (49) das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) hinsichtlich vorbestimmter Helligkeits- oder Schärfewerte auswertbar ist und wobei mittels des Bildgenerators (51) entsprechende Helligkeitsbereichskennzeichnungen oder Schärfebereichskennzeichnungen zur Wiedergabe an der Anzeige (37) erzeugbar sind.
  8. 8
    Kamera nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , dass die Auswerte- und Steuereinrichtung (49) einen Komparator aufweist, durch den das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) mit einem oberen Helligkeitsschwellenwert und/oder mit einem unteren Helligkeitsschwellenwert vergleichbar ist.
  9. 9
    Kamera nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , dass mittels der Auswerte- und Steuereinrichtung (49) wenigstens ein Helligkeitsbereich des Aufnahmebilds festlegbar ist, in dem zumindest für einen überwiegenden Teil der Bildpunkte des Aufnahmebilds das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) den oberen Helligkeitsschwellenwert überschreitet oder den unteren Helligkeitsschwellenwert unterschreitet, wobei mittels des Bildgenerators (51) Helligkeitsbereichskennzeichnungen zur Wiedergabe an der Anzeige (37) erzeugbar sind, die den von der Auswerte- und Steuereinrichtung (49) festgelegten Helligkeitsbereichen entsprechen.
  10. 10
    Kamera nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet , dass das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) für die Farben Rot, Grün und Blau mit unterschiedlichen Schwellenwerten vergleichbar ist.
  11. 11
    Kamera nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet , dass die Kamera wenigstens eine Entfernungsmesseinrichtung (53) aufweist, durch die eine Entfernung der Kamera zu einem Gegenstand im Objektraum messbar ist, und dass der Bildgenerator (51) eingangsseitig mit einer Auswerte- und Steuereinrichtung (49) verbunden ist, die eingangsseitig mit der Entfernungsmesseinrichtung (53) verbunden ist, wobei mittels der Auswerte- und Steuereinrichtung (49) das Messsignal der Entfernungsmesseinrichtung (53) hinsichtlich unterschiedlicher Entfernungsbereiche des Objektraums auswertbar ist und wobei mittels des Bildgenerators (51) entsprechende Entfernungsbereichskennzeichnungen zur Wiedergabe an der Anzeige (37) erzeugbar sind.
  12. 12
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Kamera eine Helligkeitssteuereinrichtung aufweist, durch die die Helligkeit der Wiedergabe des Zusatzbilds an der elektronischen Anzeige (37) einstellbar ist, und/oder dass die Kamera einen Photodetektor (55) aufweist, durch den die Helligkeit des von der Empfangsoptik (11) im Sucher (29) abgebildeten Aufnahmebilds messbar ist, und die Kamera eine Helligkeitsregelungseinrichtung (57) aufweist, durch die die Helligkeit der Wiedergabe des Zusatzbilds an der elektronischen Anzeige (37) in Abhängigkeit von der gemessenen Helligkeit des Aufnahmebilds regelbar ist, und/oder dass die Kamera eine Justiereinrichtung aufweist, durch die die Wiedergabe des Zusatzbilds an der elektronischen Anzeige (37) relativ zu dem von der Empfangsoptik (11) abgebildeten Aufnahmebild justierbar ist.
  13. 13
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Anzeige (37) einen Flüssigkristallmonitor, einen TFT-Monitor oder einen Röhrenmonitor aufweist, und/oder dass durch den optischen Bildmischer (35) das von der Empfangsoptik (11) abgebildete Aufnahmebild und das von der elektronischen Anzeige (37) wiedergegebene Zusatzbild gleichzeitig in Richtung des Suchers (29) lenkbar sind, und/oder dass der optische Bildmischer (35) einen teildurchlässigen Spiegel aufweist.
  14. 14
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass durch den optischen Bildmischer (35) wahlweise das von der Empfangsoptik (11) abgebildete Aufnahmebild, das von der elektronischen Anzeige (37) wiedergegebene Zusatzbild oder gleichzeitig das Aufnahmebild und das Zusatzbild in Richtung des Suchers (29) lenkbar sind, wobei der optische Bildmischer (35) insbesondere einen volldurchlässigen Abschnitt (59), einen vollreflektierenden Abschnitt (61) und einen teilreflektierenden Abschnitt (63) aufweist, die wahlweise in den Sucherstrahlengang (21) bringbar sind.
  15. 15
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass mittels des Strahlenteilers (15) das Aufnahmebild alternierend in Richtung des Aufnahmesensors (27) und in Richtung des Suchers (29) lenkbar ist, wobei der Strahlenteiler insbesondere eine rotierende Spiegelblende (15) aufweist.
  16. 16
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der von der Empfangsoptik (11) im Sucher (29) abgebildete und dort beobachtbare Bildausschnitt des Aufnahmebilds größer ist als der vom Aufnahmesensor (27) tatsächlich aufgenommene Bildausschnitt des Aufnahmebilds, und/oder dass im Sucherstrahlengang (21) eine dem optischen Sucher (29) vorgeschaltete Mattscheibe (33) angeordnet ist, auf die die Empfangsoptik (11) das Aufnahmebild abbildet, wobei die elektronische Anzeige (37) und die Mattscheibe (33) insbesondere in derselben Objektebene des Suchers (29) angeordnet sind und/oder der optische Bildmischer (35) insbesondere zwischen dem Sucher (29) und der Mattscheibe (33) angeordnet ist.
  17. 17
    Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Kamera als eine digitalelektronische Laufbildkamera mit einer dem Aufnahmesensor (27) nachgeschalteten Digitalisierungseinrichtung (41) ausgebildet ist.
  18. 18
    Verfahren zur Darstellung eines Aufnahmebilds und eines Zusatzbilds in einem optischen Sucher (29) einer elektronischen Laufbildkamera, wobei eine Empfangsoptik (11) das Aufnahmebild entlang eines Aufnahmestrahlengangs (19) auf einen Aufnahmesensor (27) abbildet und entlang eines Sucherstrahlengangs (21) in einem Sucher (29) zur Darstellung bringt, wobei eine elektronische Anzeige (37) das Zusatzbild wiedergibt, und wobei ein optischer Bildmischer (35) das von der Empfangsoptik (11) abgebildete Aufnahmebild und das von der elektronischen Anzeige (37) wiedergegebene Zusatzbild derart in Richtung des Suchers (29) lenkt, dass das Aufnahmebild und das Zusatzbild als ein einheitliches Bild im Sucher (29) beobachtbar sind, dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Anzeige (37) eingangsseitig mit einer dem Aufnahmesensor (27) nachgeschalteten Bildspeichereinrichtung (45) verbunden ist, wobei in der Bildspeichereinrichtung (45) gespeicherte Laufbilddaten des Aufnahmesensors (27) während einer neuen Aufnahme an der Anzeige (37) als Zusatzbild wiedergegeben werden, um dem Kameramann eine Referenz für die Kameraführung zu bieten.
  19. 19
    Verfahren zur Darstellung eines Aufnahmebilds und eines Zusatzbilds in einem optischen Sucher (29) einer elektronischen Laufbildkamera, wobei eine Empfangsoptik (11) das Aufnahmebild entlang eines Aufnahmestrahlengangs (19) auf einen Aufnahmesensor (27) abbildet und entlang eines Sucherstrahlengangs (21) in einem Sucher (29) zur Darstellung bringt, wobei eine elektronische Anzeige (37) das Zusatzbild wiedergibt, und wobei ein optischer Bildmischer (35) das von der Empfangsoptik (11) abgebildete Aufnahmebild und das von der elektronischen Anzeige (37) wiedergegebene Zusatzbild derart in Richtung des Suchers (29) lenkt, dass das Aufnahmebild und das Zusatzbild als ein einheitliches Bild im Sucher (29) beobachtbar sind, dadurch gekennzeichnet , dass der elektronischen Anzeige (37) von einer externen Speichereinrichtung (47) Laufbilddaten zugeführt werden, die während einer Aufnahme an der Anzeige (37) als Zusatzbild wiedergegeben werden, um dem Kameramann eine Referenz für die Kameraführung zu bieten.
  20. 20
    Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Anzeige (37) eingangsseitig mit einem Bildgenerator (51) verbunden wird, durch den Bildbereichskennzeichnungen, Bildformatmarkierungen oder alphanumerische Informationen erzeugt werden, die an der Anzeige (37) wiedergegeben werden.
  21. 21
    Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , dass der Bildgenerator (51) eingangsseitig mit einer Auswerte- und Steuereinrichtung (49) verbunden wird, die eingangsseitig mit dem Aufnahme sensor (27) verbunden wird, wobei die Auswerte- und Steuereinrichtung (49) das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) hinsichtlich vorbestimmter Helligkeits- oder Schärfewerte auswertet und wobei der Bildgenerator (51) entsprechende Helligkeitsbereichskennzeichnungen oder Schärfebereichskennzeichnungen erzeugt, die an der Anzeige (37) wiedergegeben werden.
  22. 22
    Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet , dass die Auswerte- und Steuereinrichtung (49) das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) mit einem oberen Helligkeitsschwellenwert und/oder mit einem unteren Helligkeitsschwellenwert vergleicht.
  23. 23
    Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , dass die Auswerte- und Steuereinrichtung (49) wenigstens einen Helligkeitsbereich des Aufnahmebilds festlegt, in dem zumindest für einen überwiegenden Teil der Bildpunkte des Aufnahmebilds das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) den oberen Helligkeitsschwellenwert überschreitet oder den unteren Helligkeitsschwellenwert unterschreitet, wobei der Bildgenerator (51) Helligkeitsbereichskennzeichnungen erzeugt, die den von der Auswerte- und Steuereinrichtung (49) festgelegten Helligkeitsbereichen entsprechen und die an der Anzeige (37) wiedergegeben werden.
  24. 24
    Verfahren nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet , dass das Empfangssignal des Aufnahmesensors (27) für die Farben Rot, Grün und Blau mit unterschiedlichen Schwellenwerten verglichen wird.
Independent claims24