EP1550608B1

Lowerable luggage compartments and their actuation system

Abstract

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EP1550608B1, drawing sheet 1
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Expired 21 December 2024, 1.8 years ago.

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15 claims: 7 independent, 8 dependent

  1. 1
    Gepäckkastenanordnung mit mindestens einem Gepäckkasten in einem Flugzeug, wobei der mindestens eine Gepäckkasten (10) eine Hubvorrichtung aufweist;wobei der mindestens eine Gepäckkasten (10) zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position bewegbar ist;und wobei die Hubvorrichtung ein Krafterzeugungselement (21) umfasst, das eine Hubkraft auf den mindestens einen Gepäckkasten (10) ausübt;und wobei das Krafterzeugungselement (21) ein elektrisches Krafterzeugungselement ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gepäckkastenanordnung ferner einen wiederaufladbaren Energiespeicher (28) zum Speichern von Energie für den Betrieb des elektrischen Krafterzeugungselements (21) und eine Ladeeinrichtung (27) umfasst;wobei die Ladeeinrichtung (27) eingerichtet ist, den wiederaufladbaren Energiespeicher (28) mit Energie aus einem Bordnetz zu laden.
  2. 2
    Gepäckkastenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (28) elektrische Speichermittel umfasst.
  3. 3
    Gepäckkastenanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Speichermittel mindestens einen Kondensator umfassen.
  4. 4
    Gepäckkastenanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Speichermittel eine Mehrzahl in Reihe geschalteter Kondensatoren umfassen.
  5. 5
    Gepäckkastenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (28) ausreichend für mindestens einen, vorzugsweise mindestens zwei, weiter vorzugsweise mindestens vier Betätigungszyklen des mindestens einen Gepäckkastens (10) dimensioniert ist.
  6. 6
    Gepäckkastenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Krafterzeugungselement (21) dazu eingerichtet ist, den mindestens einen Gepäckkasten (10) ohne Fremdkraft in die geschlossene Position zu bewegen.
  7. 7
    Gepäckkastenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladeleistung der Ladeeinrichtung (27) wesentlich geringer ist als die Leistungsaufnahme des Krafterzeugungselements (21).
  8. 8
    Gepäckkastenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Krafterzeugungselement (21) ein Elektromotor ist.
  9. 9
    Gepäckkastenanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor zum Betrieb in beiden Drehrichtungen vorgesehen ist.
  10. 10
    Gepäckkastenanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (21) beim Absenken des mindestens einen Gepäckkastens (10) als Motorbremse wirkt.
  11. 11
    Gepäckkastenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Gepäckkasten (10) einen Schalter oder Taster (26) zum Öffnen bzw. Schliessen des mindestens einen Gepäckkastens (10) aufweist.
  12. 12
    Gepäckkastenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung eine Verbindung (35) zu einer zentralen Steuereinheit des Flugzeugs aufweist.
  13. 13
    Gepäckkastenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Gepäckkasten (10) ein elektrisch ansteuerbares Schloss aufweist.
  14. 14
    Gepäckkastenanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Schloss von einer zentralen Steuereinheit des Flugzeugs ansteuerbar ist.
  15. 15
    Flugzeug mit einer Gepäckkastenanordnung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gepäckkastenanordnung eine Mehrzahl von Gepäckkästen aufweist;und dass der wiederaufladbare Energiespeicher (28) Energie für den Betrieb der Mehrzahl von Gepäckkästen (10) bereitstellt.
Independent claims15