EP1530861B1

Method for video monitoring objects by means of a mobile communication system

Abstract

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EP1530861B1, drawing sheet 1
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Expired 29 July 2023, 3.2 years ago.

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10 claims: 9 independent, 1 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Video-Objektüberwachung unter Verwendung eines Mobilkommunikationssystems, wobei zur Übertragung von Videodaten über das Mobilkommunikationssystem (3) eine Verbindung zwischen einem mit einer Videokamera (1) ausgerüsteten Sender (2) und mindestens einem Empfänger (4) aufgebaut wird, wobei vor oder während des Verbindungsaufbaus durch eine Einrichtung des Mobilkommunikationssystems (3) geprüft wird, ob der Empfänger (4) zum Empfang von Videodaten des Senders (2) berechtigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sender (2) und dem Empfänger (4) jeweils ein Teilnehmerverhältnis (8 bzw. 9) des Mobilkommunikationssystems (3) und / oder eine temporäre IP-Adresse zugeordnet wird, wobei die beiden Teilnehmerverhältnisse und / oder IP Adressen in einer Datenbasis (7) des Betreibers (11) des Mobilkommunikationssystems miteinander verknüpft werden, und anhand der Verknüpfungsdaten eine Überprüfung der Berechtigung des Empfängers (4) zum Empfang der Videodaten des Senders (2) erfolgt, und dass in einer Datenbank (7) Routineregeln zur Übertragung der Videodaten zwischen Sender (2) und Empfänger (4) abgelegt werden, wobei für den Betrieb des Senders (2) und des Empfängers (4) jeweils ein Teilnehmeridentifikationsmodul SIM (5 bzw. 6) des Mobilkommunikationssystems (3) benötigt wird.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Datenbank (7) Angaben über die dem Sender (2) und dem Empfänger (4) jeweils zugeordnete internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) und/oder Mobilteilnehmer-Rufnummer (MSISDN) und/oder IP-Adresse abgelegt werden.
  3. 3
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungsaufbau zwischen Sender (2) und Empfänger (4) durch Anwahl der jeweils zugeordneten Mobilteilnehmer-Rufnummer (MSISDN) oder einer IP-Adresse erfolgt.
  4. 4
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zugangskontrolle zum Mobilkommunikationssystem (3) in Form einer Identifikation und Authentifikation des Senders (2) und des Empfängers (4) anhand von auf dem Teilnehmeridentifikationsmodul (5 bzw. 6) gespeicherten Daten durchgeführt wird.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungsaufbau oder eine Datenübertragung nur auf Anforderung des Senders (2) und/oder des Empfängers (4) erfolgt.
  6. 6
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungsaufbau oder eine Datenübertragung zwischen Sender (2) und Empfänger (4) nur aufgrund eines auslösenden Ereignisses erfolgt.
  7. 7
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass neben den Videodaten Audiodaten und/oder Daten von senderseitig vorgesehenen Sensoren übertragen werden.
  8. 8
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Mobilkommunikationssystem (3) ein GSM- oder UMTS-Mobilkommunikationssystem verwendet wird.
  9. 9
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Videodaten in Form der im verwendeten Mobilkommunikationssystem (3) standardisierten Übertragungsprotokolle übertragen werden.
  10. 10
    Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch :einen mit einer Videokamera (1) ausgerüsteten Sender (2) zur Aufnahme von Videodaten, mindestens einen Empfänger (4) zum Empfang der Videodaten, ein Mobilkommunikationssystem (3) zur Übertragung der Videodaten zwischen dem Sender und dem Empfänger, eine an das Mobilkommunikationssystem angebundene Datenbasis (7) zur Speicherung von den Sender und den Empfänger identifizierenden Daten, wobei in der Datenbasis (7) Routineregeln zur Übertragung der Videodaten zwischen Sender (2) und Empfänger (4) abgelegt sind, eine Einrichtung (10) zur Überprüfung anhand der in der Datenbasis (7) gespeicherten Daten, ob der Empfänger zum Empfang der Videodaten des Senders berechtigt ist, und ein für den Betrieb des Senders (2) und des Empfängers (4) jeweils aufweisendes Teilnehmeridentifikationsmodul SIM (5 bzw. 6) des Mobilkommunikationssystems (3).
Independent claims10