EP1537382B1

Method and devices for utilizing data in data formats that cannot be directly processed

Abstract

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EP1537382B1, drawing sheet 1
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Expired 16 August 2023, 3.1 years ago.

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20 claims: 7 independent, 13 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Verwendung von nutzbaren Daten in nicht direkt verarbeitbaren Datenformaten bei der, insbesondere drahtlosen, Kommunikation zwischen wenigslens zwei geodätischen Geräten mit einem ersten Gerät (8,11') mit Kommunikationsmitteln, einem zweiten Gerät (9,9',11,15) mit • Kommunikationsmitteln (12) • Mitten zum Verarbeiten der nutzbaren Daten (13) und • Speichermitteln (14), mit den Schritten - Senden von Daten durch das erste Gerät (8,11'), wobei die Daten in Datenformaten mit einer Sequenz aus wenigstens zwei Datenfeldern gesondet werden, - Empfangen der Daten und Verarbeiten von nutzbaren Daten durch das zweite Gerät (9,9',11,15), wobei aus auswertbaren Datenfeldern die nutzbaren Daten gelesen werden, dadurch gekennzeichnet, dass , insbesondere in Zusammenhang mit dem Senden der Daten, wenigstens ein Referenzverzeichnis (10) übertragen und in den Speichermitteln (14) gespeichert wird, wobei das Referenzverzeichnis (10) in nicht direkt verarbeitbaren Datenformaten die auswertbaren Datenfelder indiziert.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Datenverzeichnis übertragen wird, in dem Datenfelder und/oder Datentypen definiert werden.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenformate durch eine, insbesondere eine numerische oder alphanumerische, Codierung (4) eindeutig bezeichnet werden.
  4. 4
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Datenformate wenigstens ein Datenfeld mit einer fixen Länge gewählt wird, insbesondere mit einer durch das Format geodätischer Orts- oder zeitangaben bedingten Länge.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Empfangen der Daten oder Verarbeiten von nutzbaren Daten wenigstens ein nicht auswertbares Datenfeld im nicht direkt verarbeitbaren Datenformat unterdrückt wird, so dass nur eine Sequenz von auswertbaren Datenfeldern empfangen und/oder ausgewertet wird.
  6. 6
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Empfangen der Daten oder Verarbeiten von nutzbaren Daten in nicht direkt verarbeitbaren Datenformaten wenigstens ein auswertbares Datenfeld innerhalb der Sequenz von Datenfeldern lokalisiert wird.
  7. 7
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tudizierung auswertbarer Datenfelder im Referenzverzeichnis (10) durch wenigstens eine der beiden Massnahmen erfolgt - Angeben der Folge von Datenfeldern in nicht direkt verarbeitbaren Datenformaten, so dass auswertbare Daten Felder lokalisierbar sind, - Angeben einer Veränderung bekannter Dalenformate, so dass die Folge von Datenfeldern in den nicht direkt verarbeitbaren Datenformaten ableitbar und auswertbare Datenfelder lokalisierbar sind.
  8. 8
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Senden der Daten das erste Gerät Daten (8,11') an mehrere zweite Geräte (9,9',11,15) übermittelt.
  9. 9
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung des Referenzverzeichnisses (10) durch wenigstens eine der folgenden Massnahmen ausgelöst wird - Aufbauen einer Kommunikationsverbindung zwischen erstem (8,11.') und zweiten Gerät (9,9',11,15), - Erkennen einer gesetzten Zeitmarke, insbesondere periodischen Zeitmarke, während der Existenz einer Kommunikationsverbindung zwischen erstem Gerät (8,11') und zweitem Gerät (9,9',11,15), - Ablaufen eines Zählvorganges, - Ausführen eines definierten Vorgangs im ersten Gerät (8,11'), - Übermitteln einer Meldung durch das zweite Gerät (9,9',11,1b), dass ein nicht direkt verarbeitbares Datenformat empfangen wird oder wurde, - Übermitteln einer Meldung durch das zweite Gerät (9, 9',11,1b), in der die durch dieses zweite Gerät (9, 9',11,15) direkt verarbeitbaren Datenformate bezeichnet sind.
  10. 10
    Computerprogrammprodukt mit Programmcode, der auf einem maschinenlesbaren Träger gespeichert ist, zur Durchführung des Schrittes Empfangen der Daten und Verarbeiten von nutzbaren Daten des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, insbesondere wenn das Programm in einem Computer (13) ausgeführt wird.
  11. 11
    Analoges oder digitales Computer-Daten-Signal, verkörpert durch eine elektromagnetische Welle, mit einem Programmcode-Segment zur Durchführung des Schrittes Empfangen der Daten und Verarbeiten von nul.zbaren Daten des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, insbesondere wenn der Programmcode in einem Computer (13) ausgeführt wird.
  12. 12
    Referenzverzeichnis (10) als Code, der auf einem maschinenlesbaren Träger gespeichert ist, zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, insbesondere wenn der Code in einem Computer (13) verwendet wird.
  13. 13
    Referenzverzeichnis (10) als analoges oder digitales Computer-Daten-Signal, verkörpert durch eine elektromagnetische Welle mit einem Code-Segment zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, insbesondere wenn das Code-Segment in einem Computer (13) verwendet wird.
  14. 14
    Geodätisches Gerät, insbesondere Referenzstation für differentielles GNSS oder Theodolit, als erstes Gerät (8,11') zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit Kommunikationsmilteln, dadurch gekenntzeichnet, dass die Kommunikationsmittel (12) zur Übertragung eines Referenzverzeichnisses (10) ausgelegl sind.
  15. 15
    Geodätisches Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel (12) so ausgebildet sind, dass die Übertragung des Heferenzverzeichnisses (10) durch wenigstens eines der folgenden Ereignisse ausgelöst wird - Aufbau einer Kommunikationsverbindung zu einem zweiten Gerät (9,9',11,15). - Erkennung einer gesetzten Zeitmarke, insbesondere einer periodischen Zeitmarke, - Ende eines Zählvorganges, - Ausführung eines definierten Vorgangs, - Empfang einer Warnmeldung eines zweiten Geräts (9,9',11,15), dass ein nicht direkt verarbeitbares Datenformat empfangen wird oder wurde, - Empfang einer Meldung eines zweiten Geräts (9,9`,11,15), in der die durch dieses zweite Gerät (9, 9',11,15) direkt verarbeitbaren Datenformate bezeichnet sind.
  16. 16
    Geodätisches Gerät, insbesondere Rover für differentielles GNSS, als zweites Geräl (9,9',11,15) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit • Kommunikationsmitteln (12) • Mitteln zum Verarbeiten von nutzbaren Daten (13) und • Speichermitteln (14), dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel (12) und die Speichermittel (14) so ausgebildet und angeordnet sind, dass ein Referenzverzeichnis (10) empfangen und gespeichert wird.
  17. 17
    Geodätisches Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel (12) oder die Mittel zum Verarbeiten von nutzbaren Daten (13) so ausgelegt sind, dass in nicht direkt verarbeitbaren Datenformaten enthaltene und auswertbare Datenfelder durch die Indizierung im Refecenzverzeichnis (10) identifiziert werden.
  18. 18
    Geodätisches Gerät nach einem der Ansprüche 16 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel (12) oder die Mittel zum Verarbeiten von nutzbaren Daten (14) so ausgelegt sind, dass nicht auswertbare Datenfelder im nicht direkt verarbeitbaren Datenformat während des Empfangs der Daten oder des Verarbeitens von nutzbaren Daten unterdrückt werden.
  19. 19
    Geodätisches Gerät nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die KommunikaLionsmittcl (12) oder die Mittel zum Verarbeiten von nutzbaren Daten (14) so ausgelegt sind, dass auswertbare Datenfelder im nicht direkt verarbeilbaren Datenformat während des Empfangens der Daten oder des Verarbeitens von nutzbaren Daten innerhalb der Sequenz von Datenfeldern lokalisiert werden.
  20. 20
    Geodätische System, insbesondere differentielles GNSS-System, zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit wenigstens einem ersten Gerät (8,11') nach einem der Ansprüche 14 bis 15 und wenigstens einem zweiten Gerät (9, 9',11,15) nach einem der Ansprüche 16 bis 19.
Independent claims20