EP1547883B1

Wiper blade for cleaning vehicle windscreens

Abstract

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EP1547883B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Expired 4 April 2021, 5.5 years ago.

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19 claims: 12 independent, 7 dependent

  1. 1
    Wischblatt (10) für Scheiben vorzugsweise von Kraftfahrzeugen mit einer langgestreckten, gummielastischen, an der Scheibe (22) anlegbaren Wischleiste (14), die längsachsenparallel an einem langgestreckten, federelastischen Tragelement (12) angeordnet ist, mit welchem eine Vorrichtung zum Anschließen des Wischblatts an einen angetriebenen Wischerarm (18) direkt verbunden ist, wobei das Tragelement (12) zwei in einer vor der Scheibe liegenden, zur Scheibe im wesentlichen parallelen Ebene angeordnete bandartige Federschienen (28, 30) hat, deren einen, unteren Bandflächen (13) der Scheibe zugewandt sind, deren einander benachbarten inneren Längskanten (48) mit Abstand (34) voneinander liegend in jeweils eine jeder Längskante zugeordnete, zur Längsseite der Wischleiste (14) offenen Längsnut (54, 56, 106) eintauchen, wobei die beiden Federschienen (28, 30) durch wenigstens zwei in Längsrichtung endseitige, brückenartige Querstege (36, 38) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass an den beiden Federschienen (28) eine Abdeckkappe (82) angeordnet ist, die an den Querstegen (36, 38) aufgerastet ist.
  2. 2
    Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (82) an den Endseiten des Tragelements (12) angeordnet ist
  3. 3
    Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (82) aus Kunststoff gefertigt ist.
  4. 4
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Quersteg (36, 38) einen Mittelabschnitt (42) hat, der sich mit Abstand (44) von den oberen Bandflächen (11) der Federschienen (28, 30) erstreckt, so daß sich brückenartige Querstege (36, 38) ergeben, wobei der Abstand (34) zwischen den beiden Längsschienen (28, 30) kleiner ist als die Brückenweite (46).
  5. 5
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstege (36, 38) als separate Bauelemente ausgebildet und mit den beiden Federschienen (28, 30) fest verbunden sind.
  6. 6
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstege (36. 38) an den oberen Bandflächen (11) der beiden Federschienen (28, 30) befestigt sind.
  7. 7
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstege (36, 38) mit den beiden Federschienen (28, 30) verschweißt sind.
  8. 8
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (78) der Federschienen größer ist als die Länge (76) der Wischleiste (14).
  9. 9
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an jedem Endabschnitt der beiden zueinander gehörenden Federschienen (28, 30) eine Querstege (36, 38) angeordnet ist.
  10. 10
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein im Mittelbereich der beiden zueinander gehörenden Federschienen (28, 30) angeordneter Quersteg als Teil (16) einer Anschlußvorrichtung zum Verbinden des Wischblatts (10) mit dem Wischerarm (18) ausgebildet ist.
  11. 11
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der beidenan einem Endabschnitt der Federschienen (28, 30) angeordneter Querstege (36, 80) mit einen mit dessen Mittelabschnitt (42) verbundenen, die ihm benachbarte Stirnseite (72) der Wischleiste teilweise überdeckenden Anschlag (74) versehen ist.
  12. 12
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide an den Enden des Tragelements (12) angeordneten Querstege (36, 38) mit einem Anschlag (74) versehen sind.
  13. 13
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , das die Dicke (64) einer zwischen den beiden Längsnuten (54, 56) in der Wischleiste (14) vorhandenen Wand (58) kleiner ist als der Abstand (34) zwischen den einander benachbarten Längskanten (32) der beiden zueinander gehörenden Federschienen (28, 30).
  14. 14
    Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die über ihre Längserstreckung einen gleichbleibenden Querschnitt aufweisende Wischleiste (100) eine an der Scheibe anlegbare leistenartige Wischlippe (101) hat, welche über eine durch einander gegenüberliegend angeordnete nutartige Einschnürungen (106) gebildete schmale Stegleiste (102) mit einer an dem Tragelement (12) gehaltene Deckleiste (104) verbunden ist und daß jede der beiden einander benachbarten inneren Längskanten (32) der Federschienen (28, 30) in einer der beiden nutartigen Einschnürungen (106) der Wischleiste (100) angeordnet ist.
  15. 15
    Wischblatt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Begrenzungsflächen (108, 110) der nutartigen Einschnürungen (106) von der Stegleiste (102) zu den Längsseiten der Wischleiste divergieren.
  16. 16
    Wischblatt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die eine seitliche Begrenzungsfläche (110) der nutartigen Einschnürungen (106) im Querschnitt gesehen einen balligen Verlauf hat.
  17. 17
    Wischblatt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß beide seitlichen Begrenzungsflächen (108, 110) der nutartigen Einschnürungen (106) im Querschnitt gesehen einen balligen Verlauf haben.
  18. 18
    Wischblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischlippe (101) einen rundum geschlossenen Längskanal (118) aufweist.
  19. 19
    Wischblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 18;dadurch gekennzeichnet, daß jede Federschiene (28, 30) wenigstens mit einem mittleren Randstreifen aus ihrer nutartigen Einschnürung (106) ragt.
Independent claims19