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EP1519853B1

Safety device for a motor vehicle seat

Abstract

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EP1519853B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 13

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Expired 9 July 2023, 3.2 years ago.

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39 claims: 19 independent, 20 dependent

  1. 1
    Sicherheitsvorrichtung für einen Kraftfahrzeugsitz (1) mit - einer Sitzfläche (10), die sich entlang einer Sitzlängsrichtung (X) erstreckt, - einem der Sitzfläche (10) zugeordneten und unterhalb der Sitzfläche (10) angeordneten Sicherungselement (2) und - einer mit dem Sicherungselement (2) in Wirkverbindung stehenden Antriebseinrichtung (3), die in einem Crash-Fall aktiviert wird, um das Sicherungselement (2) in einem Crash-Fall aus einer Ausgangslage heraus zu bewegen, wobei das Sicherungselement (2) derart auf die Sitzfläche (10) einwirkt, ohne deren räumliche Lage zu verändern, dass die Sitzfläche (10) und das Sicherungselement (2) dem Vorverlagern des Beckens einer auf der Sitzfläche (10) sitzenden Person in Sitzlängsrichtung (X) entgegenwirken, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) in einem Crash-Fall mittels der Antriebseinrichtung (3) durch eine Bewegung in Richtung auf die Sitzfläche (10) näher an die Sitzfläche (10) herangeführt wird, die Antriebseinrichtung (3) Mittel (31,30',31") zum Rückführen des Sicherungselements (2) in die Ausgangslage aufweist, so dass nach dem Rückführen des Sicherungselementes (2) in die Ausgangslage ein erneutes Bewegen des Sicherungselementes (2) in einem erneuten Crash-Fall gewährleistet ist, und die Antriebseinrichtung (3) eine Motorvorrichtung (31) umfasst, die in einem Crash-Fall der Bewegung des Sicherungselementes (2) aus der Ausgangslage heraus dient und/oder die zum Rückführen des Sicherungselementes (2) in die Ausgangslage dient.
  2. 2
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) und die Sitzfläche (10) bei einer mit einem Sicherheitsgurt auf dem Fahrzeugsitz (1) angeschnallten Person einem Durchrutschen des Beckens (B) der Person in Sitzlängsrichtung (X) unter einem im Bereich des Beckens (B) angeordneten Abschnitt (4) des Sicherheitsgurtes hindurch entgegenwirken.
  3. 3
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3) eine lösbare Sperre (32) aufweist, die eine Rückführbewegung des Sicherungselements (2) in die Ausgangslage sperrt.
  4. 4
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Rückführen des Sicherungselements (2) in die Ausgangslage eine Federeinrichtung (31") aufweisen.
  5. 5
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Rückführen des Sicherungselements (2) in die Ausgangslage eine Motorvorrichtung (31) umfassen.
  6. 6
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3) ein Federelement (33) zur Bewegung des Sicherungselements (2) in einem Crash-Fall aufweist.
  7. 7
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3) eine Motorvorrichtung (31) zur Bewegung des Sicherungselementes (2) aus der Ausgangslage in einem Crash-Fall aufweist.
  8. 8
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Motorvorrichtung (31) sowohl zur Realisierung der Bewegung des Sicherungselements (2) in einem Crash-Fall als auch zum Rückführen des Sicherungselements (2) in die Ausgangslage dient.
  9. 9
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Motorvorrichtung (31) ein Getriebe (34) zur Übertragung, vorzugsweise auch Übersetzung, einer von der Motorvorrichtung (31) erzeugten Kraft auf das Sicherungselement (2) aufweist.
  10. 10
    Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe (211, 212, 311, 312;316, 317) als Zahngetriebe ausgebildet ist.
  11. 11
    Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe als Spindelgetriebe (268, 269, 318, 319) ausgebildet ist.
  12. 12
    Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe eine Hebelanordnung (213, 214) umfasst.
  13. 13
    Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe einen Riemen (316) umfasst.
  14. 14
    Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe ein flexibles Zugmittel (38) umfasst.
  15. 15
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Sicherungselement (2) mit einem Verstellabschnitt (26) unterhalb der Sitzfläche (10) im Wesentlichen senkrecht zur Sitzlängsrichtung (X) erstreckt.
  16. 16
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement an einer Sitzschale (13) des Kraftfahrzeugsitzes (1) anzuordnen ist.
  17. 17
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) im Crash-Fall translatorisch in Richtung der Sitzfläche (10) bewegbar ist.
  18. 18
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) im Crash-Fall rotatorisch in Richtung der Sitzfläche (10) bewegbar ist.
  19. 19
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) im Crash-Fall translatorisch und rotatorisch in Richtung der Sitzfläche (10) bewegbar ist.
  20. 20
    Sicherheitsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) einen Verstellabschnitt (26) aufweist, der der Vorverlagerung des Beckens (B) einer auf der Sitzfläche (10) sitzenden Person entgegenwirkt, wenn das Sicherungselement (2) mittels der Antriebseinrichtung (3) aus seiner Ausgangslage heraus bewegt worden ist.
  21. 21
    Sicherheitsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) mindestens einen Abschnitt (24, 24', 20, 211, 212, 243, 244, 246, 247, 248, 249) aufweist, mittels dem das Sicherungselement (2) entlang seiner Bewegungsrichtung geführt ist.
  22. 22
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) im Wesentlichen strangförmig mit zwei Endabschnitten (24,24') ausgebildet ist.
  23. 23
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Endabschnitte (24, 24') des Sicherungselements (2) in am Kraftfahrzeugsitz (1) vorgesehenen Führungsstrukturen (35,35') für eine translatorische Bewegung des Sicherungselementes (2) im Crash-Fall angeordnet sind.
  24. 24
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Endabschnitt (24,24') des Sicherungselements (2) eine Motorvorrichtung (31,31') angeordnet ist.
  25. 25
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) bügelförmig mit zwei Endabschnitten (24,24') ausgebildet ist.
  26. 26
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwischen den beiden Endabschnitten (24,24') ein geradliniger Schwenkabschnitt (26) erstreckt.
  27. 27
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) mit beiden Endabschnitten (24,24') schwenkbar am Fahrzeugsitz (1) angelenkt ist.
  28. 28
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich mindestens eines Endabschnittes (24,24') des Sicherungselements (2) eine Motorvorrichtung (31) angeordnet ist.
  29. 29
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3) ein strangförmiges Zugmittel (37) aufweist und das Sicherungselement (2) mittels des strangförmigen Zugmittels (37) mit der Motorvorrichtung (31) in Wirkverbindung steht.
  30. 30
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das strangförmige Zugmittel (37) zwischen Sicherungselement (2) und Motorvorrichtung (31) über mindestens ein Umlenkelement (39) geführt ist.
  31. 31
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3) ein zweites strangförmiges Zugmittel (37') aufweist, das zwischen der Motorvorrichtung (31) und einem Endabschnitt (44) eines am Kraftfahrzeugsitz vorgesehenen Beckengurtes (3) derart angeordnet ist, dass die Motorvorrichtung (31) in einem Crash-Fall während der Bewegung des Sicherungselementes (2) eine Straffung des Beckengurtes (4) zur Sitzfläche (10) hin realisiert.
  32. 32
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass sich die strangförmigen Zugmittel (37,37') mittels der Motorvorrichtung (21) aufwickeln lassen.
  33. 33
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass sich die strangförmigen Zugmittel (37,37') mittels der Motorvorrichtung (31) translatorisch bewegen lassen.
  34. 34
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das strangförmige Zugmittel (37) mit seinem ersten Ende am Sicherungselement (2) und mit seinem zweiten Ende über mindestens ein Umlenkelement (39) an einem Endabschnitt (44) eines am Kraftfahrzeugsitz (1) vorgesehenen Beckengurtes (4) derart befestigt ist, dass die Bewegung des Sicherungselementes (2) im Crash-Fall den Beckengurt (4) gleichzeitig über das strangförmige Zugmittel (37) zur Sitzfläche (10) hin strafft.
  35. 35
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (2) derart plastisch verformbar ausgebildet ist, dass es im Crash-Fall in Wechselwirkung mit dem Becken (B) der auf der Sitzfläche (10) sitzenden Person als energieabsorbierendes Element wirkt.
  36. 36
    Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die plastische Verformung des Sicherungselements (2) im Crash-Fall im Wesentlichen entlang der Sitzlängsrichtung (X) erfolgt.
  37. 37
    Sicherheitsvorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3) durch Signale eines Crashsensors in einem Kraftfahrzeug ansteuerbar ist.
  38. 38
    Sicherheitsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Antriebsmotor (31) der Antriebseinrichtung (3) mittig zwischen zwei Längsseiten (12a, 12b) der Sitzfläche (10) angeordnet ist.
  39. 39
    Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Längsseite (12a, 12b) der Sitzfläche (10) jeweils ein Antriebsmotor der Antriebseinrichtung (3) angeordnet ist.
Independent claims39