EP1529454B1

Protective garment made at least partially from chain mail comprising removably supported reinforcement means

Abstract

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EP1529454B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 3

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Expired 4 November 2024, 1.9 years ago.

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10 claims: 8 independent, 2 dependent

  1. 1
    Schutzbekleidung, die zumindest teilweise aus einem Metallringgeflecht besteht, das eine Aufnahme (11) bildet, die zumindest teilweise wenigstens ein Aussteifungsmittel (10) zur Aussteifung und /oder Verstärkung des Metallringgeflechts umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungsmittel (10) in der verschließbaren Aufnahme (11) lösbar befestigt ist und dass die Aufnahme (11) mit einer Aufnahmeöffnung (13) versehen ist, die durch wenigstens ein die Aufnahmeöffnung (13) verschließendes Verschlussmittel (14) verschließbar ist, das zugleich am Aussteifungsmittel (10) festlegbar ist.
  2. 2
    Schutzbekleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die kanalförmige Aufnahme (11) vollständig aus Metallringgeflecht besteht.
  3. 3
    Schutzbekleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (11) durch eine mit einem Verschlussdeckel (12) verschließbare Tasche gebildet ist, an der das Verschlussmittel festlegbar ist.
  4. 4
    Schutzbekleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussmittel (14) am Metallringgeflecht der Auf nahme festlegbar ist.
  5. 5
    Schutzbekleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussmittel (14) zugleich das Aussteifungsmittel (10) in der Aufnahme (11) fixiert und an diesem formschlüssig festlegbar ist.
  6. 6
    Schutzbekleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussmittel (14) durch eine Schraubverbindung gebildet ist, deren Mutter am Aussteifungsmittel angeordnet oder diesem zugeordnet ist.
  7. 7
    Schutzbekleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungsmittel (10) aus Kunststoff oder Metall besteht.
  8. 8
    Schutzbekleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungsmittel (10) ein wellenförmiges Metall- oder Kunststoffband ist.
  9. 9
    Schutzbekleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzbekleidung ein Schutzhandschuh ist.
  10. 10
    Schutzbekleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Stulpe (15) zur Anordnung am Arm oder Bein des Benutzers aufweist, die mit den Aussteifungsmitteln (10) bestückbar ist.
Independent claims10