Nova Patents
EP1559335B1

Clothing

Abstract

This record has no abstract on file.

EP1559335B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 5

Term

Term ended

Expired 12 January 2025, 1.7 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

36 claims: 28 independent, 8 dependent

  1. 1
    Bekleidungsstück, insbesondere Shirt, umfassend einen Grundkörper (102) und eine an dem Grundkörper (102) angeordnete Aufnahme (114) für ein Gehäuse (128) eines Körperfunktionssensors (124)wobei die Aufnahme (114) als eine Aufnahmetasche (116) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (114) an der Innenseite des Grundkörpers (102) angeordnet ist und dass die Aufnahmetasche (116) im wesentlichen schlauchförmig ausgebildet ist.
  2. 2
    Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (114) so an dem Grundkörper (102) angeordnet ist, dass sie im getragenen Zustand des Bekleidungsstücks (100) nicht sichtbar ist.
  3. 3
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) ein textiles Material umfasst.
  4. 4
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) ein Gestrick oder Gewirk umfasst.
  5. 5
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) im wesentlichen nahtfrei aus-gebildet ist.
  6. 6
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) fest mit dem Grundkörper (102) des Bekleidungsstücks (100) verbunden ist.
  7. 7
    Bekleidungsstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) durch Anstricken, Annähen, Kleben und/oder Verschweißen mit dem Grundkörper (102) des Bekleidungsstücks (100) verbunden ist.
  8. 8
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) mit einem Kragen (104) des Grundkörpers (102) des Bekleidungsstücks (100) verbunden ist.
  9. 9
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) ein Material umfasst, aus dem auch der Grundkörper (102) des Bekleidungsstücks (100) zumindest abschnittsweise gebildet ist.
  10. 10
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) ein elastisches Material, vorzugsweise Elastan, umfasst.
  11. 11
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (116) flexibel ausgebildet ist.
  12. 12
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (114) eine Zugangsöffnung (120) aufweist, durch welche das Gehäuse (128) des Körperfunktionssensörs (124) in die Aufnahme (114) eingebracht und aus derselben entnommen werden kann.
  13. 13
    Bekleidungsstück nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangsöffnung (120) einen flexiblen Rand (122) aufweist.
  14. 14
    Bekleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangsöffnung (120) einen gegen eine ungewollte Erweiterung der Zugangsöffnung (120) gesicherten Rand (122) aufweist.
  15. 15
    Bekleidungsstück nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (122) der Zugangsöffnung (120) durch Abnähen, Verschweißen und/oder Verkleben gegen eine ungewollte Erweiterung der Zugangsöffnung (120) gesichert ist.
  16. 16
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangsöffnung (120) in einem oberen Randbereich der Aufnahme (114) angeordnet ist.
  17. 17
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (114) einen Randabschnitt (118) umfasst, der eine an einen Randabschnitt (126) des Körperfunktionssensors (124) angepasste Form aufweist.
  18. 18
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (114) mindestens eine Durchtrittsöffnung (144) für den Durchtritt eines elektrischen Kontaktelements (140) durch eine Begrenzungswand (142) der Aufnahme (114) aufweist.
  19. 19
    Bekleidungsstück nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Durchtrittsöffnung (144) in einer im getragenen Zustand des Bekleidungsstücks (100) der Haut (146) des Trägers des Bekleidungsstücks (100) zugewandten Begrenzungswand (142) der Aufnahme (114) angeordnet ist.
  20. 20
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (142) der Aufnahme (114), in welcher die mindestens eine Durchtrittsöffnung (144) angeordnet ist, mit einer Beschichtung versehen ist.
  21. 21
    Bekleidungsstück nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung ein Laminat umfasst.
  22. 22
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung ein Polyurethan-Material umfasst.
  23. 23
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung durch Anwendung von erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur mit der Begrenzungswand (142) der Aufnahme (114) verbunden worden ist.
  24. 24
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (102) ein textiles Material umfasst.
  25. 25
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (102) ein Gestrick oder Gewirk umfasst.
  26. 26
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (102) im wesentlichen nahtlos ausgebildet ist.
  27. 27
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (102) ein elastisches Material, vorzugsweise Elastan, umfasst.
  28. 28
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (114) so an dem Bekleidungsstück (100) angeordnet ist, dass das in der Aufnahme (114) aufgenommene Gehäuse (128) des Körperfunktionssensors (124) sich im getragenen Zustand des Bekleidungsstücks (100) im Brustbereich des Trägers befindet.
  29. 29
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Bekleidungsstück (100) mindestens einen Körperfunktionssensor (124) umfasst, dessen Gehäuse (128) in der Aufnahme (114) angeordnet ist.
  30. 30
    Bekleidungsstück nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (128) des Körperfunktionssensors (124) zerstörungsfrei aus der Aufnahme (114) entnehmbar ist.
  31. 31
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Körperfunktionssensor (124) als ein Herzfrequenzsensor ausgebildet ist.
  32. 32
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Körperfunktionssensor (124) mindestens ein elektrisches Kontaktelement (140) umfasst, das sich im getragenen Zustand des Bekleidungsstücks (100) durch eine Durchtrittsöffnung (144) der Aufnahme (114) hindurch erstreckt.
  33. 33
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Körperfunktionssensor (124) mindestens ein Körperkontaktelement (134) umfasst, das sich im getragenen Zustand des Bekleidungsstücks (100) in direktem Kontakt mit dem Körper, insbesondere mit der Haut (146), des Trägers des Bekleidungsstücks (100) befindet.
  34. 34
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 29 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Körperfunktionssensor (124) eine Einrichtung zum Speichern von Körperfunktionsdaten und/oder eine Einrichtung zum drahtlosen Übertragen von Körperfunktionsdaten zu einem Körperfunktionsdaten-Empfänger umfasst.
  35. 35
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Bekleidungsstück (100) einen im getragenen Zustand des Bekleidungsstücks (100) die Brust des Trägers überdeckenden Brustbereich umfasst.
  36. 36
    Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass das Bekleidungsstück (100) Armteile (110) umfasst.
Independent claims36