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EP1534984B1

Pipe clamp

Abstract

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EP1534984B1, drawing sheet 1
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Expired 27 August 2023, 3.1 years ago.

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34 claims: 1 independent, 33 dependent

  1. 1
    Rohrschelle (1) zur Halterung von Rohrleitungen und dergleichen, bestehend aus einem hängbaren Oberteil (2) und aus einem U-förmigen Unterteil (3), das an seinen Enden durch Befestigungselemente mit dem Oberteil (2) verbindbar ist und in dem eine Rohrleitung gehaltert ist, wobei das Unterteil (3) durch Verformung einstückig aus einem warmfesten Flachstahlgurt oder Blechstreifen gefertigt ist, das Unterteil (3) einen Querschnitt mit mindestens einer breiteren ebenen Seitenfläche (12) aufweist, die innen angeordnet ist und auf der die zu halternde Rohrleitung aufliegt, und das Oberteil (2) ein Niederhalter (4) zum Niederhalten der im Unterteil (3) gehalterten Rohrleitung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente, mit denen das Unterteil (3) am Oberteil (2) befestigbar ist, gleich große Bohrungen (16) durch die breiteren Seitenflächen (12) der Schenkelenden des U-förmigen Unterteils (3) und durch die größeren Seitenflächen (19) mindestens zweier Querlaschen (6) und mindestens einen Bolzen (17) mit mit den Bohrungen (16) korrespondierem Durchmesser aufweisen, wobei der Bolzen (17) gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist.
  2. 2
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (3) aus einem warmfesten Chrom-Molybdän-Stahl gefertigt ist.
  3. 3
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (3) aus X 10 CrMoVNb 9-1 gefertigt ist.
  4. 4
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (3) aus im wesentlichen dem gleichen Werkstoff wie die in ihm gehalterte Rohrleitung gefertigt ist.
  5. 5
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gefüge des Unterteils (3) eine Verformungsanisotropie aufweist, wobei sein Gefüge senkrecht zur Querschnittsebene stärker verformt ist als in der Querschnittsebene.
  6. 6
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (3) durch Kaltverformung hergestellt ist.
  7. 7
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (3) U-förmig ausgebildet ist.
  8. 8
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (3) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
  9. 9
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (2) mindestens zwei beabstandete Längsstege (5) und mindestens zwei beabstandete Querlaschen (6) mit jeweils zwei größeren Seitenflächen (19) aufweist, wobei die Querlaschen (6) im wesentlichen rechtwinklig zu den Längsstegen (5) und zwischen den Längsstegen (5) angeordnet sind.
  10. 10
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsstege (5) und Querlaschen (6) als einzelne Plattenteile gefertigt sind, die lose bleibend, formschlüssig zusammensetzbar sind und die über Verbindungselemente fixierbar sind.
  11. 11
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Querlaschen (6) an ihren Stirnflächen jeweils mindestens einen Fortsatz (7) aufweisen, der im zusammengesetzten Oberteil (2) in eine korrespondierende Ausnehmung (8) in einem der Längsstege (5) eingreift.
  12. 12
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (7) einen rechtwinkligen Querschnitt mit einer Dicke gleich der Dicke der Querlasche (6) aufweist, wobei der Fortsatz (7) mit der Querlasche (6) mindestens zwei gemeinsame Seitenflächen ausbildet, und dass der Fortsatz (7) gerade über die äußere Seitenfläche des Längssteges (5)hinausragt.
  13. 13
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelenden (15) des Unterteils (3) jeweils zwischen zwei Querlaschen (6) und an diesen im wesentlichen anliegend angeordnet sind.
  14. 14
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkelenden (15) des Unterteils (3) durch jeweils einen Bolzen (17) mit den Querlaschen (6) verbunden sind.
  15. 15
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (17) durch mindestens zwei Splinte (18) gesichert ist.
  16. 16
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (4) aus einem Bandstahl mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt gefertigt ist.
  17. 17
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet dass der Niederhalter (4) ein in einer Ebene verlaufendes und spiegelsymmetrisch gebogenes Profil aufweist.
  18. 18
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (4) eine geöffnete Form aufweist, deren freie Enden im wesentlichen in die gleiche Richtung verlaufen und mit dem Oberteil (2) verbunden sind, während der Niederhalter (4) im Bereich seiner Formmitte gegen die in dem Unterteil (3) gehalterte Rohrleitung anliegt.
  19. 19
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (4) eine zum Oberteil (2) hin geöffnete, eckige, vierfach abgekantete U-Form mit einer mittleren Seite aufweist, die parallel zu den Längsstegen (5) verläuft und gegen die Rohrleitung anliegt.
  20. 20
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (4) einen an den Querschnitt der Rohrleitung angepassten und zum Oberteil (2) hin gewölbten mittleren Bereich aufweist.
  21. 21
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (4) die Form eines zum Oberteil (2) hin geöffneten Kreises oder Ovals aufweist.
  22. 22
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (4) an seinen freien Enden Bohrungen (16) aufweist, durch die der Niederhalter (4) an dem Oberteil (2) befestigbar ist.
  23. 23
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (16) mit den Bohrungen (16) des Unterteils (3) und den der Querlaschen (6) korrespondieren und dass die freien Enden des Niederhalters (4) und des Unterteils (3) jeweils zusammen an den Querlaschen (6) befestigbar sind.
  24. 24
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente mindestens eine Stahlstange (9) mit jeweils einem an ihrem freien Ende ausgebildeten Gewinde aufweisen, wobei die Stahlstange (9) parallel zu den Querlaschen (6) und durch korrespondierende Öffnungen in den größeren Seitenflächen (19) der Längsstege (5) verlaufend angeordnet ist, die Stahlstange (9) mit ihren freien Enden über die Längsstege (5) hinausragt und die Stahlstange (9) von außen mit Schraubenmuttern (11) verschraubbar ist.
  25. 25
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Stahlstange (9) zusätzlich zu beiden Enden hin mindestens eine Sicherungsmutter (21) zur Sicherung der Schraubverbindung jeweils gegen die Innenseite der Längsstege (5) führbar ist.
  26. 26
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlstangen (9) in dem Bereich, in dem der Bolzen (17) angeordnet ist, senkrecht zu dem Bolzen (17) und unter- und/oder oberhalb des Bolzens (17) verlaufen.
  27. 27
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet dass zur Sicherung des Bolzens (17) mindestens eine Stahlstange (9) durch den Bolzen (17) führbar ist.
  28. 28
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (2) mindestens eine als Querlasche ausgeführte Haltelasche (20) aufweist, an der die Rohrschelle (1) durch eine Aufhängevorrichtung aufhängbar ist.
  29. 29
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelasche (20) als Verbindungspunkt zur Aufhängevorrichtung mindestens eine Bohrung (16) mittig durch ihre größere Seitenfläche (19) aufweist.
  30. 30
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelasche (20) quer in der Mitte des Oberteils (2) angeordnet ist.
  31. 31
    Rohrschelle (1) nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Haltelaschen (20) an beiden Querseiten des Oberteils (2) angeordnet sind.
  32. 32
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (2) mindestens einen Längssteg (5) aufweist, an dem die Rohrschelle (1) durch eine Aufhängevorrichtung aufhängbar ist.
  33. 33
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (3) austauschbar ist.
  34. 34
    Rohrschelle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (4) austauschbar ist.
Independent claims34