EP1528007B1

Blanc for forming a carton bottle carrier

Abstract

This record has no abstract on file.

EP1528007B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 22

Term

Term ended

Expired 27 October 2024, 1.9 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

33 claims: 3 independent, 30 dependent

  1. 1
    Zuschnitt aus Kraftkarton zur Herstellung eines mehrreihigen Trägers (37, 37a, 137) für mit Verschlußelementen (39) und ggf. mit Tragringen versehene Flaschen (38), enthaltend ein im wesentlichen rechteckiges, flach liegendes und ungefaltetes Grundelement mit einem mittleren Bodenteil (5;105), zwei beidseitig an dieses angrenzenden Seitenteilen (6, 7;106, 107), zwei an je ein Seitenteil (6, 7;106, 107) grenzenden, übereinander anzuordnenden und miteinander zu verklebenden Deckenteilen (8, 9;1.08, 109) und ein Tragelement, wobei die beiden Deckenteile (8, 9;108, 109) und das Bodenteil (5, 105) mit in wenigstens zwei Reihen angeordneten, zur Aufnahme von Hälsen (38c) der Flaschen (38) bestimmten Öffnungen (17, 22, 24;117, 122, 124) versehen und das Bodenteil (5, 105), die Seitenteile (6, 7;106, 107) und die Deckenteile (8, 9;108, 109) durch im wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse (2;102) verlaufende Faltlinien (10 bis 14 bzw. 110 bis 114) gegeneinander abgegrenzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der beiden Deckenteile (8) oder das Bodenteil (105) zwei in Richtung der Längsachse (2;102) beabstandete Decken- bzw. Bodenteilabschnitte (8a, 8b;105a, 105b) aufweist, zwischen denen ein Griffteil (27;127) angeordnet ist, das aus zwei zusammenhängenden, zwecks gemeinsamer Bildung eines Traggriffs aneinander legbaren Griffteilabschnitten (27a, 27b;127a, 127b) gebildet ist, die an einander zugewandten Seitenkanten längs einer im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (2, 102) angeordneten Faltlinie (28;128) miteinander und an von einander entfernten Seitenkanten längs ebenfalls im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (2;102) verlaufenden Faltlinien (29, 30;129, 130) mit je einem der Decken- bzw. Bodenieilabschnitte (8a, 8b;105a, 105b) verbunden sind.
  2. 2
    Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Decken- bzw. Bodenteilabschnitte (8a, 8b;105a, 105b) je eine Reihe der zugehörigen Öffnungen (22;124) aufweisen.
  3. 3
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes der beiden Deckenteile (8) zwei durch das Griffteil (27) verbundene Deckenteilabschnitte (8a, 8b) aufweist und das Grundelement durch Falten und gegenseitiges Verbinden der beiden Deckenteile (8, 9) einerseits und Aneinanderlegen der beiden Griffteilabschnitte (27a, 27b) andererseits derart zu einem Träger (37, 37a) für die Flaschen (38) vorgefertigt ist, daß das erste Deckenteil (8) auf dem anderen, zweiten Deckenteil (9) aufliegt und fest mit diesem verbunden ist, während die beiden Griffteilabschnitte (27a, 27b) auf einer vom zweiten Deckenteil (9) abgewandten Seite um die mit den Deckenteilabschnitten (8a, 8b) gebildeten Faltlinien (29, 39) relativ zum ersten Deckenteil (8) schwenkbar sind, um dadurch ein oberhalb des ersten Deckenteils (8) angeordnetes Griffteil (27) bilden.
  4. 4
    Zuschnitt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffteilabschnitte (27a, 27b) so vorgespannt sind, daß das Griffteil (27) im unbenutzten Zustand des Trägers (37, 37a) einen Winkel mit einem der Deckenteilabschnitte (8a, 8b) bildet, der kleiner als 90° ist.
  5. 5
    Zuschnitt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspannung durch eine entsprechende Ausbildung der die Griffteilabschnitte (27a, 27b) mit den Deckenteilabschnitten (8a, 8b) verbindenden Faltlinien (29, 30) hergestellt ist.
  6. 6
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Deckenteilabschnitte (8a, 8b) in Richtung der Längsachse (2) im wesentlichen gleiche Breiten besitzen.
  7. 7
    Zuschnitt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhen der Griffteilabschnitte (27a, 27b) kleiner sind, als den Abständen der sie mit den Deckenteilabschnitten (8a, 8b) verbindende Faltlinien (29, 30) von Mittellinien entspricht, die durch die Mitten der in den Deckenteilabschnitten (8a, 8b) befindlichen Öffnungen (22) verlaufen.
  8. 8
    Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (105) zwei durch das Griffteil (127) verbundene Bodenteilabschnitte (105a, 105b) aufweist und die Deckenteile (108, 109) mit je einem zum Durchtritt des Griffteils (127) bestimmten Schlitz (146, 147) versehen sind.
  9. 9
    Zuschnitt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement durch Falten und gegenseitiges Verbinden der beiden Deckenteile (108, 109) einerseits und Aufeinanderlegen der Griffteilabschnitte (127a, 127b) andererseits derart zu einem Träger (137) für die Flaschen (38) vorgefertigt ist, daß die beiden Deckenteile (108, 109) aufeinander liegen und fest miteinander verbunden sind, während die beiden Griffteilabschnitte (127a, 127b) auf einer den Deckenteilen (108, 109) zugewandten Seite um die mit den Bodenteilabschnitten (105, 105b) gebildeten Faltlinien (129, 130) relativ zum Bodenteil (105) schwenkbar sind und ein durch die Schlitze (146, 147) der Deckenteile (108, 109) nach außen ragendes Griffteil (127) bilden.
  10. 10
    Zuschnitt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bodenteilabschnitte (105a, 105b) in Richtung der Längsachse (102) im wesentlichen gleiche Breiten besitzen.
  11. 11
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die in Richtung der Längsachse (102) gemessenen Höhen der Griffteilabschnitte (127a, 127b) größer sind, als den in derselben Richtung gemessenen Höhen der Seitenteile (106, 107) entspricht.
  12. 12
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (146, 147) Mittellinien aufweisen, die parallel zu, aber außerhalb von gedachten, senkrecht zur Längsachse (102) angeordneten Mittellinien der Deckenteile (108, 109) angeordnet sind.
  13. 13
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einer zum Einschieben des Griffteils (127) in die Schlitze (146, 147) der Deckenteile (108, 109) bestimmten Aufrichthilfe versehen ist.
  14. 14
    Zuschnitt nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufrichthilfe wenigstens eine zur Verbindung eines der Griffteilabschnitte (127b) mit dem zweiten Deckenteil (109) bestimmte Lasche (148) aufweist.
  15. 15
    Zuschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (148) aus einem Sektor des Griffteilabschnitts (127b) besteht, der nur längs eines kleinen Festpunkts (149) seiner Umfangskontur mit dem übrigen Teil des Griffteilabschnitts (127b) verbunden ist.
  16. 16
    Zuschnitt nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (148) durch Stanzen hergestellt ist.
  17. 17
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Griffteilabschnitte (27, 27b;127a, 127b) mit Durchgriffssöffnungen (153) versehen sind.
  18. 18
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffteilabschnitte (27a, 27b;127a, 127b) fest miteinander verbunden sind.
  19. 19
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Decken- oder Bodenteilabschnitte (8a, 8b;105, 105b) und/oder die Griffteilabschnitte (27a, 27b;127a, 127b) durch Kleben miteinander verbunden sind.
  20. 20
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens ein seitliches Abdeckteil (33) aufweist, das längs einer weiteren, im wesentlichen parallel zur Längsachse (2) angeordneten Faltlinie (34) mit dem Bodenteil (5) verbunden ist.
  21. 21
    Zuschnitt nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (33) im vorgefertigten Zustand durch Verschwenkung um mehr als 90° um die weitere Faltlinie (34) einer Innenseite des Bodenteils (5) zugewandt ist.
  22. 22
    Zuschnitt nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (33) und die Seiten- und/oder Deckenteile (6, 7;8, 9) mit zusammenwirkenden Verbindungsmitteln (40, 41, 42) versehen sind.
  23. 23
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Faltlinie (34) mit einer Perforierung versehen ist.
  24. 24
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (33) so ausgebildet und/oder im vorgefertigten Zustand der Innenseite des Bodenteils (5) so zugewandt ist, daß es beim Aufsetzen auf die Flaschenhälse (38c) durch diese seitlich aufgeklappt wird.
  25. 25
    Zuschnitt nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung auch derart ist, daß beim Aufklappen des Abdeckteils (33) die Verbindungsmittel (40, 41, 42) selbsttätig in Eingriff gelangen.
  26. 26
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß er auf beiden Seiten der Längsachse (2) je ein Abdeckteil (33) aufweist.
  27. 27
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Griffteilabschnitt (27a, 27b) mit einer Verstärkung versehen ist.
  28. 28
    Zuschnitt nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung aus einem aufgeklebten Verstärkungsstreifen (155) besteht.
  29. 29
    Zuschnitt nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung in einem oberhalb der Durchgriffsöffnungen (153) befindlichen Stegabschnitt ausgebildet ist.
  30. 30
    Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß zur formschlüssigen Verbindung der Deckenteile (8, 9) bestimmte Verriegelungsmittel (158, 161) vorgesehen sind.
  31. 31
    Zuschnitt nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel an dem einen Deckenteil (8) vorgesehene Verriegelungslaschen (158) und an dem anderen Deckenteil (9) die Verriegelungslaschen (158) aufnehmende Aussparungen (161) enthalten.
  32. 32
    Zuschnitt nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel außerdem den Verriegelungslaschen (158) zugeordnete Sicherungslaschen (165) enthalten, die an dem die Aussparungen (161) enthaltenen Deckenteil (9) ausgebildet sind.
  33. 33
    Flaschenträger für mit Verschlußelementen (39) und ggf. Tragringen versehene Flaschen (38), dadurch gekennzeichnet, daß er unter Verwendung eines Zuschnitts nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 31 hergestellt ist.
Independent claims33