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EP1524731B1

Plug casing with improved cable sealing

Abstract

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EP1524731B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 7

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Expired 7 October 2024, 2 years ago.

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18 claims: 8 independent, 10 dependent

  1. 1
    Steckergehäuse (5) mit einem ersten Gehäuseteil (10), einem zweiten Gehäuseteil (12), die entlang einer Trennfuge (14) aneinander anliegen, einem Kabeldurchgang (9) für ein Kabel (8) aus dem Innenraum des Steckergehäuses (5) nach außen, wobei die Trennfuge (14) im Bereich des Kabeldurchgangs (9) verläuft, und einem Dichteinsatz (34), der im Kabeldurchgang (9) angeordnet ist, wobei der Dichteinsatz (34) mit einem Schlitz (44) versehen ist, so daß er auf ein vorkonfektioniertes Kabel (8) aufgesteckt werden kann, und wobei der Dichteinsatz (34) so angeordnet ist, daß sein Schlitz (44) gegenüber der Trennfuge (14) versetzt ist.
  2. 2
    Steckergehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennfuge (14) um weniger als 10% der Dicke des Gehäuses (5) gegenüber der Mittelebene (M) des Gehäuses versetzt ist.
  3. 3
    Steckergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Gehäuseteile (10) mit einer umlaufenden Dichtung (24) versehen ist.
  4. 4
    Steckergehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (24) durch den in diesem Gehäuseteil (10) befindlichen Teil des Kabeldurchgangs (9) verläuft.
  5. 5
    Steckergehäuse nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (24) mit zwei abgeschrägten Vorspannansätzen (26) versehen ist, die einander gegenüberliegend im Bereich des Kabeldurchgangs (9) angeordnet sind und über die Trennfuge (14) hervorstehen.
  6. 6
    Steckergehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Gehäuseteil (12) mit zwei schräg angeordneten Druckflächen (32) versehen ist, mittels denen die Vorspannansätze (26) der Dichtung (24) gegen den Dichteinsatz (34) gedrückt werden.
  7. 7
    Steckergehäuse nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Dichtung (24) eine andere Härte hat als das Material des Dichteinsatzes (34).
  8. 8
    Steckergehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Dichtung (24) eine geringere Härte hat als das Material des Dichteinsatzes (34).
  9. 9
    Steckergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichteinsatz (34) mit wenigstens zwei Nuten (46) auf seiner Außenfläche versehen ist, von denen eine auf der einen Seite des Schlitzes (44) und die andere auf der anderen Seite des Schlitzes (44) angeordnet ist.
  10. 10
    Steckergehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Gehäuseteile (10) mit einem Steg (20) versehen ist, der in die Nut (46) eingreift.
  11. 11
    Steckergehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (20) in demjenigen Gehäuseteil (10) angeordnet ist, das eine größere Dicke hat als das andere Gehäuseteil (12).
  12. 12
    Steckergehäuse nach Anspruch 10 oder Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennfuge (14) sich etwa mittig zwischen dem Schlitz (44) des Dichteinsatzes (34) und dem Ende einer Nut (46) befindet.
  13. 13
    Steckergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabeldurchgang (9) einen quadratischen Querschnitt mit abgerundeten Ecken hat.
  14. 14
    Steckergehäuse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichteinsatz (34), abgesehen vom Schlitz (44), symmetrisch ist bezüglich zwei Ebenen, die senkrecht zueinander sind, deren Schnittgerade mit der Mittelachse des Kabeldurchgangs (9) zusammenfällt und von denen eine durch den Schlitz verläuft.
  15. 15
    Steckergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabeldurchgang (9), gemessen in einer Richtung senkrecht zur Trennfuge (14), geringfügig kleiner ist als die Breite des Dichteinsatzes (34) in dieser Richtung.
  16. 16
    Steckergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (44) parallel zur Trennfuge (14) verläuft.
  17. 17
    Steckergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Gehäuseteile mit einer Kabelschelle (28) versehen ist und daß der Dichteinsatz (34) mit einem Klemmabschnitt (38) versehen ist, der in der Kabelschelle (28) eingespannt werden kann.
  18. 18
    Steckergehäuse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelschelle (28) das Schirmgeflecht eines Kabels (8) einspannen kann.
Independent claims18